Joint Study Programm

Die Universität Innsbruck pflegt neben den Erasmus Partnerschaften auch zahlreiche Beziehungen mit Universitäten auf europaweiter und internationaler Ebene. Diese Partnerschaften wurden zum Teil auf Institutsebene oder gesamtuniversitär abgeschlossen und ermöglichen den Studierenden einen ein- bis zweisemestrigen Aufenthalt an einer ausländischen Partneruniversität.

Informationen zur Bewerbung und Organisation

Neben den Erasmus+ Partnerschaften pflegt die Universität Innsbruck auch zahlreiche Beziehungen mit  internationalen Universitäten außerhalb Europas.

Diese Partnerschaften wurden zum Teil auf Institutsebene oder gesamtuniversitär abgeschlossen. Gesamtuniversität bedeutet, dass eine Partnerschaft mit der gesamten ausländischen Universität besteht – sprich Studierende aller Studienrichtungen können dort ein Auslandssemester absolvieren, sofern an der Gastuniversität die jeweilige Studienrichtung angeboten wird. 

Die maximale Aufenthaltsdauer im Rahmen des Joint Study Programms beträgt zwei Semester pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Diplom, PhD).

Grundsätzlich sind Sie bei allen Joint Study Partneruniversitäten von den regulären Studiengebühren befreit, jedoch müssen Sie bei einigen wenigen Partneruniversitäten einen reduzierten Teil der Studiengebühren tragen. Des Weiteren können neben den Lebenshaltsungskosten usw., auch administrative Kosten auf Sie zukommen wie z.B.: Bibliotheksausweise, Bücher, Kopierkosten o.Ä. 

WICHTIG: Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Reisepass mind. 6 Monate nach Abschluss des Auslandssemesters noch gültig ist!

Die Wahl der Universität und des Gastlandes sollte gut überlegt sein.Bevorzugen Sie einen Auslandsaufenthalt innerhalb oder außerhalb Europas, in welchem Land würden Sie gerne ein bis zwei Semester leben usw. Des Weiteren sollten gewisse Gegebenheiten eines Landes im Vorhinein bedacht werden (Lebenshaltungskosten, Wohnungssuche, Einreisebestimmungen, Klima etc.).

Bitte informieren Sie sich deshalb vorab auf der Website der jeweiligen Gastuniversität, ob Ihnen diese auch tatsächlich zusagen würde, ob Ihre Studienrichtung angeboten wird etc. 

Gerne können Sie diesbezüglich auch den jeweiligen Koordinator/ die jeweilige Koordinatorin kontaktieren. Diese Kontaktpersonen finden Sie in unserer Partnerschaftsliste

Ein weiteres Augenmerk muss auf dem Kursangebot der jeweiligen Gastuniversität liegen, denn immerhin soll ein Vorankommen im Studium gewährleistet sein. Informieren Sie sich über das Kursangebot der jeweiligen Gastuniversität und ziehen Sie Kurse in Betracht, die an der Universität Innsbruck angerechnet werden können.

Erstellen Sie eine Liste mit den Kursen, die zu Ihrem Studium an der UIBK passen und Sie interessieren. Diese Liste sollte den Kurstitel, Kursinhalt, Aufwand (Präsentationen halten, Papers verfassen, …) und Wertigkeit der jeweiligen Kurse enthalten. Sobald die Liste erstellt wurde, vereinbaren Sie einen Termin mit dem/ der Studiendekan*in/Studienbeauftragten bei dem abgeklärt wird, ob die ausgewählten Kurse anrechenbar sind und wie viele ECTS Sie dafür erhalten werden.
Eine umfangreiche Kursauswahl ist empfehlenswert, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass einzelne Kurse nicht mehr angeboten werden, Sie einen Kurs nicht belegen können/ dürfen o.Ä.

Hierfür können Sie unseren Vorausbescheid  verwenden.

