Zuschüsse für ausländische Wissenschafter*innen und Lehrende

Im Rahmen von Partnerschaften, wissenschaftlichen Kooperationen, Lehr- und Forschungstätigkeiten kann für ausländische Wissenschaftler*innen und Lehrende ein Zuschuss für Nächtigungskosten in Innsbruck beantragt werden.

Richtlinien

Die Ausschreibung richtet sich an Personen mit einem Anstellungsverhältnis an der Universität Innsbruck, die Lehrende einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung nach Innsbruck einladen möchten.

Das International Relations Office fördert Besuche von Lehrenden von einer ausländischen Universität oder Forschungsinstitution zum Zwecke von:

Anbahnung, Abschluss und Pflege von Partnerschaften und wissenschaftlichen Kooperationen im Auftrag des Rektors
Gastvorträge, -lehre oder -forschung, deren Dauer eine Abwicklung über Taggeld übersteigt, aber noch kein Anstellungsverhältnis rechtfertigt
Reisen im Zusammenhang mit geplanten Publikationen
Workshops, im Rahmen derer neue Arbeitstechniken an die Universität Innsbruck gebracht werden, die an Kolleg*innen weitervermittelt werden können

  • Es kann nur für Nächtigungskosten angesucht werden (keine Reisekosten, Taggelder, Verpflegung, Taxispesen, Druckkosten, Übersetzungsgebühren, Kosten für Visa, Impfungen, Vignetten, Maut, Telefon etc.). Die Aufwände können bis zum maximal genehmigten Gesamtbetrag kompensiert werden.
  • Das Ansuchen muss vor der Ankunft des Gastes eingebracht werden. Der Antrag kann maximal bis zu 6 Monate und spätestens 4 Wochen vor geplantem Projektbeginn beantragt werden. Zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden!
  • Im Falle einer Teilförderung von anderen Stellen reduziert sich die finanzielle Unterstützung des International Relations Office im entsprechenden Ausmaß. Förderzusagen von anderen Stellen müssen dem International Relations Office unverzüglich bekanntgegeben werden. Bei einer Überfinanzierung ist der entsprechende Anteil dem International Relations Office zurückzuerstatten.
  • Bei Einladung von mehreren ausländischen Wissenschaftler*innen zur selben Veranstaltung kann hierfür ein Maximalbetrag von EUR 2.000 beantragt werden. Für solche Veranstaltungen muss zusätzlich ein Finanzierungsplan eingereicht werden.
  • Emeritierte oder pensionierte Universitätsangehörige und Studienassistent*innen können für ausländische Lehrende und Wissenschaftler*innen keine Ansuchen stellen.

Pauschalanträge für wissenschaftliche Veranstaltungen können, im Falle einer Finanzierungslücke, zusätzlich beim Vizerektorat für Forschung beantragt werden. Eine Teilfinanzierung von Nächtigungskosten ist von Seiten des International Relations Office möglich. Für das Ansuchen der Nächtigungskosten muss ein Finanzierungsplan mit einer Aufstellung beigelegt werden (Inhalt: Anzahl der Nächtigungen, nähere Beschreibung der jeweiligen Person mit Hinweis auf die ausländische Institution).

Das Ansuchen muss VOR der Ankunft des Gastes eingebracht werden. Der Antrag kann maximal bis zu 6 Monate und spätestens 4 Wochen vor geplantem Projektbeginn beantragt werden. Ab Einreichung beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen. Diese Bearbeitungszeit sollte bei der Antragsstellung berücksichtig werden.

Es werden ausschließlich vollständige Anträge bearbeitet, die in die Projektdatenbank unter Projekttyp "Staff Mobility" und Workflowstatus "Projekt beantragt" hochgeladen wurden. Eine Zusendung der Originale mit der Hauspost ist nicht notwendig! Hochzuladen sind dabei folgende Unterlagen:

Mit dem Hochladen in die Projektdatenbank gilt die Einreichung als abgeschlossen und die vierwöchige Bearbeitungsfrist beginnt zu laufen. Das Hochladen der Dokumente in die Projektdatenbank ist mit der Zustimmung der Institutsleitung gleichzusetzen, die Vorabeinholung dieser Zustimmung liegt in der Verantwortung der antragsstellenden Person. Bei der Eingabe kann Ihnen der oder die Projektdatenbankbeauftragte an Ihrem Institut behilflich sein.

Das International Relations Office ist bestrebt, möglichst viele Antragssteller*innen bzw. Projekte zu unterstützen, daher sind Mehrfachansuchen einzelner Antragssteller*innen, Institute bzw. Projekte nur zu berücksichtigen, wenn nicht genügend andere förderungswürdige Ansuchen vorliegen. Auf finanzielle Förderungen besteht kein Rechtsanspruch, daher werden auch abgelehnte Anträge nicht näher begründet. Die Entscheidungsbefugnis über die eingereichten Anträge liegt ausschließlich beim Rektor.

Für zuerkannte Förderungen ist eine detaillierte Abrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der geförderten Tätigkeit an das International Relations Office an Frau  Nina Pascone zu senden:

  • Rechnung für Nächtigungskosten inkl. entsprechendem Zahlungsnachweis für die Unterkunft (z. B. Zahlungs-Workflow, Kreditkartenauszug, Rechnungsbeleg etc.)
  • ggf. ausgefüllten  Refundierungsantrag der Finanzabteilung (nur im Fall von Bar- oder Privatauslagen notwendig)

Die Auszahlung erfolgt nur als Gesamtabrechnung an eine*n (nicht mehrere) Begünstünstigte*n auf ein Institutskonto oder im Falle von Auslagen durch Bedienstete der Universität Innsbruck auf deren österreichisches oder EU-Bankkonto.

Bei Veranstaltungen, die aus Termingründen oder wegen anderer Ursachen verschoben werden, verfällt die Förderungszusage, sofern keine zeitnahe Meldung über die Änderungen an das International Relations Office erfolgt.

Wenn die Abrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen nach gemeldetem Projektende erfolgt, verfällt die Förderzusage, es sei denn es wird innerhalb dieser Frist eine entsprechende Mitteilung an die zuständigen Sachbearbeiter*innen gemacht!

Für weitere Fragen zur Beantragung oder Abwicklung wenden Sie sich bitte an  Nina Pascone.

 

Förderung

Aktueller Fördersatz: 
Nächtigungskosten: 

  • Die Höhe der zu ersetzenden Nächtigungskosten beträgt höchstens EUR 100 pro Person und Nacht (bis zu einer Gesamtdauer von 10 Nächten).
    • Wenn möglich sollten Einzelnächtigungen über das Taggeld des jeweiligen einladenden Institutes abgerechnet werden.
  • Bei Einladung mehrerer Gäste zur selben Veranstaltung beträgt die förderbare Summe insgesamt max. EUR 2.000.

 

Neuer Fördersatz ab 2025:
Nächtigungskosten: 

  • Die Höhe der zu ersetzenden Nächtigungskosten beträgt höchstens EUR 120 pro Person und Nacht (bis zu einer Gesamtdauer von 10 Nächten).
    • Wenn möglich sollten Einzelnächtigungen über das Taggeld des jeweiligen einladenden Institutes abgerechnet werden.
  • Bei Einladung mehrerer Gäste zur selben Veranstaltung beträgt die förderbare Summe insgesamt max. EUR 2.400.

 

Bewerbungsprozess

Die Unterlagen (im Einklang mit den oben genannten Richtlinien) können laufend über die Projektdatenbank eingereicht werden. Der Antrag kann maximal bis zu 6 Monate und spätestens 4 Wochen vor geplantem Projektbeginn gestellt werden.

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