Fünf Glühbirnen in einer Reihe

Innovationsfonds Digitalisierung

Fokus 2025: Digitalisierung in der Lehre

Mit dem Innovationsfonds für Digitalisierung unterstützt das Vizerektorat für Digitalisierung und Nachhaltigkeit Projekte, die mit pragmatischem Lösungsansatz die Herausforderungen der digitalen Transformation an der Universität Innsbruck gestalten.

Für das Jahr 2025 sollen Projekte gefördert werden, die die Digitalisierung in der Lehre unterstützen. Der Innovationsfond richtet sich dabei an alle Mitarbeitenden mit Anstellung an der Universität Innsbruck (auch allgemeines Personal), die eine innovative Idee zur digitalen Transformation in den Bereichen Lehre und Weiterbildung erarbeiten oder testen möchten.

Es stehen insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.
Die Projekte können frühestens am 1. April 2025 und spätestens am 1. September 2025 starten.
Die Projektlaufzeit beträgt maximal 1 Jahr.

a.  Die Projektleitung muss während der gesamten Projektlaufzeit eine durchgängige Anstellung an der Universität Innsbruck innehaben.

b.  Maximal förderbare Kosten:

  • Maximal förderbare Kosten für fakultätsübergreifende Projekte: 35.000 Euro
  • Maximal förderbare Kosten für fakultätsinterne Projekte: 30.000 Euro

c.  Die Umsetzung des Projekts darf nicht von weiteren (internen oder externen) Förderzusagen abhängen.

d.  Der Antrag wurde vollständig (siehe Abschnitt „Umfang der Projekteinreichung“) und fristgerecht eingereicht.

Inhaltliche Kriterien für die Projektauswahl:

  • Das Projekt beschäftigt sich mit Themen der digitalen Transformation.
  • Das Projekt fördert den Qualifikations- und Kompetenzaufbau im Bereich Digitalisierung und KI an der Universität Innsbruck.
  • Das Projekt hat einen unmittelbaren Nutzen für mindestens eine der folgenden Zielgruppen an der Universität Innsbruck: Studierende, Forschende, Lehrende, allgemeines Personal.
  • Das Projekt fördert den Einsatz von innovativen, digitalen Methoden und/oder Tools in der universitären Lehre.
  • Das Projekt fördert die Entwicklung von interdisziplinären Synergien.
  • Das Projekt kann nach Förderzuschlag innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.

Umfang der Projekteinreichung:

a.   Ausgefülltes Antragsformular inkl. wissenschaftlicher Abstract Download

b.  Titel des Projekts sowie Kurzbeschreibung des Projekts sowie der Projektziele (max. 3 Seiten)

  • Was ist der Bezug zur digitalen Transformation in der Lehre?
  • Was sind innovative Elemente des Projekts?
  • Welchen Impact haben die Ergebnisse des Projekts?
  • Welche Zielgruppen an der Universität profitieren von dem Projekt?
  • Welche langfristigen Effekte ergeben sich für die Universität Innsbruck aus dem Projekt?
  • Kurzbeschreibung der Rollen der beteiligten Personen (max. halbe Seite pro Person)

c.  Zeitplan des Projekts mit Meilensteinen (max. 1 Seite) 

d.  Finanzplan (bitte in Excel) 

e.  Aufstellung etwaiger Folgekosten sowie Finanzierung der Folgekosten 

Projekteinreichung:

a.  Anträge können ab dem 10.01.2025 bis 02.03.2025 um 23:59 eingereicht werden.

b.  Einreichsprache: Deutsch oder Englisch

c.  Die Einreichung erfolgt über die Projektdatenbank (siehe dazu die Erläuterungen im Antragsformular).Bitte lassen Sie den Antrag durch den oder die zuständige:n Projektdatenbankbeauftragte:n Ihres Instituts in die Projektdatenbank eintragen und alle Unterlagen einzeln als .pdf hochladen

Der Eintrag in die Projektdatenbank gilt als Zustimmung der Institutsleitung, dass das Projekt durchgeführt werden kann und etwaige notwendige Institutsressourcen zur Verfügung gestellt werden können (z.B. Arbeitsplatz für zusätzliches Projektpersonal)

Förderbare Kosten:

Es werden bestimmte Personalkosten (siehe FAQs), Infrastrukturkosten sowie Sach- und Materialkosten als förderbare Kosten anerkannt. Die Teilnahme an Tagungen oder wissenschaftlichen Konferenzen sowie Publikationskosten inkl. Open Access Gebühren sind nicht förderbar. Es gelten die Gebarungsrichtlinien der Universität Innsbruck. Sollten Leistungen anderer Organisationseinheiten benötigt werden, ist dies vorab mit den betroffenen Einheiten abzusprechen und eine Bestätigung darüber beizulegen.

