Informationen zum neuen Curriculum für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft (2023W)
Ab 1. Oktober 2023 tritt ein neues Curriculum für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft in Kraft (vorbehaltlich der Genehmigung). Die nachfolgenden Informationen gelten auch vorbehaltlich der Genehmigung und können ggf. noch angepasst werden!
Für all jene, die das Bachelorstudium an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2023 begonnen haben, bestehen zwei Möglichkeiten:
- Sie können ihr Studium bis zum 30.09.2027 in dem seit 2012 (zuletzt geändert 2016) geltenden Curriculum (in dem Sie begonnen haben) abschließen.
- Sie können sich auch freiwillig dem neuen Curriculum unterstellen. Der Übertritt in das neue Curriculum ist jeweils während der Inskriptionsfrist möglich.
Sie haben das Recht, sämtliche Lehrveranstaltungen nach dem Curriculum 2012/16 zu absolvieren. Wie das Lehrveranstaltungsangebot in den kommenden Studienjahren geplant ist, kann der Übersicht entnommen werden. Wenn eine Lehrveranstaltung nicht mehr angeboten wird, so wird es - solange das Curriculum 2012/16 in Kraft ist - trotzdem möglich sein, über den Stoff der letztmalig angebotenen Lehrveranstaltung eine Prüfung abzulegen. Aus Gründen der Prüfungsorganisation wird jedoch dringend empfohlen, die Prüfungen zeitnah zur letztmaligen Durchführung der Lehrveranstaltung abzulegen.
1.1 Können Studierende im Curriculum 2012/16 Lehrveranstaltungen (+Prüfungen) nach dem Curriculum 2023 absolvieren?
- Grundsätzlich sollten die Lehrveranstaltungen nach dem Curriculum 2012/16 und den im Rahmen dieses Curriculums angebotenen Lehrveranstaltungen absolviert werden.
- Werden Lehrveranstaltungen nach dem Curriculum 2012/16 nicht mehr angeboten, dann besteht die Möglichkeit, Lehrveranstlatungen des neuen Curriculums zu besuchen. Hierzu sollte unbedingt die Äquivalenzliste beachtet werden, damit Sie nicht Lehrveranstaltungen doppelt belegen oder ihnen dann vor dem Bachelorabschluss noch Lehrveranstaltungen fehlen.
- Die Prüfungsleistungen werden in der Regel ohne Antragsverfahren auf der Grundlage der Äquivalenzliste zugeordnet. Die Zuordnung könne Sie selbst in LFU:online durchführen.
- Als Anmeldevoraussetzung und als Kriterium für die Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern gilt das Curriculum, nach dem studiert wird.
2.1 Was ist bei einem Umstieg in das neue Curriculum zu bedenken?
Generell ist der Umstieg vom Curriculum 2012/16 in das Curriculum 2023 nur unter ganz bestimmten Bedingungen zu empfehlen, z.B. dann, wenn bisher nur wenige Lehrveranstaltungen nach dem Curriculum 2012/16 positiv absolviert wurden.
Wer im fortgeschrittenen Studium ist (ab dem 4. Studiensemester) und die Lehrveranstaltungen im Großen und Ganzen nach dem empfohlenen Studienverlauf absolviert hat, dem ist ein Umstieg in das neue Curriculum nicht zu empfehlen. Das Lehrveranstaltungsangebot unterscheidet sich mit fortschreitendem Studienverlauf immer mehr (z.B. Praktika, mehr Seminare etc.), ein später Umstieg bedeutet i.d.R. einen Mehraufwand.
Die Entscheidung über einen Umstieg und die Abwägung der damit verbundenen Vor- und Nachteile kann jedoch nur von Ihnen individuell getroffen werden.
Folgendes möchten wir Ihnen zum Bedenken mitgeben:
- Die Lehrveranstaltungen des neuen Curriculums werden nicht alle mit Beginn des Wintersemesters 2023/24 angeboten, sondern laufend ergänzt. Das erfolgt primär nach dem empfohlenen Studienverlauf für die Studierenden, die am 1. Oktober 2023 regulär mit dem neuen Curriculum starten.
- Lehrveranstaltungen, die noch nicht nach dem neuen Curriculum angeboten werden, müssen auf Grundlage der Äquivalenzliste aus dem Lehrangebot zum Curriculum 2012/16 absolviert werden.
Um zu prüfen, welche Lehrveranstaltungen bei einem Übertritt zum neuen Curriculum noch zu absolvieren sind und ob sich der Übertritt lohnt, gibt es hier einige Hilfestellungen. Am besten haben Sie Ihren Studienerfolgsnachweis oder Prüfungsprotokoll parat, um den Vergleich zu starten.
- Übersicht Curriculum alt und Übersicht Curriculum neu
- Exceldatei fürs "Probeumsteigen" inkl. Anleitung
- Übersicht der Lehrveranstaltungsplanung für die kommenden Studienjahre
- Übersicht "Mir fehlt noch..."
Die Informationen sind auch im Olat-Kurs zu finden.
2.2 Verfallen beim Übertritt in das neue Curriculum negativ beurteilte Prüfungsantritte?
- Die Wiederholung von Prüfungen sollten nach dem Curriculum erfolgen, in dem der erste Antritt stattgefunden hat. Mit der Wiederholung im "alten" Curriculum wird sichergestellt, dass Umfang und Inhalt der Prüfung in etwa gleich bleiben. Achtung: Auch wenn die Titel der Lehrveranstaltungen in beiden Curricula ähnlich sind, kann sich in den Lernzielen und Inhalten etwas verändert haben!
