Forschungssicherheit

Forschungssicherheit bezeichnet die Antizipation und das Management von Risiken im Zusammenhang mit:

a) dem unerwünschten Transfer kritischen Wissens und Technologien, die die Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten beinträchtigen können, z.B. wenn sie in den Dienst militärischer oder nachrichtendienstlicher Zwecke in Drittländern gestellt werden;

b) böswilliger Einflussnahme auf die Forschung, bei der diese durch oder aus Drittländern dazu instrumentalisiert werden kann, um z.B. Desinformationen zu erzeugen oder Studierende und Forschende zur Selbstzensur anzustiften und damit gegen die akademische Freiheit und Integrität der Forschung in der Union zu verstoßen;

c) Verletzungen ethischer Grundsätze oder der Integrität, bei denen Wissen und Technologien zur Unterdrückung, Verletzung oder Untergrabung der in den Verträgen festgelegten Werte und Grundrechte eingesetzt werden.

(bmbwf basierend auf Definition gemäß Ratsempfehlungen zur Stärkung der Forschungssicherheit, Empfehlung (EU) C/2024/3510 des Rates vom 23. Mai 2024).

Sollten Sie Fragen haben zu

  • einer Anbahnung einer Kooperation mit einer oder mehreren Institutionen aus Drittstaaten, die Ihnen kritisch erscheint,
  • einer Einladung zu einer Konferenz in einem Drittstaat,
    oder
  • Anfragen um Aufnahme von Gastwissenschaftler:innen oder Stipendiat:innen aus Drittstaaten an der Universität Innsbruck

kontaktieren Sie bitte:

forschungssicherheit@uibk.ac.at

Dr. Robert Rebitsch
Vizerektorat für Forschung

Zur weiteren Information:  Empfehlung des Rates vom 23. Mai 2024 zur Stärkung der Forschungssicherheit

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