Entstehen aus dem Projekt etwaige Folgekosten, so können diese nicht durch die Universität Innsbruck getragen werden. Der Projekteinreichung ist in diesem Fall eine geplante Finanzierung beizulegen (siehe Abschnitt „Umfang Projekteinreichung“, Punkt d).

1. Das Vizerektorat für Digitalisierung und Nachhaltigkeit überprüft, ob die Projekteinreichung die Fördervoraussetzungen erfüllt.

2. Die Digital Community UIBK beurteilt die eingereichten Projekte, die die Fördervoraussetzungen erfüllen. Eigene Projekte bzw. Projekte aus dem eigenen Institut dürfen nicht in die Bewertung eingeschlossen werden. Es wird auf den Abschnitt „Inhaltliche Kriterien für die Projektauswahl“ sowie den Beurteilungskatalog verwiesen.

3. Die Beurteilung wird der Vizerektorin für Digitalisierung und Nachhaltigkeit und der Vizerektorin für Lehre und Studierende übergeben, welche die finale Entscheidung über Vergabe der Förderung treffen.

Nach Zuschlag des Projekts werden die erfolgreichen Projektwerber:innen eingeladen, ihr Projekt in der Digital Community UIBK vorzustellen.

Projektabschluss: nach Abschluss des Projekts ist innerhalb von 2 Monaten ein formaler Endbericht (max. 1 Seite) und eine Übersicht über die verwendeten Mittel (SAP-Auszug) an das Vizerektorat für Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu übermitteln. Zusätzlich ist dem Endbericht eine Darstellung der Projektergebnisse zur Veröffentlichung (max. 1 Seite) beizulegen sowie eine Darstellung der Projektergebnisse mit Abweichungen für das Vizerektorat für Digitalisierung und Nachhaltigkeit zur internen Verwendung (max. 2 Seiten).

FAQs zu den Vergaberichtlinien

Bitte nutzen Sie die bereitgestellten Formulare zur Projekteinreichung und laden Sie sie über die interne Projektdatenbank hoch.

Bitte wenden Sie sich an digital-nachhaltig@uibk.ac.at.

Umsetzung eines Pilotprojekts zum Einsatz von KI-gestütztem Prüfen: kann man KI zur Bewertung von Prüfungsfragen einsetzen?

Aktuelle Forschung dazu: https://www.unidigital.news/gerechtere-notengebung-durch-den-einsatz-von-kuenstlicher-intelligenz-eine-iu-studie-laesst-aufhorchen/


Entwicklung eines „Research Tinders – finde den richtigen interdisziplinären Forschungspartner an der UIBK“: Durchführung eines Hackathons (kollaborative Software-Entwicklungsveranstaltung), um eine solche Anwendung innerhalb der Systeme der UIBK zu entwickeln

Umsetzung eines Pilotprojekts zum Einsatz von KI im Fremdsprachenunterricht: wie kann mit bestehenden Large Language Modellen (LLM) wie DeepL und ChatGPT Lehrende beim Unterrichten von heterogenen Schüler:innengruppen unterstützen?

Bitte stimmen Sie diese Abweichungen formlos per Mail mit dem Vizerektorat für Digitalisierung und Nachhaltigkeit ab: digital-nachhaltig@uibk.ac.at

Bitte stimmen Sie diese Abweichungen formlos per Mail mit dem Vizerektorat für Digitalisierung und Nachhaltigkeit ab: digital-nachhaltig@uibk.ac.at

Es werden alle Anstellungsarten an der Universität Innsbruck gefördert (inkl. Aufstockungen auf max. 40 Wochenstunden). Beachten Sie bitte, dass es sich um Mittel aus dem Globalbudget handelt. Anstellungen von Personen für das Projekt über einen Zeitraum länger als 6 Monate müssen ausgeschrieben werden.

Nein.

Bitte hinterlegen Sie die aktuell gültigen Gehaltstabellen an der Universität Innsbruck und rechnen Sie einen 5%-igen Inflationsausgleich mit dazu.

Ja.

Nein.

Ja, solange der/die Projektleiter:in während der Projektlaufzeit eine Anstellung an der Universität Innsbruck innehat und mit der Aufstockung eine maximale Wochenarbeitszeit von 40h nicht überschreitet.

Information & Beratung

Büro der Vizerektorin für Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Tabea Eichhorn, BA MSc.

+43 512 507 20504
digital-nachhaltig@uibk.ac.at

Adresse
Universitätshauptgebäude
Innrain 52, Zi. 1037
6020 Innsbruck

Bürozeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 - 16 Uhr

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