Regeln und Verfahren der Fakultät

Die Rekrutierung an der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik folgt mehreren Leitprinzipien:

Internationale Kompatibilität und Wettbewerbsfähigkeit

Die Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik verpflichtet sich zu internationalen Standards in Bezug auf die Qualifikation von Absolvent:innen und Mitarbeiter:innen auf allen Karrierestufen. Sie strebt Folgendes an (i) einen internationalen Zustrom in unsere Studiengänge und erfolgreiche Stellenbesetzungen von Absolvent:innen; (ii) wettbewerbsfähiges Recruiting auf allen Karrierestufen und erfolgreiche Karrierewege unserer Nachwuchswissenschaftler:innen; (iii) die internationale Sichtbarkeit unserer Fakultät auf allen Ebenen des internationalen Arbeitsmarktes.

Transparenz

Die Fakultät für Volkswirtschaft  und Statistik verpflichtet sich zur Einhaltung internationaler Standards in Bezug auf die interne und externe Transparenz und Rechenschaftspflicht bei allen Einstellungsverfahren. Alle Mitglieder der Fakultät sollten an der Diskussion über die Personalplanung beteiligt sein und an den entsprechenden Entscheidungsprozessen mitwirken. Die Organisation der Einstellungsverfahren muss eine angemessene Beteiligung aller Gruppen innerhalb der Fakultät (hinsichtlich Forschungsmethoden, Karrierestufen und Organisationseinheiten) gewährleisten.

Diversität

Die Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik strebt eine verbesserte Diversität der Absolvent:innen und Mitarbeiter:innen an. Zu diesem Zweck müssen die Curricula, die Organisation der Studiengänge und die Einstellungsverfahren einer Vielzahl von Studierenden und Mitarbeiter:innen gerecht werden und für sie attraktiv sein. 

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Genehmigt durch den Fakultätsrat Mai 2023

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Unabhängigkeit

Alle Professor:innen (ordentliche und außerordentliche) sind gemäß §§ 98 und § 99 UG unabhängige Mitglieder eines Instituts. Direkter Vorgesetzter ist der/die Abteilungsleiter/in. Stellen für PhDs und nicht fest angestellte Postdocs sind einem Mentor (Paten) und einem Professor/einer Professor:in zugeordnet, der/die als Betreuer/in und direkte/r Vorgesetzte/r fungiert. Assistenzprofessoren auf Tenure-Track sind einem Mentor/einer Mentorin zugeordnet.

1. Einstellungsverfahren

Gemäß den oben beschriebenen Leitprinzipien verpflichtet sich die Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik zu den folgenden Einstellungsverfahren:

1. Alle Stellenausschreibungen müssen mit dem internationalen Arbeitsmarkt kompatibel und so gestaltet sein, dass mehrere qualitativ hochwertige Bewerbungen (insbesondere mit unterschiedlichen Charakteristika) erwartet werden können.

2. Der Bereich für unbefristete und unbefristete akademische Stellen muss vom Dekan und vom Fakultätsrat genehmigt werden.

3. Alle akademischen Stellenausschreibungen werden auf internationalen Websites (z. B. Inomics und/oder EJM) ausgeschrieben.

4. Bei allen Stellenausschreibungen wird eine aktive Suche angestrebt, um nach Möglichkeit eine Vielzahl von Bewerber:innen zu gewinnen.

5. Tenure- und Tenure-Track-Stellen werden von Ausschüssen vergeben, in denen alle Institute, Forschungszentren oder -bereiche und Beschäftigungskategorien vertreten sind (Kurien); die Zusammensetzung der Einstellungsausschüsse muss vom Dekan und vom Fakultätsrat genehmigt werden.

