Besuchsordnung für den Botanischen Garten
Es gilt die Haus- und Benutzungsordnung der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.
Das Betreten des Gartengeländes ist während der Öffnungszeiten unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Das Betreten des Gartengeländes erfolgt auf eigene Gefahr!
- Kinder unter 12 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung Erwachsener. Erziehungsberechtigte haften in vollem Umfang für die zu beaufsichtigenden Kinder und haben dafür zu sorgen, dass die Besuchsordnung eingehalten wird.
- Für Schäden welcher Art auch immer, die auf die Nichteinhaltung der Besuchsordnung zurückzuführen sind, wird jede Haftung der Universität Innsbruck ausgeschlossen. Die Verursacher*innen haften für Schäden und deren Folgekosten.
- Jeder Diebstahl wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht!
- Das Benutzen unbefestigter Wege erfolgt auf eigene Gefahr.
- Den Anordnungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Personen vom Rektorat der Universität Innsbruck von der Benützung des Gartens ausgeschlossen werden.
Verboten ist:
- das Verlassen der Wege und Betreten von Pflanzanlagen und Wiesenflächen mit Ausnahme eigens dafür gekennzeichneter Bereiche
- die Benützung des Gartens ohne Bekleidung, in Badebekleidung sowie mit nacktem Oberkörper
- die Mitnahme von Hunden
- das Abstellen und die Benutzung von Fahrrädern, Rollern, Bällen und anderen Spiel/Sportgeräten
- das Pflücken und Ausreißen von Pflanzen und Pflanzenteilen
- das Einsammeln von Früchten, Samen, Beeren, Pilzen und Tieren
- das Entfernen und Versetzen von Schildern jeder Art
- jede Beschädigung und Verunreinigung der Anlagen und Bauten
- der Aufenthalt unter Bäumen während eines Sturmes
- das Klettern auf Bäumen, Anlagen und Bauten
Achtung: wir kultivieren zahlreiche Giftpflanzen!