Kann Recht verständlicher dargestellt werden?

Kann eine Disziplin wie die Linguistik durch den Einsatz ihrer Methoden einer anderen Disziplin wie der Rechtswissenschaft dazu beitragen, bestehende Problembereiche aus der Praxis durch konkrete Lösungsansätze zu verringern?

Die Antwort ist jaEine erfolgreiche fachübergreifende Verbindung aus Theorie und Praxis ist möglich. Gerade eine solche Anwendung linguistischer Methoden und Erkenntnisse aus der linguistischen Grundlagenforschung zur Klärung sprachbezogener Probleme wie z.B. der Frage nach der „richtigen“ Sprache im Justizbereich, ermöglicht die Entwicklung und Förderung von kritischem und sowohl inter- als auch transdisziplinärem Denken als Schlüsselkompetenz.

 

Warum?

Inter- und transdisziplinäres Denken als Schlüsselkompetenz

Die » Angewandte Sprachwissenschaft ist keineswegs als homogener Teilbereich der Linguistik zu verstehen, vielmehr subsumiert sie die Teildisziplinen, die sich in erster Linie nicht mit Sprache als abstraktem System befassen, sondern die Sprache im Zusammenhang mit ihrer „realen“ Umwelt sehen, sich also der tatsächlich angewendeten Sprache widmen. Sie operiert vor allem transdisziplinär, da sie problemlösungsorientiert ist und es wird zusätzlich noch der praktische Anwendungsaspekt betont. Innerhalb der angewandten Linguistik bewegen wir uns also in einem problemorientierten Forschungsparadigma, in welchem die Förderung von kritischem, disziplinenübergreifendem Denken als wichtige Schlüsselkompetenz in unserer heutigen Wissensgesellschaft an der Tagesordnung steht.

Texte

Die Kritik an der Unverständlichkeit der Rechtssprache ist bereits uralt und kann bis in die Antike zurückverfolgt werden. Während es dabei in der Vergangenheit aber großteils um sprachpflegerische Aspekte ging, sind es aus heutiger Sicht vielmehr sprach­öko­no­mi­sche Gründe, die zur Kritik an der modernen Gesetzessprache führen.

Die Optimierung des Informationstransfers zu LeserInnen und An­wen­­der­Innen eines Gesetzes wird vermehrt als wichtig angesehen. Un­sere moderne Wissensgesellschaft ist durch eine zunehmende Verrechtlichung vieler Lebensbereiche gekennzeichnet, welche von der Schu­le über den Verbraucherschutz bis hin zum beruflichen Alltag reichen. Es gibt demnach zum ersten schwerwiegende ökono­mi­sche Ar­­gumente für das Bestreben der Maximierung von Verständ­lich­keit: Verständliche Rechts­texte sind gesell­schaft­lich wich­tige The­men, die im Zuge der Ökono­mi­sie­rung der Wissens­ge­sell­schaft ein hohes Potential zur Optimierung mit sich bringen. Schwer verständliche rechtlich relevante Texte sind im Wirt­schafts­leben ein wichtiger Kostenfaktor geworden, angetrieben durch die stei­gen­de sachliche Komplexität sowie durch die Internationali­sie­rung. Un­durch­schau­ba­re, un­nötig komplexe Überregulierungen behin­dern das Wirtschafts­le­ben, und das wird bereits seit vielen Jahren von öffentlichen In­sti­tu­tio­nen und GesetzgeberInnen als relevantes Thema erkannt.

Zum zweiten geht es hierbei auch um demokratiepolitische Anliegen, denn das Recht zu verstehen sollte nicht nur Fachleuten vorbehalten sein, sondern es sollte vielmehr ein universales Bürgerrecht sein. Je­dem Mitglied unserer Gesellschaft sollte die Möglichkeit offen ­stehen, sich in seine eigenen Angelegenheiten einmischen zu können.