2. Interne Einstellungen

Die Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik ist sich bewusst, dass Mobilität, internationale Vernetzung und eine Vielfalt an internationalen Erfahrungen für den Erfolg der Fakultät und die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Forscher:innen entscheidend sind. Vor diesem Hintergrund können unbefristete Stellen für Doktorand:innen und Postdocs entweder genutzt werden, um den eigenen Absolvent:innen die Ressourcen zu bieten, ein wettbewerbsfähiges Profil zu entwickeln und erfolgreiche Bewerbungen auf dem internationalen Arbeitsmarkt zu starten, oder um vorübergehend Absolvent:innen von anderen Universitäten anzuziehen, damit diese auf ihren nächsten Karriereschritt vorbereitet werden. Die Fakultät strebt eine gute Mischung aus internen und externen Einstellungen für diese Arten von Stellen an.
Für Tenure-Track- oder Tenure-Stellen verpflichtet sich die Fakultät, Kandidat:innen einzustellen, die die Fakultät durch ihre Mobilitätserfahrung und ihr eigenes internationales wissenschaftliches Netzwerk entscheidend bereichern. Zu diesem Zweck ist die Aufnahme in eine Besetzungsliste von Kandidat:innen, die an der Universität Innsbruck promoviert oder habilitiert haben und/oder an der Universität Innsbruck beschäftigt sind, zu begründen. Gründe können neben einer herausragenden Qualifikation für die Stelle auch vergleichbare Angebote sein oder die mehrfache Aufnahme in Besetzungslisten für ähnliche Stellen an anderen Universitäten. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass der Bewerber/die Bewerberin eine erhebliche akademische Mobilität aufweisen kann (z.B. durch eine mindestens einjährige Tätigkeit an einer anderen akademischen Einrichtung) und in der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft gut vernetzt ist.

3. Unparteilichkeit

In Anlehnung an § 7 AVG ("Verwaltungsorgane haben sich der Ausübung ihres Amtes zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen ... wenn ... wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen") verpflichtet sich die Fakultät zu folgenden Regeln hinsichtlich der Mitgliedschaft in einer Einstellungs- oder Habilitationskommission. Ein Ausschussmitglied ist nicht unparteiisch, wenn es

1. mit dem Bewerber/der Bewerberin verwandt (bis zum 2. Grad) oder verheiratet ist oder in einer Partnerschaft lebt,

2. in den letzten 3 Jahren in einem Arbeitsverhältnis mit dem Bewerber/der Bewerbin stand

3. Betreuer:in der Dissertation des Kandidaten ist/war

4. ein Koautor/eine Koautorin und/oder enger Mitarbeiter/enge Mitarbeiterin des Kandidaten/dr Kandidatin in den letzten drei Jahren war.

Mitglieder und Gutachter:innen von Habilitationskommissionen müssen gemäß den Kriterien 1-4 unparteiisch sein. Bei Einstellungskommissionen muss sich ein Kommissionsmitglied, das mindestens eines der Kriterien 1-4 erfüllt, in der ersten Sitzung, in der der entsprechende Antrag behandelt wird, erklären und sich der Stimme enthalten, wenn die Kommission darüber entscheidet, ob der Bewerber/die Bewerberin weiterhin für die Stelle in Betracht kommt. Wird der Kandidat/die Kandidatin weiter in Betracht gezogen, ist das Ausschussmitglied nach Möglichkeit zu ersetzen. Andernfalls muss der Ausschuss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ein faires Einstellungsverfahren mit Chancengleichheit für alle Bewerber:innen gewährleistet ist.

4. Diversität

Um die Berücksichtigung von Diversität systematisch in die Fakultätspolitik zu integrieren, verpflichtet sich die Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik zu folgenden Regeln:

1. Alle Stellenausschreibungen werden von einer angemessenen aktiven Suche nach geeigneten Kandidat:innen begleitet.

2. Stellenausschreibungen müssen so beschaffen sein, dass ein geeigneter Bewerber:innenkreis erwartet werden kann.

3. Entscheidungen werden auf der Grundlage des akademischen Alters getroffen (gemäß den Regeln des Europäischen Forschungsrates) 1
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1 D.h. anteiliger Abzug für Teilzeitstellen, Abzug von mindestens 18 Monaten für Mutterschaft mit entsprechender Verlängerung, wenn der tatsächliche Konsum länger war, Abzug von Vaterschaftsurlauben und Abzug für Langzeiterkrankungen oder nationaler Dienste.

Tenure-Track-Stellen werden international ausgeschrieben und nach den am internationel Stellenmarkt üblichen Verfahren vergeben. Die Kriterien werden auf die Leistung des Bewerbers/der Bewerberin in einem Zeitraum von fünf Jahren vor der Bewerbung auf die Tenure-Stelle angewandt (bzw. auf den Zeitraum nach der Unterzeichnung der Qualifizierungsvereinbarung, wenn dieser Zeitraum fünf Jahre überschreitet, weil der Qualifizierungsbeirat den Beurteilungszeitraum verlängert hat). Alle Kriterien sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Die Bewerber:innen werden ermutigt, diese Kriterien nach Möglichkeit zu übertreffen - was als notwendig erachtet werden kann, wenn der Kandidat/die Kandidatin eine Bewerbung auf eine ordentliche Professur anstrebt.

