Preis des Fürstentums Liechtenstein für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck und der Medizinischen Universität Innsbruck
Das Fürstentum Liechtenstein schreibt jährlich den "Preis des Fürstentums Liechtenstein für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck und der Medizinischen Universität Innsbruck (Liechtenstein-Preis)" aus.
Dieser Preis dient als Anerkennung für hervorragende wissenschaftliche Forschung. Die Gesamtsumme des Preises wird an eine/einen Preisträger:in oder mehrere Preisträger:innen (Mindestbetrag für einen Preis: 3.500 Euro) vergeben.
Im Regelfall werden drei Preise an Mitglieder der Universität Innsbruck und ein Preis an ein Mitglied der Medizinischen Universität Innsbruck verliehen.
Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fakultäten der Universität Innsbruck.
Zum Zeitpunkt der Einreichung darf der Promotionsabschluss nicht länger als maximal 12 Jahre zurückliegen. Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (idR Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt. Das jeweilige Einreichungsdatum wird zur Ermittlung der Zwölfjahresfrist herangezogen.
Monographien (inkl. Habilitationen und verlagsmäßig erschienene Dissertationen) oder zwei bis drei zusammenhängende, hochkaratige Papers/Aufsätze. Die einzureichenden Arbeiten müssen in den letzten drei Kalenderjahren (d.h. 2021 oder später) publiziert oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein.
Die Arbeiten müssen eine Affiliation zur Universität Innsbruckaufweisen.
Bei Gemeinschaftsarbeiten kann ausschließlich die/die hauptverantwortliche Autor:in (Erstautor:in oder corresponding author) im Einvernehmen mit den Mitautor:innen einreichen.
Bitte lassen Sie den Antrag durch den oder die zuständige:n Projektdatenbankbeauftragte:n Ihres Instituts in die Projektdatenbank eintragen und alle Unterlagen einzeln als .pdf hochladen. Die Projektdatenbanknummer schicken Sie als Bewerbung per E-Mail bis spätestens
9. Oktober 2024
an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.
Einzureichende Unterlagen
- Antragsformular Download
- Wissenschaftliche Arbeit(en) als .pdf Upload oder Weblink (bei Dissertationen und Habilitationen bitte die Gutachten beilegen)
- Abstract (max. 1 A4-Seite in der für das jeweilige Wissenschaftsgebiet üblichen Sprache auf Deutsch oder Englisch)
- Ausführlicher CV; Liste einschlägiger Publikationen des/der Antragstellers:in (FLD Auszug)
- Formlose Zustimmungserklärung der Mitautor:innen
Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Sommer/Herbst 2025.
Dozent:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sowie Studierende der Medizinischen Universität Innsbruck. Der Preis wird als Anerkennung für herausragende wissenschaftliche Forschung verliehen.
Ein bis drei wissenschaftliche Arbeiten, die in den letzten drei Kalenderjahren (d.h. 2021 oder später) an der Medizinischen Universität Innsbruck fertiggestellt bzw. publiziert wurden.
Die Arbeiten müssen eine Affiliation zur Medizinischen Universität Innsbruck aufweisen. Es kann ausschließlich die/der Erstautor:in oder die/der korrespondierende Autor:in im Einvernehmen mit den Mitautor:innen einreichen.
Ansuchen sind mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens
09. Oktober 2024
Online unter: http://fld.i-med.ac.at/gar
Informationen erhalten Sie von:
Eva Mayrgündter
Abteilung Forschungsservice und Innovation
eva.mayrguendter@i-med.ac.at
0512/9003-71763
https://www.i-med.ac.at/forschung/foerderungen/fl/
Es wird darauf hingewiesen, dass wissenschaftliche Arbeiten, die bereits von der Universität Innsbruck bzw. der Medizinischen Universität Innsbruck ausgezeichnet wurden, nicht ein zweites Mal mit einem Preis bedacht werden. Dies gilt für die Universität Innsbruck für folgende Preise: Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck, Hypo Tirol Bank Dissertationspreis, Forschungspreis der Stiftung Südtiroler Sparkasse.
Der Vergabevorschlag wird vom zuständigen Mitglied des Rektorats auf der Basis von unabhängigen Fachgutachten erstellt.
Rückfragen & Beratung
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Forschungsförderung und Mentoring
Dr. Angelika Hintner
+43 512 507 34416
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