- Die Prüfungsantritte verfallen dann, wenn die Prüfungen nach den Modalitäten des neuen Curriculums absolviert werden und diese sich von den Modalitäten des alten Curriculums unterscheiden. Das ist der Fall, wenn sich die Zahl der ECTS verändert oder wenn eine VO aus dem alten Curriculum mit einem SE im neuen Curriculum äquivalent gesetzt ist.
Beispiel zur Verdeutlichung
Fall 1: Wenn beispielsweise die Prüfung über die LV „VO Einführung in Disability Studies“ schon zweimal negativ benotet worden ist, dann wird diese nach dem alten Curriculum wiederholt und die Prüfungsantritte zählen weiter.
Fall 2: Wenn beispielsweise die Prüfung über die LV „VO Grundfragen erziehungswissenschaftlicher Geschlechterforschung“ wiederholt werden muss, zählen die absolvierten Antritte nur dann, wenn die Prüfung nach altem Curriculum absolviert wird. Wurde zwischenzeitlich ins neue Curriculum gewechselt, zählen die Prüfungsantritte neu, weil sich die ECTS-AP für die Lehrveranstaltung deutlich verändern (alt: 3,5 ECTS-AP, neu: 5 ECTS-AP).
Fall 3: Wenn die LV „VO Geschichte, Konzepte und Begriffe kritischer Geschlechterforschung“ wiederholt werden muss und ein Wechsel ins neue Curriculum stattgefunden hat, zählen die absolvierten Antritte beim Wechsel nicht. Im neuen Curriculum wird statt der Vorlesung ein Seminar angeboten, die Prüfungsmodalitäten ändern sich also grundlegend: Im Seminar wir im Gegensatz zur Vorlesung keine Lehrveranstaltungsprüfung abgelegt, sondern es handelt sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung. Das Prüfungsformat ist somit nicht mehr dasselbe.
Achtung: Die Lehrveranstaltungen eines Moduls werden jeweils nur im Wintersemester angeboten, wenn dieses in der folgenden Grafik in einem Wintersemester eingetragen ist, bzw. nur im Sommersemester, wenn das Modul in einem Sommersemesterblock eingetragen ist!
Die Lehre wird in den kommenden drei Studienjahren mit „altem“ (2012/16) und neuem Curriculum parallel geplant. Grundsätzlich werden die Lehrveranstaltungen im alten Curriculum abnehmen und im neuen Stück für Stück ausgebaut.
Hier eine vorläufige Übersicht der Planung der kommenden Studienjahre.
4.1 Wie sieht es mit dem Abbau der Lehrveranstaltungen des alten Curriculums aus?
Es werden immer die Lehrveranstaltungen des alten Curriculums noch angeboten, die laut empfohlenen Studienverlaufsplan noch nicht besucht wurden. Dazu gibt es eine Übergangsfrist für ausgewählte Lehrveranstaltungen, die in dieser oder ähnlicher Form im neuen Curriculum nicht mehr vorkommen.
Alle wegfallenden Lehrveranstaltungen des alten Curriculums haben äquivalente im neuen Curriculum und werden so im kommenden Studienjahr angeboten. Sollten Sie also doch noch eine LV laut altem Curriculum brauchen, kann die Äquivalenzlehrveranstaltung im neuen Curriculum absolviert werden.
Die Tabelle sollte einen Überblick hierzu bieten.
4.2 Wie sieht es mit dem Aufbau der Lehrveranstaltungen des neuen Curriculums aus?
Aus dem neuen Curriculum werden im Studienjahr 2023/24 die Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres laut empfohlenen Verlauf angeboten sowie erste Lehrveranstaltungen des zweiten Studienjahres für die Studierenden des alten Curriculums, die umgestiegen sind.
Im Studienjahr 2023/24 werden daher folgende Module des neuen Curriculums angeboten:
WiSe 2023/24
Studienjahr 1: Modul 1 (StEOP), Modul 2, Modul 3
Studienjahr 2: Modul 7 und Modul 8 (jeweils reduzierte Zahl SEs für Umsteiger), Modul 9
SoSe 2024
Studienjahr 1: Modul 1 (StEOP), Modul 4, Modul 5, Modul 6
Studienjahr 2: Modul 10 und Modul 11 (reduzierte Zahl SEs für Umsteiger), Modul 12
FAQs
Nein, wenn du einmal vom alten in das neue Curriculum umgestiegen bist, dann ist dieser Umstieg verbindlich und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Umsteigen kannst du jeweils während der Inskriptionsfrist für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Für das Wintersemester geht die Anmeldefrist von 01. September bis 21. September, für das Sommersemester von 01. Februar bis 21. Februar.
Ja, es ist eine einmalige Anrechnung für das Berufsfelderkundungspraktikum in einem pädagogischen Handlungsfeld im Rahmen von 5 ECTS möglich.
Ja, positiv absolvierte Lehrveranstaltungen werden entsprechend der Äquivalenzliste anerkannt. Für nicht positiv absolvierte Lehrveranstaltungen siehe 2.2.
Für Studierende, die nach dem alten Curriculum studieren, aber eine LV aus dem neuen Curriculum besuchen, da diese nach altem Curriculum nicht mehr angeboten wird, wird der Arbeitsumfang entsprechend angepasst. Wie dieser reduzierter Arbeitsumfang konkret aussieht, wird von den LV-Leiter*innen der jeweiligen Lehrveranstaltungen mitgeteilt.