Forschung

1. Habilitation: Von den Kandidat:innen wird erwartet, dass sie sich mit einer in der Qualifikationsvereinbarung vereinbarten Venia erfolgreich habilitieren.

2. Hochwertige Publikationen: Die Kriterien sehen keine Gewichtung um Koautoren vor. Bei der Bewerbung um eine Tenure-Stelle müssen die Kandidat:innen überzeugend darlegen, dass sie einen entscheidenden Beitrag zu den Publikationen geleistet haben.2

  • Wirtschaftswissenschaften: Bei der Einreichung eines Tenure-Antrags muss der Kandidat /die Kandidatin drei Publikationen in Zeitschriften der Kategorie A (wie in den Habilitationskriterien angegeben) nachweisen. Bei Tenure-Track-Stellen in den Wirtschaftswissenschaften müssen zwei Publikationen in einer wirtschaftswissenschaftlichen Zeitschrift der Kategorie A erfolgen und eine Publikation kann in einer allgemeinwissenschaftlichen Zeitschrift der Kategorie A oder in einer Kategorie-A-Zeitschrift einer anderen Disziplin erfolgen.
  • Interdisziplinär: Für Stellen mit interdisziplinärer Denomination sind drei Publikationen in der Kategorie A erforderlich, wobei die Verteilung auf Wirtschaftswissenschaften, Allgemeinwissenschaften und andere Disziplinen in der Qualifikationsvereinbarung festgelegt werden kann.
  • Statistik: Bei der Einreichung eines Tenure-Antrags muss der Kandidat/die Kandidatin die Habilitationskriterien erfüllen, d.h. acht Publikationen in peer-reviewed Journals, davon mindestens vier in Journals der Kategorie 1 nachweisen. Die in den Habilitationskriterien beschriebenen Substitutionsmöglichkeiten können in Anspruch genommen werden.

3. Selbstständigkeit und Zukunftsperspektiven: Der Kandidat/die Kandidatin ist in der Lage, sein/ihr Fachgebiet völlig unabhängig weiterzuentwickeln und ihm eine neue Richtung zu geben. Der Kandidat/die Kandidatin zeigt Forschungsfortschritte, weist internationale Vernetzung (z. B. Konferenzbeiträge, Koautorenschaft, gemeinsame Projekte) nach und verfügt über eine wettbewerbsfähige Forschungspipeline - im Vergleich zu seiner/ihrer Peer-Group sowohl qualitativ als auch quantitativ .

4. Einwerbung von Fördermitteln: Der Kandidat/die Kandidatin hat in dem in der Qualifizierungsvereinbarung genannten Zeitraum eine substanzielle Forschungsförderung (FWF oder OeNB oder vergleichbar mit einem Volumen von mindestens 100.000 EUR auf Basis eines Peer-Review-Verfahrens) eingeworben. Der Antrag muss eigenständig verfasst worden sein, wobei der Kandidat/die Kandidatin der/die Hauptantragsteller/in ist. Das Kriterium ist auch erfüllt, wenn die Förderstelle das Projekt für förderbar hält (Kategorie C1 oder C2 beim FWF), aber aus budgetären Gründen ablehnt.

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2 Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, können Überarbeitungswünsche von Zeitschriftenherausgebern in Runde 2 oder höher zu einer positiven Bewertung beitragen. Dokumente wie ein Schreiben eines Redakteurs, in dem die Wahrscheinlichkeit einer Veröffentlichung unterstrichen wird, und Berichte von Gutachter:innen über eine Arbeit, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium einer möglichen Annahme befindet, sollten zur Prüfung eingereicht werden.

Unterricht

1. Der/die Kandidat/in verfügt über eine gute Lehrtätigkeit, nimmt regelmäßig an Lehrveranstaltungsevaluierungen teil und kann Erfahrung im Unterrichten einer Vielzahl von Lehrveranstaltungen auf verschiedenen Niveaus sowie die Fähigkeit, einzelne Studierende zu betreuen, nachweisen.

