Informationsblatt
Gesetzliche Grundlagen für behinderte Studierende

Die Gleichstellung behinderter Menschen im Sinne eines chancengleichen Studiums und eines barrierefreien Zugangs zur Universität sehen wir als Kernziel unserer Tätigkeit.

Kontakt und Information

Gesetzesquellen

Universitätsgesetz

Sie finden das Universitätsgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts:
http://ris.bka.gv.at/bundesrecht/

Die besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten Studierenden u. / o. chronisch kranken Studierenden stellt laut  § 2  Zif. 11 UG einen wichtigen Bestandteil der leitenden Grundsätze der Universitäten dar. Die leitenden Grundsätze sind jene Richtlinien, die für die Art der Umsetzung der Aufgaben, die die Universitäten zu erfüllen haben, ausschlaggebend sind.

Der § 59 (1)  Zif. 12 UG regelt die Prüfungsmodalitäten für behinderte u. / o. chronisch kranke Studierende:

 „Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung u. / o. chronische Erkrankung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.“[1]

Behinderte u. / o. chronisch kranke Studierende können demnach laut UG02 in Absprache mit den Lehrenden Prüfungen in einem abgeänderten Prüfungsmodus ablegen, der ihren Bedürfnissen entspricht. Uniability, die Arbeitsgemeinschaft der Behindertenbeauftragten der österreichischen Universitäten und Fachhochschulen, nennt hierfür folgendes Beispiel:

Eine blinde Mathematik-Studentin erhält die Prüfungsangaben zu jeder schriftlichen Prüfung auf USB-Stick und löst die Beispiele auf Ihrem tragbaren Braille-Computer. Darüber hinaus wird ihr die doppelte Prüfungszeit zugestanden.

Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

Dieses Gesetz ist seit 1. Jänner 2006 in Kraft. Es regelt die Gleichstellung von behinderten Menschen in Österreich und hat das Ziel die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben und in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Den Gesetzestext sowie Änderungen und Erläuterungen finden Sie unter:
http://www.bizeps.or.at/gleichstellung/rechte/

Bei juristischen Fragen das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz betreffend, wenden Sie sich bitte an das Bundessozialamt: http://www.bundessozialamt.gv.at

Kontakt per E-Mail: Reinhold.Beer@basb.gv.at

Bei Fragen hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen und der Serviceleistungen für behinderte u. / o. chronisch kranke Studierende als auch bei Vorliegen einer diskriminierenden Barriere oder eines diskriminierenden Verhalten während Ihres Studiums, wenden Sie sich bitte an uns. Wir unterstützen Sie gerne.

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