WICHTIG: Als Mindestleistung für das Joint Study Stipendium sind vier ECTS-Punkte pro geförderten Monat zu erbringen. (Bsp. Der Auslandsaufenthalt dauert 4 Monate, somit müssen Ihnen nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes mind. 16 ECTS angerechnet werden).

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um einen Studienplatz sind von Partneruniversität zu Partneruniversität verschieden. Dabei kann der Studienerfolg, das Motivationsschreiben, die Sprachkenntnisse oder die Aufstellung von anrechenbaren Kursen eine große Rolle spielen. Bitte setzen Sie sich mit der/dem jeweiligen Partnerschaftsbeauftragten/KoordinatorIn in Verbindung und erkundigen sich diesbezüglich.

Sie können sich über das LFU:online für einen Studienplatz an einer unserer Partneruniversitäten bewerben. Verwenden Sie zur Bewerbung um einen Studienplatz an einer Joint Study Partneruniversität unseren Studierenden-Guide.

Ferner muss verpflichtend das Präferenz-Formular bei der Bewerbung im LFU:online hochgeladen werden.  

Nach Ablauf der Bewerbungsdeadline werden alle fristgerechten und vollständigen Bewerbungsunterlagen gesichtet und eine Auswahl von Studierenden getroffen.

Bewerbungsperioden

WICHTIG: Im Joint Study Programm gibt es, aufgrund verschiedener Faktoren (Zeitverschiebung, anderer Semesterverlauf etc.), unterschiedliche Bewerbungsdeadlines!

WS und/oder SS 2025/ 2026
Beginn: 15.11.2024
Ende: variiert zwischen 15.12.2024 und 28.02.2025

Restplätze im SS 2025
Beginn:  15.05.2024
Ende: variiert zwischen 01.07.2024 und 15.10.2024


Bitte beachten Sie außerdem, dass wir bei unseren außereuropäischen Partneruniversitäten nur eine gewisse Anzahl an Studienplätzen zu vergeben haben. Aus diesem Grund wäre ein Plan B sicherlich von Vorteil.

Nachdem die/der Partnerschaftsbeauftragte eine Auswahl getroffen hat, werden die jeweiligen Studierenden darüber informiert. Anschließend werden alle ausgewählten Studierenden an die Gastuniversität nominiert – meist wird hier eine Liste mit Informationen an die Partneruniversität gesendet.

Nach der offiziellen Nominierung werden die Studierenden entweder direkt von der Partneruniversität kontaktiert und über den Bewerbungsprozess informiert oder dies übernimmt der/die Partnerschaftsbeauftragte.

Auch hier sind die Anforderungen von Partneruniversität zu Partneruniversität unterschiedlich – bei einigen benötigt man einen offiziellen Englischtest, bei anderen wiederrum eine Bestätigung der Bank über die verfügbaren finanziellen Mittel usw.

Der Bewerbungsprozess ist grundsätzlich eine reine Formsache, jedoch hat die Partneruniversität das letzte Wort und kann eine Nominierung auch ablehnen.

Einige Partneruniversitäten verlangen einen Nachweis der Sprachkenntnisse. Nachstehend finden Sie Informationen zu den beliebtesten Sprachtests:

TOEFL Test

Wenn die Partneruniversität einen „Test of English as a Foreign Language (kurz TOEFL Test) verlangen sollte, informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf Website  wann die nächste Überprüfung stattfindet.

IELTS Test

Das International English Language Testing System ist ein weltweit anerkannter Sprachtest des   British Council. Dieser Test wird aber auch am Sprachenzentrum der UIBK  angeboten.

HSK-Prüfung

Das   Sprachenzentrum der UIBK  bietet gemeinsam mit dem Konfuzius-Institut an der Universität Wien in unregelmäßigen Abständen HSK-Prüfungen an. HSK steht für Hanyu Shuiping Kaoshi und ist ein international anerkannter Test zum Nachweis chinesischer Sprachkenntnisse. 

Sprachkompetenzprüfung

Am Sprachenzentrum der UIBK wird eine   Sprachkompetenzprüfung angeboten, die auch von einigen unserer Partneruniversität akzeptiert wird.