2. Der Kandidat/die Kandidatin hat den Aufbau, den Inhalt und die Didaktik von mindestens einer Lehrveranstaltung initiiert und weiter entwickelt, die mehrfach durchgeführt und evaluiert wurde.

Verwaltung und akademische Staatsbürgerschaft

1. Der Kandidat/die Kandidatin hat sich aktiv an organisatorischen und/oder administrativen Aufgaben beteiligt, wie z.B. der Organisation von Seminaren, Aktivitäten des Bildungsmarketings, Mitgliedschaft in einem Selbstverwaltungsgremium, etc.

2. Der Kandidat/die Kandidatin nimmt aktiv an Aktivitäten teil, die von der Fakultät und/oder den Instituten organisiert werden.

1. Kriterien für interne Ausschreibungen gemäß § 99 (4) UG

Die Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik bekennt sich dazu, wichtige Karriereschritte als Ergebnis von Wettbewerbsverfahren zu sehen. Aus diesem Grund erklärt sich die Fakultät nur dann bereit, interne Rufe für ordentliche Professuren nach 99(4) UG auszuschreiben, wenn der Kandidatin/die Kandidatin ein Angebot für eine Stelle oder ein Stipendium erhalten hat, das die Eignung für eine ordentliche Professur an der UIBK als Ergebnis eines kompetitiven Verfahrens bestätigt (z.B. Angebot einer ordentlichen Professur an einer international konkurrenzfähigen Universität, START-Preis des FWF oder vergleichbare Preise des ERC oder nationaler Förderorganisationen) .

1. Vorwort

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Habilitation werden durch das österreichische Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Universität festgelegt. Die folgenden Kriterien für Kumulativhabilitationen stellen lediglich eine Orientierungshilfe für Antragsteller dar. Sind die Kriterien nicht erfüllt, wird von der Einreichung einer Habilitation abgeraten. Die Entscheidung über eine eingereichte Habilitation wird in jedem Fall von der Habilitationskommission als unabhängige Kommission auf Basis externer GutachterInnen und - in einem letzten Schritt - vom Rektorat getroffen.

2.  Bewertungsschema für Zeitschriften
Zur Qualitätsbewertung der vorgelegten Zeitschriftenbeiträge, die Teil einer Kumulativhabilitation sind, werden die Journal Citation Reports (JCR) des Clarivate Web of Science herangezogen. Der Einfachheit halber ist die einer Zeitschrift zugewiesene Kategorie die beste Kategorie in der jeweils in Frage kommenden JCR Kategorie, die eine Zeitschrift entweder zum Zeitpunkt der ersten Einreichung des Artikels oder der Veröffentlichung des Artikels erreicht hat. Damit eine Publikation zählt, reicht ein Annahmeschreiben des Herausgebers aus.


2.1 Bewertungsschema aus Volkswirtschaft

Die Unterteilung der Zeitschriften ist folgende:

  • AA: Die top 5 Zeitschriften aus Volkswirtschaft (American Economic Review, Quarterly Journal of Economics, Review of Economic Studies, Econometrica, Journal of Political Economy).
  • Kategorie A Zeitschriften aus Volkswirtschaft: Eine Zeitschrift, die nach der invarianten Methode in Ham et al. (2022)1 unter den top-50 rangiert, und nicht AA ist.
  • Kategorie A Zeitschriften mit allgemeiner Ausrichgung: Eine Zeitschrift im obersten Dezil des JCR "Multidisciplinary Science", gemessen am durchschnittlichen Impaktfaktfaktor der letzten fünf Jahre.2
  • Kategorie A Zeitschriften in anderen Disziplinen: Eine Zeitschrift im obersten Dezil einer JCR-Kategorie, gemessen am Fünfjahresdurchschnitt der Impaktfaktoren.
  • Kategorie 1 & 2 Zeitschriften aus Volkswirtschaft: Zeitschriften aus dem SSCI JCR "Economics", die weder AA noch A sind und nach dem Fünfjahresdurchschnitt der Impaktfaktoren über oder unter dem Median liegen, werden als Kategorie 1 bzw. 2 bezeichnet. Je nach Habilitation können auch andere JCR-Kategorien berücksichtigt werden, wenn der Schwerpunkt der Publikation in Volkswirtschaft (oder einer entsprechenden Venia) liegt. Es ist Aufgabe der Habilitationskommission und der externen Gutachter:innen, zu beurteilen, ob die (Arbeiten einer kumulativen) Habilitation einen volkswirtschaftlichen Schwerpunkt (oder die entsprechende Venia) hat (haben).

