Vertiefungsrichtungen Naturgefahrenforschung

Studienjahr 2025 / 2026

Naturgefahren Risikoanalyse Mittleres Stanzertal

Rudolf Sailer, Gertraud Meißl, Margreth Keiler, Arnaud Temme, Matthias Granig und Hans Stötter

 

Ziel der dreisemestrigen Lehrveranstaltung ist es, das von Steinschlag, Lawinen und Wildbächen ausgehende Gefahrenpotential zu erheben und darauf aufbauend eine auf dem 'Südtiroler Gefahrenzonenkonzept' (Autonome Provinz Bozen-Südtirol, 2016) basierende Risikoanalyse und -bewertung durchzuführen. Die Untersuchungen werden im ‘Mittleren Stanzertal’ (Pettneu, Schnann, Flirsch) durchgeführt.

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Foto: Nordhänge im Westen des Untersuchungsgebietes vom Hohen Riffler (3167 m) links im Bild bis zum Zwölferkopf (2556 m) mit den Lawinenverbauungen rechts im Bild (Foto: Sailer, 31.10.2002)

Die Ergebnisse des Archivstudiums, der Kartierung und Geländebegehung (erstes Projektsemester) sollen sowohl als Eingangsgrößen für die Prozessmodellierung (zweites Semester) als auch zur Überprüfung der Modellergebnisse dienen. Auf Basis von Simulationsmodellen (Steinschlag, Mure, Hochwasser, Lawine) wird eine Aussage über mögliche Prozessfolgen ermöglicht.

Ein zentraler Teil der Lehrveranstaltung wird der Analyse und der kritischen Interpretation der Simulationsergebnisse gewidmet. Dazu und zur Stärkung des Modellverständnisses werden auch analytisch/statistische Modelle angewandt. Sowohl die erworbenen Gebietskenntnisse (Kartierung, Expertenbefragung) als auch die Modellergebnisse werden in Verbindung mit dem Flächenwidmungsplan zu einem - dem Südtiroler Gefahrenkonzept entsprechenden - Risikozonenplan zusammengeführt (drittes Semester). In einem letzten Schritt wird dieser Risikozonenplan mit dem bestehenden Gefahrenzonenplan verglichen, Unterschiede bzw. Übereinstimmungen werden analysiert.

Die Projektergebnisse werden in Zusammenarbeit mit Experten der Wildbach- und Lawinenverbauung erarbeitet.

Literatur: Autonome Provinz Bozen - Südtirol (2016): Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne gemäß Landesraumordnungsgesetz.

 

 

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