Richtlinie des Rektorats zur Einrichtung von Doktoratskollegs an der Universität Innsbruck
Diese Richtlinie regelt die Voraussetzungen zur Einrichtung von Doktoratskollegs (kurz: „DK“) an der Universität Innsbruck. Das zentrale Element der DKs ist die strukturierte Ausbildung von Dissertant/innen auf höchstem wissenschaftlichem Niveau. Dies soll durch einen interdisziplinären Ansatz, die Einbindung in die Spitzenforschung der Universität Innsbruck, die Mobilität der Dissertant/innen sowie die Förderung von generischen Kompetenzen (Soft Skills) realisiert werden. Die Kollegs sind eng mit dem Forschungsschwerpunktsystem der Universität Innsbruck verknüpft.
Durch den Zusammenschluss von hochqualifizierten Wissenschaftler:innen – bevorzugt aus unterschiedlichen Fachbereichen – gewährt ein DK Nachwuchswissenschaftler:innen ein ausgezeichnetes Umfeld, in dem sie in den Forschungsbetrieb und die Scientific Community eingebunden werden. Die Dissertant:innen lernen somit den Forschungsprozess auf internationalem Niveau unmittelbar kennen und erhalten die Möglichkeit zur fächerübergreifenden Zusammenarbeit. Es soll Ihnen frühzeitig die Möglichkeit geboten werden, ihre Forschungsergebnisse (inter-)national zu publizieren bzw. vor der internationalen Scientific Community im Rahmen von Tagungen zu präsentieren.
Die beiden wichtigsten Komponenten eines DKs für die Dissertant:innen sind die originäre Forschungsarbeit in Form der Dissertation und die regelmäßigen Treffen aller Nachwuchswissenschaftler:innen mit den Dissertationsbetreuer:innen des DKs. Durch diese Zusammenkünfte werden sowohl wissenschaftliche Diskussionen als auch der Austausch zwischen unterschiedlichen Fachgebieten gefördert und damit die gemeinsame Publikationstätigkeit gestärkt.
Die Dissertant:innen des DKs absolvieren ein spezielles, in den Statuten des jeweiligen DKs festgelegtes Programm, zu welchem ein regelmäßiger interdisziplinärer wissenschaftlicher Austausch aller Nachwuchs-wissenschafter:innen untereinander sowie mit den Dissertationsbetreuer:innen im Rahmen von DK-Seminaren, DK-Meetings und Summer-/Winterschools zählen soll. Für die DK-Veranstaltungen mit Curriculums-Bezug sind die jeweiligen ECTS-Anrechnungspunkte im Programm anzugeben. Die Dissertant:innen des DKs sollen nach Möglichkeit einen mehrmonatigen Aufenthalt an einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung im Ausland absolvieren.
- Zusammenschluss von hochqualifizierten Wissenschaftler:innen (mindestens fünf Wissenschaftler/innen, die zur Betreuung von Dissertationen befugt sind)
- Interdisziplinäre Vernetzung durch Beteiligung von Wissenschaftler:innen aus mehreren Instituten oder Fakultäten oder anderen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen
- Aufnahme bzw. gleichzeitige Betreuung von mindestens zehn hervorragenden Dissertant:innen
- Betreuung der Dissertant:innen in interdisziplinären Teams mit mindestens einem/einer aktiv eingebundene:n Zweitbetreuer:in, der/die ebenfalls Mitglied des DKs ist
- Zweifache Begutachtung der Dissertation mit einem externen Gutachten
- Veranstaltung von interdisziplinären Summer-/Winterschools
- Publikationen mit nationalen und internationalen Partner:innen
- Teilnahme der Dissertant:innen an internationalen Konferenzen
- Aufenthalt der Dissertant:innen an einer ausländischen Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
- Erlassung von Statuten samt Programm für das DK
Grundsätzlich sind diese Kriterien für die Einrichtung eines DKs vorgesehen, in entsprechend begründeten Ausnahmefällen kann von einzelnen nach Ermessen des Rektorats abgesehen werden.
Organisation
DKs sind freiwillige Zusammenschlüsse von hochqualifizierten Wissenschaftler:innen und werden von dem für das Forschungsschwerpunktsystem zuständigen Mitglied des Rektorats begleitet. Davon unberührt bleibt die Zuständigkeit des studienrechtlichen Organs.
DKs sollen das bisherige erfolgreiche Forschungsschwerpunktsystem der Universität Innsbruck ergänzen. DKs werden daher an bestehende Forschungsschwerpunkte oder Forschungsplattformen angebunden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Anbindung an ein Forschungszentrum gerechtfertigt sein. Die Einrichtung eines DKs erfolgt nach entsprechender Begutachtung durch einstimmigen Beschluss des Rektorats.
Anträge auf Einrichtung können jederzeit bei dem für das Forschungsschwerpunktsystem zuständigen Rektoratsmitglied unter gleichzeitiger Vorlage einer Beschreibung des geplanten DKs von den Gründungsmitgliedern eingereicht werden. Die Begutachtung erfolgt nach den oben unter Punkt 3. genannten Kriterien. Nach Beschluss des Rektorats zur Einrichtung des DKs beschließen die Mitglieder eines DKs die Statuten.
Als Mitglieder gelten die Wissenschaftler:innen, die sich zum Zwecke der Einrichtung und Durchführung eines DKs zusammenschließen und zur Betreuung von Dissertationen befugt sind. Es können auch Wissenschaftler:innen anderer Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen an DKs teilnehmen.