2.2 Bewertungsschema aus Statisitk

Die Unterteilung der Zeitschriften ist folgende:

  • AA: Die top 5 Zeitschriften aus Statistik (Annals of Applied Statistics, Annals of Statistics, Biometrika, Journal of the American Statistical Association, Journal of the Royal Statistical Society B.).
  • Kategorie 1 & 2 Zeitschriften aus Statistik: Zeitschriften aus dem SSCI JCR "Statistics and Probability", die nicht AA sind und nach dem Fünfjahresdurchschnitt des Impaktfaktors über oder unter dem Median liegen, werden als Kategorie 1 bzw. 2 gekennzeichnet.

Je nach Habilitation können weitere JCR-Kategorien berücksichtigt werden, wenn die entsprechenden Papers einen statistisch-methodischen Schwerpunkt (oder der entsprechenden Venia) haben. Es ist Aufgabe der Habilitationskommission und der externen Gutachter:innen, zu beurteilen, ob die (Arbeiten einer kumulativen) Habilitation einen statistisch-methodischen Schwerpunkt (oder der entsprechenden Venia) hat (haben).

3. Anzahl der Publikationen

Für eine Kumuliativhabilitation sind mindestens acht referierte Zeitschriftenbeiträge einzubringen, davon mindestens vier in Kategorie 1, es sei denn, es kommen die folgenden Abschlagregeln für das jeweilige Feld zum Tragen:

3.1. Abschlagsystem in Volkswirtschaftslehre

Eine Publikation aus der Kategorie AA (bzw. A) zählt als vier (bzw. zwei) Kategorie-1-Publikationen. Wird beispielsweise eine A-Publikation vorgelegt, genügen für die Einreichung der Habilitation zusätzlich sechs referierte Beiträge (zwei aus mindestens Kategorie 1 und vier aus mindestens Kategorie 2). Weiters gilt, dass 6 Publikationen der Kategorie 1 oder A als ausreichend eingestuft werden.

3.2 Abschlagsystem in Statistik

Eine Kategorie AA-Publikation zählt so viel wie zwei Kategorie-1-Publikationen. Maximal eine Kategorie-1-Publikation kann auch durch zwei Kategorie-2-Publikationen erreicht werden. Die geforderten acht Zeitschriftenbeiträge könnten also beispielsweise bestehen aus vier Kategorie-2-Publikationen und zusätzlich einer der folgenden Kombinationen:
vier Kategorie-1-Publikationen; eine Kategorie-AA-Publikation und zwei Kategorie-1-Publikaitonen;  drei Kategorie-1-Publikationen und zwei weitere Kategorie-2-Publikationen; eine Kategorie-AA-Publikaiton und eine  Kategorie-1-Publikatione, und zwei Kategorie-2-Publikationen usw.


3.3 Ko-Autorenschaft

Es wird keine Gewichtung um Ko-Autoren vorgenommen. Allerdings ist für die Einreichung einer Kumulativhabilitation zumindest eine Einzelautorenschaft erwünscht. Bei zumindest einer Einzelautorenschaft sinkt die Mindestzahl an Publikationen auf sieben (statt acht). Die oben beschriebene qualitätsbezogene Substitution bleibt unverändert. Im Falle einer Ko-Autorenschaft, muss der Kandidat/die Kandidatin seinen/ihren Beitrag eigens angeben. Eine Publikation zählt nur dann, wenn der Kandidat/die Kandidatin seinen/ihren Beitrag als wesentlich für die Publikation überzeugend argumentieren kann. 

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1 John Ham, Julian Wright, Ziqiu Ye (2022). Documenting and Explaining the Dramatic Rise of the New Society Journals in Economics. Working Paper, November 28, 2022. https://app.scholarsite.io/s/1990b5.

Für 2022 sind dies die Zeitschriften Nature, Science, Nature Human Behavior, Nature Communication, National Science Review, Science Advances, and PNAS.

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