Ablauf des Habilitationsverfahrens
Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis gemäß
§ 103 UG 2002
(gemäß Richtlinien des Senats)
Es wird empfohlen, vorab ein Gespräch mit
der Dekanin/dem Dekan über das Habilitationsvorhaben und die
angestrebte Venia zu führen.
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Einzureichende Unterlagen laut Merkblatt
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Habilitationsantrag im Büro des Vizerektors für Forschung
auf elektronischem Wege an
forschung@uibk.ac.at
(zusätzlich das Ansuchen mit Originalunterschrift und 1 gedrucktes Exemplar der Schriftlichen Arbeit)
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Senat: Einsetzen der Kommission und Bestellung der Gutachter:innen
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Konstituierende Sitzung der Kommission (serviciert durch die
zuständige FSS)
Aussendung der Schriftlichen Arbeiten an die Gutachter:innen
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Eingang und Auflage der Gutachten
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Beschlussfassung der Habilitationskommission
Übermittlung an das Büro des Vizerektors für Forschung
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Ausstellung des Bescheides durch den Zentralen Rechtsdienst
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Bescheidübergabe durch den Vizerektor für Forschung
Nach Abschluss des Verfahrens (optional)
öffentlicher Vortrag aus dem Bereich des Habilitationsfaches
elektronische Veröffentlichung der Habilitationsschrift
Einladung zur persönlichen Übergabe des Bescheides durch den/die Vizerektor:in für Forschung
Einladung zur offiziellen Habilitationsfeier
Rückfragen & Beratung
Büro des Vizerektors für Forschung
Karriereentwicklung und Qualitätssicherung in der Forschung
Dr. Gunna Weingartner
+43 512 507 20108
gundula.weingartner@uibk.ac.at
Adresse
Universitätshauptgebäude
Innrain 52, Zi. 1031
A-6020 Innsbruck
Bürozeiten
Montag - Donnerstag: 9 - 15 Uhr
Antragstellung
Büro des Vizerektors für Forschung
Sekretariat
Jaqueline Klotz
+43 512 507 20101
forschung@uibk.ac.at
Adresse
Universitätshauptgebäude
Innrain 52, Zi. 1038
A-6020 Innsbruck
Bürozeiten
Montag - Donnerstag: 7.30 - 15 Uhr
Termine nach Vereinbarung