Druckkostenzuschüsse für Nachwuchswissenschaftler:innen der Universität Innsbruck

2. Tranche 2024

Das Vizerektorat für Forschung stellt aus dem Nachwuchsförderungsprogramm der Universität Innsbruck Druckkostenzuschüsse (maximale Förderhöhe 2.000 Euro) für die Veröffentlichung von Dissertationen aller Wissenschaftsdisziplinen zur Verfügung, die an der Universität Innsbruck erarbeitet und eingereicht wurden.

Gefördert wird die verlagsmäßige Drucklegung von aktuellen und ausgezeichneten (d.h. die Note „sehr gut“ in beiden Gutachten) Dissertationen (siehe auch die Möglichkeit der Drucklegung beim Innsbruck University Press). Bei der Drucklegung von Habilitationen wird davon ausgegangen, dass die verlagsmäßige Drucklegung über den FWF gefördert wird (siehe dazu: ).

Antragsberechtigt sind Dissertant:innen aller Fachdisziplinen der Universität Innsbruck.

Verlagsmäßige Drucklegung von aktuellen Dissertationen mit Noten „sehr gut“ in beiden Gutachten, die an der Universität Innsbruck erarbeitet und eingereicht wurden.

Hinweis: Bei der Auswahl der Preisträger:innen werden extern begutachtete Dissertationen bevorzugt berücksichtigt bzw. externe Gutachten (wenn ein Hausgutachten und ein externes Gutachten vorliegt) stärker in die Wertung miteinbezogen.

Bitte lassen Sie den Antrag durch den oder die zuständige:n Projektdatenbankbeauftragte:n Ihres Instituts in die Projektdatenbank eintragen und alle Unterlagen einzeln als .pdf hochladen. Die Projektdatenbanknummer schicken Sie als Bewerbung per E-Mail bis spätestens

Montag, 18. November 2024

an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.

Einzureichende Unterlagen

  1. ​​​​Antragsformular Download
  2. Kurzbeschreibung der Dissertation (ca. 1 bis 2 DIN A4-Seiten)

  3. Dissertation

  4. beide Dissertationsgutachten

  5. Verlagsangebot für die Drucklegung

  6. Kostenkalkulation bzw. Finanzierungsplan (nur bei hohen Kosten d.h. ab 3.000 Euro notwendig)

  7. Aufstellung über andere Subventionen (bei welchen Stellen wurde um welchen Betrag angesucht bzw. von welchen Stellen wurde bereits welcher Betrag zugesagt oder ausbezahlt)

  8. CV und Liste einschlägiger Publikationen der/des Antragsteller:in

Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich wieder im Frühjahr 2025 stattfinden.

Die Zuerkennung erfolgt spätestens im Dezember 2024.


Rückfragen & Beratung

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Forschungsförderung und Mentoring

MMag. Dr. Gundula Maria Schwinghammer

+43 512 507 34417
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