Besuchsordnung für den Botanischen Garten

Besuchsordnung

Es gilt die Haus- und Benutzungsordnung der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Das Betreten des Gartengeländes ist während der Öffnungszeiten unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Das Betreten des Gartengeländes erfolgt auf eigene Gefahr!
  • Kinder unter 12 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung Erwachsener. Erziehungsberechtigte haften in vollem Umfang für die zu beaufsichtigenden Kinder und haben dafür zu sorgen, dass die Besuchsordnung eingehalten wird.
  • Für Schäden welcher Art auch immer, die auf die Nichteinhaltung der Besuchsordnung zurückzuführen sind, wird jede Haftung der Universität Innsbruck ausgeschlossen. Die Verursacher*innen haften für Schäden und deren Folgekosten.
  • Jeder Diebstahl wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht!
  • Das Benutzen unbefestigter Wege erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Den Anordnungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Personen vom Rektorat der Universität Innsbruck von der Benützung des Gartens ausgeschlossen werden.

Verboten ist:

  • das Verlassen der Wege und Betreten von Pflanzanlagen und Wiesenflächen mit Ausnahme eigens dafür gekennzeichneter Bereiche
  • die Benützung des Gartens ohne Bekleidung, in Badebekleidung sowie mit nacktem Oberkörper
  • die Mitnahme von Hunden
  • das Abstellen und die Benutzung von Fahrrädern, Rollern, Bällen und anderen Spiel/Sportgeräten
  • das Pflücken und Ausreißen von Pflanzen und Pflanzenteilen
  • das Einsammeln von Früchten, Samen, Beeren, Pilzen und Tieren
  • das Entfernen und Versetzen von Schildern jeder Art
  • jede Beschädigung und Verunreinigung der Anlagen und Bauten
  • der Aufenthalt unter Bäumen während eines Sturmes
  • das Klettern auf Bäumen, Anlagen und Bauten

Achtung: wir kultivieren zahlreiche Giftpflanzen!

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