Early Stage Funding

Ziel des Programms ist die Durchführung eines eigenverantwortlichen, kleinen Forschungsprojekts am Beginn der wissenschaftlichen Karriere.

Dissertant:innen sowie Absolvent:innen von Doktoratsstudien, deren Doktorats- oder PhD-Abschluss nicht länger als maximal 2 Jahre zurückliegt (Datum des Bescheides). Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (idR Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt. Das Datum der Deadline der Ausschreibung wird zur Ermittlung der Frist herangezogen.

Es muss gewährleistet sein, dass der oder die Projektleiter:in über die gesamte Laufzeit des Projektes ein aktives Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck aufweist.  Eine Anstellung ausschließlich über einen externen Lehrauftrag ist nicht ausreichend.

  • Geförderte Laufzeit: max. 12 Monate
  • Förderung: max. 6.000 Euro für Dissertant:innen und 12.000 Euro für Absolvent:innen von Doktoratsstudien

Wissenschaftlerinnen können zusätzlich 2.000 Euro für karrierefördernde Maßnahmen (z.B. Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen) beantragen.

Ein Zuschuss für die Kinderbetreuung von bis zu 2.000 Euro ist für alle Antragsberechtigten möglich, wenn dies einen karrierefördernden Aspekt hat und betreuungspflichtige Kinder vorhanden sind.

Eine Bewilligungsquote von mind. 50% der Projekte von Wissenschaftlerinnen wird angestrebt. Bei gleicher Qualität der Anträge werden Frauen bevorzugt.

Bewerber:innen, die bereits eine Förderung aus diesem Programm erhalten haben, sind nur dann einreichberechtigt, wenn sie diese Förderung als Dissertant:in eingeworben haben und mittlerweile das Doktorat abgeschlossen haben.

Es sind nur folgende projektspezifische Kosten beantragbar:

2.1. Personalkosten

Personalkosten für die Kategorie studentische Mitarbeiter:innen sind beantragbar. Bitte beachten Sie die universitäts-internen Regelungen insbesondere der Best-Practice-Anstellung von max. 6 Monaten, bzw. die Möglichkeiten von Nebentätigkeiten. Bitte geben Sie die Berechnung der Kosten im Detail an. Weitere Personalkosten sind nicht beantragbar. Es ist keine Selbstanstellung möglich.

2.2. Gerätekosten

Beantragbar sind Geräte oder Software, die spezifisch für das Projekt notwendig sind, allenfalls mit Begründung, weshalb vorhandene Geräte nicht verwendet werden können.

2.3. Materialkosten

Materialkosten sind Verbrauchsmaterialien und Kleingeräte sowie Lizenzen mit zeitlicher Befristung jeweils unter 1.500 Euro inkl. USt.

2.4. Reisekosten

Es können Kosten für projektspezifische Reisen und Aufenthalte, Feldarbeiten, Expeditionen etc. beantragt werden. Die Projektbeschreibung muss einen genauen Reiseplan enthalten. Kongressreisen fallen unter die nicht förderbaren Kosten. Die Regelungen zur Dienstreise sowie zu Freistellungen der Universität Innsbruck sind zu beachten. Das Klimaticket kann nicht abgerechnet werden.

Für die Berechnung der Kosten beachten Sie bitte folgende Links:
Dienstreiseantrag
Nächtigungskosten

2.5. Sonstige Kosten

Darunter fallen Kosten für die externe Durchführung projektspezifischer Arbeiten (z. B. extern zu vergebenden Analysen, Befragungen, Probenahmen, Herstellung von Dünnschliffen, Kosten für projektspezifisch erforderliche Versuchstiere, Publikationskosten, etc.). Bitte beachten Sie die Gebarungsrichtlinien der Universität Innsbruck und die Informationen der Personalabteilung zum Thema Werkvertrag.

