Frequently Asked Questions
Ja. Alle Unterstützungsleistungen der Behindertenbeauftragten sind für Sie als Studierende:r der Leopold-Franzens Universität kostenfrei.
Nein. Auf keinen Fall. Die Information, wer die Serviceangebote in Anspruch nimmt, wird nicht an Dritte weitergegeben.
Nein. Wir finden gemeinsam mit den Vortragenden eine Lösung, die alternative Überprüfungen vorsieht. Das kann z. B. sein, dass Sie im Büro der/des Vortragenden vorrechnen oder eine Einzelarbeiten abgeben.
In diesem Fall melden Sie sich bitte per Mail bei der Behindertenbeauftragten. Bei einem Gesprächstermin wird dann über die neue Situation gesprochen und geklärt, welche Änderung es braucht, damit Sie Ihr Studium barrierefrei fortführen können.
In einem indviduellen Erstgespräch werden wir gemeinsam Unterstützungsleistungen, die speziell auf Sie und Ihre Situation abgestimmt sind, erarbeitet. Nach einer zeitgerechten Bekanntgabe (2-3 Wochen vor dem Prüfungstermin! mit dem entsprechenden Formular pdf oder docx) einer bevorstehenden Prüfung bei der Behindertenbeauftragten, wird der/die Lehrende über die modifizierten Prüfungsmodalitäten schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Modifizierte Prüfungsmodalitäten können für alle Prüfungen (schriftlich, mündlich, virtuell, in Präsenz) in Anspruch genommen werden.
- Die / Der Studierende muss sich – wie alle anderen Studierenden - für die besagte Prüfung über das Anmeldesystem der Universität Innsbruck anmelden.
- Wichtig ist hier, dass Sie die Behindertenbeauftragte rechtzeitig (2-3 Wochen vor dem Prüfungstermin! mit dem entsprechenden Formular pdf oder docx) schriftlich darüber informieren, dass Sie Ihre modifizierten Prüfungsmodalitäten umgesetzt haben möchten. Verwenden Sie hier bitte unbedingt folgende Formulare pdf oder docx. Danke.
- Alle notwendigen Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Landesstellen des Sozialministeriumsservices. Eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier.