Impressum
Offenlegung nach § 25 MedienG

Medieninhaber und Herausgeber

(inhaltliche und redaktionelle Verantwortung für die Webseiten der ersten und zweiten Ebene):

Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck
T +43 512 507-0
www.uibk.ac.at/rektorenteam/

Rechtsform

Juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Universitätsgesetz 2002)

Aufsichtsbehörde

Die Universität Innsbruck unterliegt gemäß §§ 9, 45 Universitätsgesetz 2002 der Rechtsaufsicht des Bundes.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)

ATU57495437

Gesetzliche Aufgaben der Universität Innsbruck
gemäß § 3 Universitätsgesetz

  1. Entwicklung der Wissenschaften (Forschung und Lehre), Entwicklung und Erschließung der Kunst sowie Lehre der Kunst;
  2. Bildung durch Wissenschaft und durch die Entwicklung und Erschließung der Künste;
  3. wissenschaftliche, künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, sowie Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe;
  4. Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses;
  5. Weiterbildung, insbesondere der Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und von Pädagoginnen und Pädagogen;
  6. Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) und der Lehre innerhalb der Universität;
  7. Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Kunst;
  8. Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste;
  9. Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung;
  10. Pflege der Kontakte zu den Absolventinnen und Absolventen;
  11. Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten.

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Amtssignatur der Universitaet Innsbruck
Amtssignatur/Bildmarke

Veröffentlichung der Bildmarke der Universität Innsbruck
gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG

Die Universität Innsbruck verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente folgende Bildmarke:

Download der Bildmarke  

 Hinweis zu Ausdrucken von Amtssignaturen gem. §20 E-GovG

Ein amtssigniertes elektronisches Dokument der Universität Innsbruck kann bei Vorlage als Ausdruck nur durch Übermittlung an die darin angeführte ausstellende Behörde oder Dienststelle verifiziert werden. Die zu prüfende Erledigung muss dafür zur Gänze vorliegen, wobei ein Abbild (Scan, Kopie) ausreicht und in jeder geeigneten Form gesendet werden kann. Es wird empfohlen, amtssignierte elektronische Dokumente vorzugsweise in elektronischer Form vorzulegen.

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