FAQ

Zunächst müssen Sie sich in ein Doktoratsstudium bzw PhD-Programm inskribieren. Nach Themen- und Betreuer_innenwahl sowie Anmeldung Ihrer Dissertation können Sie sich für das DK bewerben.

Es gibt keine Einschränkungen (zB Rechtwissenschaften, Clinical PhD,  PhD Program Management, Doktorat Pflegewissenschaften, Doktoratsstudium Sportwissenschaften usw)!

Es muss mindestens eine_r der Betreuer_innen Mitglied der Faculty des DKs sein / werden (siehe auch "Wie bekomme ich eine_n Betreuer_in?").

Es gibt keine Einschränkungen (LFU, MUI, UMIT, FHG, MCI usw)!

Es muss mindestens eine_r der Betreuer_innen Mitglied der Faculty des DKs sein / werden (siehe auch "Wie bekomme ich eine_n Betreuer_in?").

Ihre Dissertation muss einen Bezug (zumindest Exkurs) zum Medizinrecht und / oder Gesundheitswesen haben. Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt dem Ermessen des Scientific Boards.

Siehe unter Bewerbung!

Wir haben zwar eine "Liste mit Ideen für Dissertationsthemen und -bereiche", vergeben aber keine Dissertationsthemen. Es bietet sich an, direkt mit fachlich in Frage kommenden Betreuer_innen mögliche Dissertationsthemen zu erörtern (siehe Faculty).

Ob ein Dissertationsthema aus der "Liste mit Ideen für Dissertationsthemen und -bereiche" bereits im DK bearbeitet wird / wurde können Sie unter "Unsere Dissertant_innen" entnehmen. Ob das Dissertationsthema außerhalb des DKs (sowohl an der Universität Innsbruck als auch andernorts) bereits bearbeitet wird / wurde, müssen Sie selbst recherchieren.

Nehmen Sie mit fachlich in Frage kommenden Betreuer_innen (siehe Faculty) direkt Kontakt auf! Sollten die Wunschbetreuer_innen nicht Mitglied der Faculty des DKs sein, besteht die Möglichkeit, diese in die Faculty aufzunehmen. Es muss mindestens eine_r der Betreuer_innen Mitglied der Faculty des DKs sein / werden.

Das DK ist ein Zusatzprogramm zu Ihrem Doktoratsstudium bzw PhD-Programm. Durch Ihre ordentliche Teilnahme erhalten Sie nach erfolgreichen Studienabschluss eine Teilnahmebestätigung. Die Teilnahme im DK hat keinerlei Einfluss auf Ihr Curriculum.

Während Ihrer ordentlichen Mitgliedschaft im DK (Aufnahme bis Studienabschluss) müssen Sie in jedem Semester das "Seminar für Studierende des DK Medizinrecht und Gesundheitswesen" besuchen. Im Studienverlauf müssen Sie eine Seminararbeit verfassen und darüber referieren (kann zB für Studierende des Doktoratsstudiums Rechtswissenschaften als "Seminar im Rechtsgebiet der Dissertation" / "Seminar aus einem Rechtsgebiet außerhalb des Rechtsgebiets der Dissertation"angerechnet werden).

Für ordentliche Mitglieder des DKs handelt es sich dabei um eine semestrale Pflichtlehrveranstaltung. Das Seminar wird geblockt, idR eintägig zum Semesterende mit kurzer Vorbesprechung zu Semesterbeginn, abgehalten. In den Semestern, in denen Sie keine Seminararbeit abgeben, müssen Sie über den Stand Ihrer Dissertation einen mündlichen Vortrag halten. Freiwillig können Sie über die verpflichtende Seminararbeit hinaus (siehe "Was muss ich tun, um eine Teilnahmebestätigung für das DK zu erhalten?") auch mehrere Seminararbeiten abgeben (kann zB für Studierende des Doktoratsstudiums Rechtswissenschaften als "Seminar im Rechtsgebiet der Dissertation" / "Seminar aus einem Rechtsgebiet außerhalb des Rechtsgebiets der Dissertation" angerechnet werden).

Ja! Nichtmitglieder des DKs können das "Seminar für Studierende des DK Medizinrecht und Gesundheitswesen" als "Seminar im Rechtsgebiet der Dissertation" / "Seminar aus einem Rechtsgebietaußerhalb des Rechtsgebiets der Dissertation" besuchen (Anmeldung über LFU:online und Teilnahme an der Vorbesprechung ist erforderlich).

  • Bevorzugte Behandlung bei Dissertationsstipendien.
  • Reise- und Forschungsstipendien.
  • Fachlicher Rahmen während des Doktoratsstudiums bzw PhD-Programms mit semestralen Seminaren, welche der fachlichen Diskussion und dem Austausch mit Professor_innen sowie Kolleg_innen im Bereich Medizin(recht) und Gesundheitswesen dienen.
  • Semestrales Feedback zum Stand der Dissertation durch Professor_innen und Kolleg_innen.
  • Möglichkeit, aus den finanziellen Mitteln des DKs an Konferenzen / Seminaren / Tagungen uä teilzunehmen (bedarf eines Votums des Scientific Boards).
  • Möglichkeit, aus den finanziellen Mitteln des DKs Literatur zu beschaffen (bedarf eines Votums des Scientific Boards).
  • Herstellung und Aufrechterhaltung von wissenschaftlichen und beruflichen Kontakten.
  • Informationen über einschlägige Veranstaltungen / Karrieremöglichkeiten / uä.
  • Organisation von einschlägigen Veranstaltungen und Möglichkeit dort vorzutragen.
  • Bestätigung über die Teilnahme im DK Medizinrecht und Gesundheitswesen.
  • (Finanzielle) Unterstützung bei Publikationen (zB der Dissertation).
  • Vergabe von Dissertationsthemen und -betreuer_innen.
  • Abschluss der Dissertationsvereinbarung / Anmeldung der Dissertation.
  • Organisation Ihres Doktoratsstudiums bzw PhD-Programms (hierfür sollten Sie sich primär Ihr Curriculum durchlesen und bei weiteren Fragen die entsprechenden Referate Ihrer Universität bzw Fakultät kontaktieren).
  • Vergabe von Stipendien. Diese werden durch das Vizerektorat für Forschung vergeben. DK-Teilnehmer_innen werden aber bevorzugt behandelt und bei der Erstellung der Unterlagen unterstützt.

Kontaktierten Sie die / den Prae-Doc-Assistent_in des DKs.

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