Förderungen und Stipendien
Förderungen durch die Fakultät
Reisekostenzuschuss
Einen Antrag auf Reisekostenzuschuss kann wissenschaftliches Personal der Fakultät, das in einem Angestelltenverhältnis zur LFUI steht, formlos per Email vor Antritt der Reise an Dekanat-Geowiss@uibk.ac.at stellen.
Zur Abrechnung der Reise wird folgendes Formular verwendet:
Wer?
Wissenschaftliches Personal, das in einem Angestelltenverhältnis zur LFUI steht;
ausgenommen von der Förderung sind:
- Beschäftigte in einem Projekt gem. § 26 (z.B. FWF-Projekte) oder §27 des UG 2002
- Studienassistent:innen und Tutor:innen
Welche Voraussetzungen?
- Reisekostenzuschüsse werden zuerkannt, wenn der/die Antragsteller:in als präsentierende/r Autor:in im Rahmen einer wissenschaftlichen Tagung einen Vortrag hält, ein Poster präsentiert oder eine vergleichbare Leistung erbringt.
- Die Befürwortung des Antrags seitens des/der Institutsleiter(s):in.
- Die Beantragung einer Freistellung für den betreffenden Zeitraum.
- Die Anträge sollen möglichst frühzeitig im Dekanat (deutlich vor Antritt der geplanten Reise) eingereicht werden.
Welche Kosten werden ersetzt?
- Kongressgebühr
- Fahrtkosten: Bahn 2. Klasse, bei Übersee-Flügen bis zu € 500
- Hotel: bis zu € 105 pro Nacht (falls nicht anders vom Kongressbüro vorgegeben)
- Abstract-Gebühren
- Posterdruck
Wie?
- Bitte richten Sie Ihre Anträge auf Reisekostenzuschuss zeitgerecht vor Antritt der Reise formlos per Email an Dekanat-Geowiss@uibk.ac.at. Zur besseren Organisation der Zuschüsse durch das Dekanat empfehlen wir, einen Antrag schon zum Zeitpunkt der Planung und soweit möglich auch mit Kostenschätzung einzureichen.
- Die Abrechnung der Reisekosten senden Sie bitte unter Verwendung des aktuellen Formulars und unter Beilegung aller Originalbelege und Zahlungsnachweise (Kreditkartenabrechnung oder Bankbeleg) an Dekanat-Geowiss@uibk.ac.at.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an Isabella Körper (DW 30221 oder Dekanat-Geowiss@uibk.ac.at).
Höhe des Zuschusses?
- Zuschüsse werden bis zu einer Maximalhöhe von € 1.000 pro Jahr und pro Person gewährt.
Weitere Möglichkeiten?
- Ansuchen zur Förderung von wissenschaftlichen Auslandsbeziehungen können beim Büro für Internationale Beziehungen gestellt werden.
Nachwuchsförderung
Einen Antrag auf Reisekostenzuschuss können Diplomand:innen, Student:innen der Masterstudiengänge und Doktorand:innen der Fakultät, die in keinem Angestelltenverhältnis zur LFUI stehen, formlos per Email vor Antritt der Reise an Dekanat-Geowiss@uibk.ac.at stellen.
Zur Abrechnung der Reise wird folgendes Formular verwendet:
Formular Reisekostenersatz für externe Personen
Wer?
- Diplomand:innen, Student:innen der Masterstudiengänge und Doktorand:nnen, die in keinem Angestelltenverhältnis zur LFUI stehen:
Welche Voraussetzungen?
- Reisekostenzuschüsse werden zuerkannt, wenn der/die Antragsteller:in als präsentierende/r Autor:in im Rahmen einer wissenschaftlichen Tagung einen Vortrag hält, ein Poster präsentiert oder eine vergleichbare Leistung erbringt.
- Die aktive Teilnahme ist per Abstract, Poster und Programm zu belegen.
Welche Kosten werden ersetzt?
- Kongressgebühr
- Fahrtkosten: Bahn 2. Klasse, bei Übersee-Flügen bis zu € 500
- Hotel: bis zu € 105 pro Nacht (falls nicht anders vom Kongressbüro vorgegeben)
- Abstract-Gebühren
- Posterdruck
Wie?
- Bitte richten Sie Ihre Anträge auf Förderung zeitgerecht vor Antritt der Reise formlos per Email an Dekanat-Geowiss@uibk.ac.at. Zur besseren Organisation der Förderungen durch das Dekanat empfehlen wir, einen Antrag schon zum Zeitpunkt der Planung und soweit möglich auch mit Kostenschätzung einzureichen.
Die Abrechnung der Reisekosten senden Sie bitte unter Verwendung des aktuellen Formulars und unter Beilegung aller Originalbelege und Zahlungsnachweise (Kreditkartenabrechnung oder Bankbeleg) an Dekanat-Geowiss@uibk.ac.at.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an Isabella Körper (DW 30221 oder Dekanat-Geowiss@uibk.ac.at).
Höhe der Förderung?
- Förderungen werden bis zu einer Maximalhöhe von € 500 pro Jahr und pro Person gewährt.
Weitere Möglichkeiten?
- Ansuchen zur Förderung von wissenschaftlichen Auslandsbeziehungen können beim Büro für Internationale Beziehungen gestellt werden.
Investitionsantrag
Antrag auf Übernahme von Investitionskosten durch die Fakultät:
Refundierungsantrag
für Personen in einem Angestelltenverhältnis zur LFUI: Antrag auf Auslagenersatz (z.B. Bewirtungen etc., nicht für Reisespesen) unter Beilage einer Teilnehmer:innenliste bzw. Angabe des Personenkreises. Weitere Informationen siehe auf uniwiki unter "Bewirtung".
Reparaturkosten
Antrag auf Übernahme von Reparaturkosten aus dem Reparaturfonds der Fakultät:
Veranstaltungsförderung
Antrag auf Förderung einer wissenschaftlichen Veranstaltung durch die Fakultät:
Förderungen durch die Universität
Förderungen und Preise der LFUI
Leistungs- und Förderungsstipendien der LFUI
Richtlinien zur Vergabe von Leistungs- und Förderungsstipendien an der Universität Innsbruck