"Um als Professorin oder Professor an die Universität Innsbruck berufen zu werden, durchlaufen Sie ein strukturiertes Berufungsverfahren. Die Verantwortung für den Berufungsprozess liegt bei der Rektorin oder dem Rektor, wobei dieser Prozess gemäß den Vorgaben des Universitätsgesetzes (UG) und der Satzung der Universität Innsbruck durchgeführt wird.

Die Koordination und administrative Unterstützung des Berufungsverfahrens erfolgt durch das Büro für Berufungen. Der Prozess beginnt mit der Genehmigung der zu besetzenden Professur durch das Rektorat. Anschließend wird eine Kommission eingesetzt, die das Anforderungsprofil sowie die Auswahlkriterien für die Professur festlegt. Die Kommission bewertet die eingegangenen Bewerbungen und führt Hearings mit den Kandidatinnen und Kandidaten durch, bevor eine Besetzungsempfehlung an das Rektorat erfolgt.

Dieses Verfahren gewährleistet eine transparente und qualitätsgesicherte Auswahl von Professorinnen und Professoren für die Universität Innsbruck."

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