Vorauswahl F&E Infrastrukturausschreibung der FFG 2024
Die FFG hat die 6. Ausschreibung zur F&E-Infrastruktur mit einer Gesamtsumme von 10,7 Mio. EUR veröffentlicht. Einreichungen müssen lt. FFG-Richtlinien über die Universitätsleitung erfolgen, wobei max. vier Projekte pro Institution als Hauptantragsteller eingereicht werden dürfen (2 Anträge für wirtschaftliche Nutzung, 2 Anträge für nicht-wirtschaftliche Nutzung). Deshalb erfolgt eine Vorauswahl durch das Rektorat. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Teilnahme als Konsortialpartner.
Gefördert werden:
- der Auf- und Ausbau von F&E-Infrastrukturen für neue oder bereits bestehende Forschungsaktivitäten, die an Stärkefelder andocken und zukunftsorientierte Forschungsfelder eröffnen.
- sowohl F&E-Infrastrukturen für Grundlagenforschung als auch für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung.
- die koordinierte gemeinsame Anschaffung und Nutzung von F&E-Infrastruktur durch Forschungseinrichtungen und Unternehmen.
Eckdaten:
- Die maximale Förderung je Vorhaben beträgt 2,5 Mio. EUR.
- Die Gesamtkosten müssen mindestens 500.000 EUR pro Projekt betragen.
- Die Förderquoten betragen:
- beim Nutzungstyp “nicht-wirtschaftliche Nutzung“: 90%
- beim Nutzungstyp “wirtschaftliche Nutzung“: 50% - Einreichfrist: 02.04.2025 – 12:00 Uhr
Wir bitten Antragsteller:innen, den Antrag mit den Dekan:innen bzw. Institutsleiter:innen abzustimmen und pro geplanter Einreichung folgendes Formular auszufüllen: Download Antragsformular
Das Formular ist bis spätestens 13. Jänner 2025, 12 Uhr via E-Mail an das Vizerektorat für Forschung ( forschung@uibk.ac.at) zu übermitteln.
Die Vorauswahl wird bis spät. 24.01.2025 erfolgen und den Antragsteller:innen bekannt gegeben.
Details zu Ausschreibung finden Sie unter: https://www.ffg.at/FuE-Infrastrukturfoerderung_2024
Information & Beratung
projekt.service.büro
Dr. Kurt Habitzel
Christoph Michael Klug, BSc MSc PhD
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Adresse
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