Projektanbahnung

Im österreichischen Bundesministerium für Justiz konnte Linda Prossliner, MA, zum einen mit guten (ökonomischen, demokratie­po­li­ti­schen) Argu­men­t­en für die Wichtig­keit der An­stre­bung eines höher­en Maßes von Ver­ständ­lich­keit überzeugen. Zum an­der­en traf sie aber vor allem durch die Vorführung von konkreten Umfor­mu­lier­ungen an zuvor von ihr bearbeiteten ju­risti­schen Text­bausteinen auf große Zustim­mung bei ihrem Pub­li­kum. Das österreichische Ministerium für Justiz beauftragte die Dissertantin Frau Pross­liner, MA, in der Folge mit der sprach­wissenschaftlichen Bear­bei­tung von juristischen Texten, welche sie in ihrem Auf­trag zu verständlicheren Versionen um­for­mu­lier­en wird. Linda Prossliner, MA, wird dieses Kor­pus an Texten in der Folge auchals Basis für ihre Dissertation mit dem Titel „Wege, Möglich­keiten,Vorschläge und Grenzen derVer­ständ­­lich­­machung von Rechtstexten“ verwenden, in welcher sie ein selbsterstelltes Modell zur Maxi­mie­rung von Verständlichkeit aus ange­wandt-lin­guistischer Perspektive präsen­tier­en möch­te. Zudem hat sie während ihres Vortrag im Ministerium auch den Vorschlag unterbreitet, einen Leit­faden für die sprachliche Gestaltung von juristischen Texten aus angewandt-linguistischer Perspektive zu erstellen, welchen sie nun auch im Auftrag des Ministeriums abfassen wird. Dieser soll in der Folge als Basis für die Aus- und Fortbildung von Justiz­be­dienst­eten, Richter­Innen, Staats­­an­wält­Innen, Richter­amts­­an­wär­ter­­Innen, RechtspflegerInnen und Be­zirks­­an­wält­­Innen Verwendung finden.

Zu den Personen

Linda Prossliner

Linda Prossliner, MA, Dissertantin am Institut für Sprachen und Literaturen (Bereich Sprachwissenschaft) der Universität Innsbruck, durfte im Oktober 2016, gemeinsam mit ihrem Pro­fes­sor o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Man­fred Kienpointner, dem Bereichsleiter der Sprachwissenschaft Innsbruck, und dem Vize­präsidenten des Ober­landes­gerichtes Innsbruck, Dr. Zimmer­mann, nach Wien reisen, um dort im öster­reich­ischen Justiz­ministerium vor einer Kommission von mehreren Ab­tei­lungs­leiter­Innen, Richter­Innen und StaatsanwältInnen des Minister­iums einen Vor­trag aus lin­guist­ischer Sicht zum Problem der Unverständlichkeit der Rechtssprache zu halten.

Wigbert Zimmermann

Dr. Wigbert Zimmermann, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Innsbruck fokuss­iert diese Pro­blematik schon seit langer Zeit.

Aus diesem Grund setzte er sich tatkräftig für das Zustande­kommen eines interdis­zi­pli­nären Forschungs­pro­jekts in Zu­sammenarbeit mit dem Institut für Spra­chen und Literaturen (Bereich Sprach­wis­sen­­schaft) ein.

"Die Sprache ist eines der wichtigsten Werkzeuge im Richteramt. Schon die Geschäftsordnung der Gerichte schreibt vor, dass die Ausdrucksweise des Gerichts klar und kurz sein muss, damit das gesprochene und das geschriebene Wort von den Beteiligten verstanden wird. Die Realität sieht bedauer­lich­erweise anders aus. Mir geht es um eine Sensibilisierung der Richterinnen und Richter dafür, dass bei entsprechendem Bemühen auch komplexe Sachverhalte und schwierige Rechts­fragen verständlich erklärt und gut lesbar dargestellt werden können. Der im Rahmen des Forschungsprojekts zu erstellende Leitfaden für eine verständliche Sprache wird in die richterliche Aus- und Fortbildung Eingang finden."

Manfred kienpointner

Aucho. Univ.- Prof. Mag. Dr. Manfred Kienpointnerspricht sich klar für das Projekt und dessen Wichtigkeit aus, da es einen wertvollen Beitrag dazu leisten kann, Sprachbarrieren, die durch die Rechtssprache entstehen, zumindest teilweise zu überwinden:

„Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt“. Dieser berühmte Ausspruch von Ludwig Wittgenstein (Traktat, 5.6) kann auch dahingehend gedeutet werden, dass Sprachbarrieren Menschen von Teilen der Welt ausschließen. Dies kann folgen­schwere Einschränkungen für die Wahr­ung ihrer persönlichen Rechte bedeuten. Solche Sprachbarrieren kön­nen in der Rechtssprache zwar nie voll­stän­dig überwunden werden, da präzise Definitionen von Rechtstermini im Rahmen der juristischen Terminologie un­ver­zichtbar sind. Diese Definitionen weichen dabei aber oft von der Alltagssprache ab.

Umso mehr sollte an­gestrebt werden, vermeidbare Barrier­en der Ver­ständ­lich­keit von Rechts­texten zu über­winden. Das von Frau Mag.a Prossliner verfolgte Projekt kann dazu einen sinnvollen Beitrag leisten."

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