Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis der Universität Innsbruck
Die Universität Innsbruck bekennt sich zu den Grundprinzipien solider wissenschaftlicher Arbeit sowie den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis, wie sie in den Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität formuliert sind. Alle Wissenschaftler:innen haben sich eigenverantwortlich daran zu orientieren.
Bei Verdachtsfällen auf Verletzung der guten wissenschaftlichen Praxis hat die Universität Innsbruck formale Verfahren etabliert, die durch Anzeige beim Vizerektorat für Forschung (für Forschende) bzw. beim Vizerektorat für Lehre und Studierende (für wissenschaftliche Abschlussarbeiten) eingeleitet werden.
Unabhängig von diesen formalen Untersuchungsverfahren steht ergänzend allen Wissenschaftler:innen der Universität Innsbruck eine Ombudsstelle zur niederschwelligen Beratung und Konfliktvermittlung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zur Verfügung.
Aufgaben und Tätigkeiten der Ombudsstelle
Die Ombudsstelle der Universität Innsbruck fungiert als Vertrauens- und Auskunftsstelle für
- Wissenschaftler:innen der Universität Innsbruck, die im Verdacht stehen, die gute wissenschaftliche Praxis verletzt zu haben,
- universitätsinterne Hinweisgeber:innen sowie
- für Angehörige der Universität Innsbruck, die sich über die gute wissenschaftliche Praxis informieren wollen.
Die Ombudsstelle agiert neutral, weisungsfrei und unabhängig von den zuständigen Rektoratsstellen an der Universität. Die Ombudspersonen behandeln alle Anfragen vertraulich. Nur in besonders begründeten und schwerwiegenden Ausnahmefällen werden Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens an die formal verantwortlichen Vizerektorate weitergeleitet.
Die Ombudspersonen beraten neutral und qualifiziert zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und können im Einvernehmen der Konfliktbeteiligten auch lösungsorientiert vermitteln. Die Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle ist vertraulich und kann auch anonym erfolgen. Es wird weiters darauf hingewiesen, dass sich jede Person, die von (mutmaßlichem) wissenschaftlichem Fehlverhalten betroffen ist, wahlweise auch überinstitutionell an die Kommission für wissenschaftliche Integrität der ÖAWI wenden kann.
Die Ombudspersonen der Universität Innsbruck
Geistes- und Rechtswissenschaften
Univ.-Prof. Dr. Katherine Nordskog Dormandy, BA BA MA
Institut für Christliche Philosophie
Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Univ.-Prof. Dr. Albrecht Becker
Institut für Organisation und Lernen
MINT-Disziplinen
Univ.-Prof. Mag. Dr. Hans-Peter Schröcker
Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften
Die Kontaktaufnahme kann auch mit der Ombudsperson eines anderen als des eigentlich betreffenden Fachgebiets erfolgen, falls Naheverhältnisse oder eventuelle Interessenkonflikte dies wünschenswert erscheinen lassen.
Weitere Informationen
Meldung von Verdachtsfällen
Für Forschende:
Büro für wissenschaftliche Integrität
Priv.-Doz. Dr. Robert Rebitsch
+43 512 507 20009
wiss-integritaet@uibk.ac.at
Büro für wissenschaftliche Integrität
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Für wissenschaftliche Abschlussarbeiten:
Büro des Vizerektors für Lehre und Studierende