Die Gründungsmitglieder haben für das DK Statuten festzulegen, welche den in dieser Richtlinie genannten Vorgaben entsprechen und daher unter anderem enthalten:
- Beschreibung und Forschungszusammenhang des DKs
- Programm
- Transparente Qualitätskriterien für die Aufnahme von Dissertant/innen
- Gremien des DKs samt Zuständigkeiten (z.B. Sprecher:in, Stellvertreter:in, Sitzungen der Mitglieder, wissenschaftlicher Beirat, Dissertant:innenbeitrat)
- Prozedere zur Beschlussfassung von Entscheidungen
Die Statuten dürfen von der vorläufigen Beschreibung, die dem Rektorat vorgelegt wurde, nicht grundlegend abweichen. Sie sind überdies vor Beschlussfassung bezüglich des darin enthaltenen Programms von dem zuständigen studienrechtlichen Organ in Hinblick auf die Zuordnung von DK-Lehrveranstaltungen, DK-Konferenzen und stattfindenden Summer-/Winterschools sowie auf eine allenfalls erforderliche Zuordnung im Lehrzielkatalog bzw. Anerkennung von Prüfungen (§ 78 UG) im Rahmen der jeweiligen Curricula der betreffenden Doktoratsstudien zu überprüfen. Das Rektorat stellt ein Muster für DK Statuten zur Verfügung.
Entscheidungen werden grundsätzlich durch die Mitglieder des DKs getroffen. Entscheidungen sind mit dem in den Statuten festgelegten Prozedere (Quoren, Quoten, Mehrheitserfordernisse, etc.) zu fassen. Alle Entscheidungen des DKs mit Curriculums-Bezug sind durch das zuständige studienrechtliche Organ zu genehmigen.
Aus dem Kreis der Mitglieder ist ein/e Sprecher:in und ein stellvertretende:r Sprecher:in zu wählen. Der/Die Sprecher:in hat in einem aktiven Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck zu stehen.
Weitere hochqualifizierte Wissenschaftler:innen können jederzeit ein formloses Ansuchen an den/die Sprecher:in zur Aufnahme als Mitglied in das DK stellen. Die Aufnahme setzt die Einbringung zumindest eines Dissertanten/einer Dissertantin in das DK voraus.
Ein Mitglied scheidet auf eigenen Wunsch aus dem DK aus. Jedes Mitglied ist verpflichtet, ein zu erwartendes Ausscheiden unverzüglich dem/der Sprecher:in mitzuteilen. Die verbleibenden DK-Mitglieder haben dafür zu sorgen, dass die vom ausscheidenden Mitglied betreuten Dissertant:innen für ihre laufenden Forschungsarbeiten und ihre Dissertation weiterbetreut werden, soweit der/die Dissertant:in weiterhin im DK verbleiben will.
Alle Dissertant:innen, die in ein DK aufgenommen werden, müssen in einem Doktoratsstudium an einer der am DK beteiligten Universitäten als ordentliche Hörer:innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sein. Für die Aufnahme in ein DK sind in den Statuten des DKs im Vorfeld Kriterien nach transparenten Qualitätsmerkmalen und ein Bewerbungsprozess (z.B. schriftliche Bewerbung samt Empfehlungsschreiben) festzulegen. Bewerbungen sind über den/die Betreuer:in an den/die Sprecher:in des DKs zu richten. Die Auswahl und Aufnahme der Dissertant:innen erfolgt durch die Mitglieder des DKs in nichtöffentlicher Sitzung nach den festgelegten Kriterien.
Die/Der Dissertant:in scheidet (i) auf eigenem Wunsch, (ii) mit Beendigung des Doktoratsstudiums oder (iii) nach Exmatrikulation – je nachdem, was zuerst eintritt – aus dem DK aus.
Nach positiver Absolvierung aller im jeweiligen Curriculum des Doktoratsstudiums vorgeschriebenen Leistungen wird den Dissertant:innen der im jeweiligen Curriculum festgelegte akademische Grad unabhängig von der Teilnahme an einem DK verliehen. Für die Teilnahme an einem DK erhalten die Dissertant:innen eine formelle Teilnahmebestätigung vom/von der Sprecher:in, welche die Teilnahme sowie die darin erbrachten Leistungen inkl. des Auslandsaufenthalts im Rahmen des DKs bescheinigt. Der/Die Sprecher:in hat eine Kopie der Teilnahmebestätigung an das Prüfungsreferat weiterzuleiten.
Ein DK endet nach:
- Entscheidung seiner Mitglieder oder
- dauerhafter Unterschreitung der Mindestzahl an Mitgliedern bzw. an betreuten Dissertant:innen oder
- zweimaliger negativer Evaluierung oder
- Beschluss des Rektorats.
Im Falle der Auflösung/Beendigung des DKs ist den bereits im DK aufgenommenen Dissertant:innen die Möglichkeit einzuräumen, eine Teilnahmebestätigung über die Teilnahme am DK zu erhalten. Dies setzt allerdings voraus, dass der/die betroffene Dissertant:in den Großteil des Programms absolviert hat und lediglich der Abschluss der Dissertation ausständig ist.
Evaluierung
Bestehende DKs werden in regelmäßigen Abständen in Hinblick auf die weitere Perspektive sowie auf die Qualitätssicherung evaluiert und bestehen auf Zeit. Die/der jeweilige Sprecher:in haben hierzu dem für das Forschungsschwerpunktsystem zuständigen Mitglied des Rektorats in mehrjährigen Abständen auf Anforderung zu berichten. Die Evaluierung erfolgt anhand des vorgelegten Berichtes unter Berücksichtigung der unter Punkt 3. genannten Kriterien.
Diese Richtlinie ist seit 02.03.2016 gültig.
Die Richtlinie als PDF-Download
Rückfragen & Beratung
Büro des Vizerektors für Forschung
Forschungsinformation und Wissensbilanz
Dr. Doris Mangott
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