2.6. Karrierefördernde Maßnahmen für Wissenschaftlerinnen

Darunter fallen Kosten für Weiterbildungs-, Coaching- oder sonstige Maßnahmen, die die Antragstellerin unterstützen. Kosten für karrierefördernde Maßnahmen, die an Einrichtungen der Universität Innsbruck (inkl. UB) in derselben Form angeboten werden, werden nicht übernommen. Weiters werden Kosten, die durch die Personalentwicklung getragen werden, nicht übernommen: Personalentwicklung

Bitte beachten Sie die nicht förderbaren Kosten.

2.7. Zuschuss für Kinderbetreuungskosten

Beantragt werden könnenKinderbetreuungskosten, wenn der geschaffene Freiraum zur Karriereentwicklung genutzt werden kann. Bis zu 2.000 Euro pro Kind pro Kalenderjahr können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem EStG abgabenfrei veranschlagt werden, darüber liegt ein zu versteuernder Sachbezug vor.

Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder ist/sind beizulegen.

  • Personalkosten (mit Ausnahme von Punkt 2.1)
  • Kongressreisen
  • Veranstaltungskosten
  • Lehrersatzleistung
  1. Während der vereinbarten Projektlaufzeit, muss ein Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck bestehen. Eine Anstellung ausschließlich über einen externen Lehrauftrag ist nicht ausreichend.
  2. Die Laufzeit soll 12 Monate nicht überschreiten. Nach Beendigung des Projektes muss eine detaillierte Endabrechnung (SAP-Auszug) und ein Endbericht via Upload in der Projektdatenbank übermittelt werden.
  3. Antragssteller:innen verpflichten sich, in sämtlichen öffentlichen Unterlagen den Fördergeber anzuführen bzw. bei Publikationen die Förderung durch das Vizerektorat für Forschung der Universität Innsbruck zu erwähnen.

Bitte lassen Sie den Antrag durch den oder die zuständige:n Projektdatenbankbeauftragte:n Ihres Instituts in die Projektdatenbank eintragen und alle Unterlagen einzeln als .pdf hochladen. Die Projektdatenbanknummer schicken Sie als Bewerbung per E-Mail bis spätestens

Mittwoch, 26. Februar 2025

an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.

Ein vollständiger Antrag muss folgende Teile beinhalten:

  1. Ausgefülltes Antragsformular  Download

  2. Wissenschaftlicher Abstract in Deutsch oder Englisch mit max. 2000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

  3. Projektbeschreibung (Deutsch oder Englisch) auf max. 5 Seiten, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der im Antrag zitierten Literatur.

Folgende Inhalte soll die Projektbeschreibung enthalten:

  • klar umrissene Ziele des zeitlich begrenzten Projekts und Hypothese(n) bzw. wissenschaftliche Fragestellung(en)
  • Bezug zum internationalen Stand der Forschung
  • Methodik (inkl. Qualifizierung und Quantifizierung)
  • Arbeits- und Zeitplanung (max. Laufzeit von 12 Monaten beachten)
  1. Detaillierte Aufstellung und Begründung der beantragten Kosten (bitte Punkt 2 „Was wird gefördert“ beachten)

  2. Wissenschaftlicher Lebenslauf inklusive Publikationsliste

  3. Ausführungen zum Umgang mit potenziellen ethischen Aspekten bzw. Begründung, falls es keine ethischen Aspekte zu berücksichtigen gibt (max. 1 Seite)

  4. Für PhD-Studierende: Dissertationsanmeldung

Die nächste Ausschreibung ist für Jänner 2026 geplant.

Die Zuerkennung ist für Mai 2025 geplant.


Rückfragen & Beratung

projekt.service.büro
Forschungsförderung und Mentoring

Dr. Katharina Steinmüller

+43 512 507 34411
forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Adresse
Technikerstr 21a, ICT-Gebäude, ZiNr. 1 W 11
A-6020 Innsbruck 

Bürozeiten
Montag - Donnerstag: 9 - 12 Uhr
Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung

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