Preise, Förderungen und Praktika
grants.at ist Österreichs größte Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung für alle wissenschaftlichen Bereiche. Die Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte und Forschende reichen von klassischen Stipendien über Zuschüsse und Preise bis hin zu umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen.
Um das Interesse an einer wissenschaftlichen Karriere schon zu Beginn eines Grundstudiums zu fördern und einen barrierefreien Zugang zu beruflichen Perspektiven für Studierende mit Behinderung zu ermöglichen, bietet die Universität Innsbruck ein inklusives Förderprogramm für Studierende an.
Dazu fordert die Universität Innsbruck interessierte begünstigt behinderte Studierende auf, ihr Interesse an einer Anstellung mit der Weiterleitung des Datenblattes und der dazugehörigen Unterlagen bekannt zu geben. Nach positiver Rückmeldung der betreffenden Fakultät erfolgt eine Anstellung als Studentische:r Mitarbeiter:in befristet auf 6 Monate mit der Möglichkeit zur Verlängerung auf insgesamt maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver Leistungsbeurteilung. Das Beschäftigungsausmaß beträgt zwischen 4 und 10 Stunden pro Woche, abhängig von den Präferenzen / Möglichkeiten der betreffenden Fakultät und der Bewerber:innen. Die Entlohnung erfolgt in Gehaltsgruppe C gemäß Kollektivvertrag der Universitäten und beträgt gültig ab 01.02.2023 bei einem Beschäftigungsausmaß von 4 Stunden pro Woche 238,- Euro brutto pro Monat (14 Mal) und erhöht sich dementsprechend bei höherem Beschäftigungsausmaß.
Weitere Informationen unter: https://www.uibk.ac.at/de/personalentwicklung/forderprogramm-zur-schaffung-von-chancengleichheit/
Du schreibst eine Abschlussarbeit zur Südtiroler Wirtschaft? Dann ist der Wettbewerb "Bachelor- und Masterarbeiten zur Südtiroler Wirtschaft" genau das Richtige für dich!
Das WIFO – Institut für Wirtschaftsforschung der Handelskammer Bozen fördert Studierende, die eine Bachelor- oder Masterarbeit zur Südtiroler Wirtschaft verfassen. Die drei besten Forschungskonzepte (Exposés) werden mit 1.500 Euro belohnt.
Anmeldefristen für die nächsten Ausgaben:
- Sommersemester 2024: vom 15. April 2024 bis 16. Juni 2024
- Wintersemester 2024/25: vom 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2025
Die Unterlagen können in deutscher, italienischer oder englischer Sprache eingereicht werden. Die Abschlussarbeit darf zum Zeitpunkt der Anmeldung allerdings noch nicht abgeschlossen sein.
For more information please click here
Essaywettbewerb für junge Studierende
Nähere Informationen unter: Vernon Smitz Prize Essaywettbewerb
AURORA und der Förderkreis 1669 ermöglichen Nachwuchswissenschaftler:innen (Master, Doktorand:innen, Postdocs) einen Aufenthalt in einem Forschungslabor oder Forschungseinheit einer Aurora Partneruniversität. Diese Forschungsaufenthalte können bis zu 3 Monate dauern und mit max. EUR 7.000,- gefördert werden.
ZIELGRUPPE
Die Ausschreibung richtet sich sowohl an Personen mit oder ohne Anstellungsverhältnis an der Universität Innsbruck. Für diese Art von Mobilität können sich Masterstudierende (die Masterarbeit muss sich bereits in einer fortgeschrittenen Umsetzungsphase befinden), Doktorand:innen und Postdocs bewerben; die aufnehmende Gasteinrichtung muss eine Aurora Partneruniversität sein (siehe dazu https://www.uibk.ac.at/de/international/aurora/).
FÖRDERBEDINGUNGEN
Die in der Gasteinrichtung durchzuführende Forschung sollte klar umrissen sein und für das Forschungsvorhaben der Antragssteller:innen einen Mehrwert darstellen. Die Forschungsthemen können aus allen Disziplinen stammen.
Nicht gefördert werden können Reisen zu folgenden Zwecken:
- Gastlehre mit Anstellungsverhältnis
- Forschung im Zusammenhang mit Bachelorarbeiten
- Teilnahme an Kongressen, Konferenzen und Tagungen
Die Antragssteller:innen können sich selbst bewerben und müssen nicht nominiert werden. Allerdings muss die Betreuerin bzw. der Betreuer den geplanten Forschungsaufenthalt unterstützen. Kandidat:in und/oder Betreuer:in stellen vor Einreichung des Antrags sicher, dass die Gasteinrichtung die bzw. den Antragssteller:in adäquat aufnehmen kann.
WEITERE FÖRDERBEDINGUNGEN
- Förderbar sind ausschließlich Reise- und Nächtigungskosten (keine Taggelder, Verpflegung, Taxispesen, Druckkosten, Übersetzungsgebühren, Kosten für Visa, Impfungen, Vignetten, Maut, Telefon etc.). Die Aufwände können bis zum maximal genehmigten Gesamtbetrag kompensiert werden.
- Der Antrag muss zu gewissen Stichtagen eingebracht werden. Zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Zwischen dem Stichtag der Einreichung und dem Beginn des geplanten Secondments dürfen maximal 6 Monate liegen. Nach dem Stichtag beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen. Diese Bearbeitungszeit sollte bei der Antragsstellung berücksichtig werden.
Die Stichtage sind:
- 14.10.2024
- 31.12.2024
- 30.03.2025
- 31.06.2025
Weitere Informationen unter: Aurora Short-Term Mobility
Die Stiftung fördert Arbeiten auf dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre.
Inhaltliche Förderkriterien sind
a) eine volkswirtschaftlich relevante Fragestellung
b) ein wissenschaftliches Niveau, welches vergleichbar ist mit Publikationen in internationalen, referierten einschlägigen wissenschaftlichen Zeitschriften.
Forschungsprojekte werden nur an natürlich Personen vergeben, die Beauftragung einer wissenschaftlichen Arbeit im Bereich Volkswirtschaftslehre ist jedenfalls an folgende Bedingungen gebunden:
- abgeschlossenes Doktorat oder Zulassung zum Doktoratsstudium auf dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre
- unbescholtenes Vorleben.
Beauftragte anerkennen, dass der Stiftung die Werknutzungsreche an den wissenschaftlichen Arbeiten zustehen und ihr zu übertragen sind.
Projektanträge mit den üblilchen Unterlagen (Beschreibung des Projekts, Lebenslauf, gegebenfalls Kokstenaufstellung) sind per e-mail bis 30. November diese Jahres zu richten an:
Emer. o. Univ-Prof. Dr. Manfred Nermuth
Institut für Volkswirtschaft
Universität Wien
E-Mail: manfred.nermuth@univie.ac.at