Die Sprachkompetenzprüfungen werden für Englisch (Niveau B2), Französisch (Niveau B1) und für Spanisch (Niveau B1) ausgestellt. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und kann vier Mal pro Jahr abgelegt werden.

Die Kosten für einen ordentlichen Studierenden der Universität Innsbruck belaufen sich auf € 70,--. Sollten Sie offiziell nominiert worden sein und das Auslandssemester tatsächlich antreten, werden € 35,-- davon vom International Relations Office wieder refundiert. Hierfür müssen nachstehende Unterlagen eingereicht werden: 

  • Kopie der abgelegten Sprachkompetenzprüfung
  • Originalrechnung
  • Zahlungsbestätigung (Kreditkartenabrechnung, Überweisungsbestätigung)
  • Formular Auslagenersatz (original Dokument - entweder per Post versenden oder persönlich im IRO vorbeibringen)

Bitte beachten Sie, dass sich die Wohnungssuche in manchen Ländern als sehr schwierig herausstellen kann – vor allem im Wintersemester. Manche Partneruniversitäten haben eigene Studentenwohnheimen und eine gewisse Anzahl an Plätzen für internationale Austauschstudierende reserviert. Sollte dies der Fall sein, wird sich die Partneruniversität bei Ihnen melden. Jedenfalls sollten Sie sich früh genug über die Wohnmöglichkeiten, Studentenheime und Preise informieren.

Viele unserer Joint Study - Incomings suchen eine Wohnung/ ein Zimmer hier in Innsbruck. Wenn Sie Interesse haben, Ihr Zimmer während des eigenen Auslandsaufenthaltes an einen internationalen Studenten/ eine internationale Studentin weiterzuvermieten, finden Sie alle Informationen auf unserer Seite Organisation des Auslandsaufenthalts .

Sie sollten sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen des Gastlandes informieren. Informationen zu den verschiedenen Visumsanträgen (Studentenvisum etc.) finden Sie auf der Website der jeweiligen Botschaft bzw. des jeweiligen Konsulats.

Bei der Beantragung eines Visums muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden, deshalb sollten Sie sich so früh wie möglich informieren, welche Dokumente benötigt werden, wie der Antrag eingereicht werden muss (persönlich, per Post, …) etc.

Des Weiteren ist die Beantragung eines Visums meist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Über das LFU:online unter "Meine Mobilitäten" können Sie sich sowohl für einen Studienplatz an einer Joint Study Partneruniversität , als auch für eine Förderung der Universität Innsbruck bewerben.

JOINT STUDY STIPENDIUM

Derzeitiger Stipendiensatz pro Monat:
liegt zwischen EUR 300 bis EUR 400 pro Monat

NEU! Die Stipendiensätze werden ab dem Studienjahr 2025/2026 erhöht!

Dauer der Förderung:
max. 4 Monate pro Semester
max. 8 Monate für ein akademisches Jahr (pro Studienzyklus)

Zusage der Förderung:

Erfolgreiche Bewerbung der ersten Bewerbungsperiode: Juni/ Juli
Erfolgreiche Bewerbung der zweiten Bewerbungsperiode: November/Dezember

In den Richtlinien finden Sie weitere wichtige Aspekte, die beachtet werden müssen.

Wenn Sie das Auslandssemester/-jahr (aus welchen Gründen auch immer) stornieren müssen, informieren Sie bitte zuerst Christina Plattner und die/den jeweilige/n Partnerschaftsbeauftragte*n darüber.

Das International Relations Office wird Ihre Nominierung an der Gastuniversität zurückziehen und somit Ihren Auslandsaufenthalt stornieren.

Eine Stornierung des Auslandsaufenthaltes ist jederzeit möglich!

Nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes ist es sehr wichtig, dass Sie sich die im Ausland abgelegten Prüfungen an der Universität Innsbruck anerkennen lassen.
Sobald Sie Ihr Transcript von der Gastuniversität erhalten haben, lassen Sie bitte die Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen möglichst zeitnah vom zuständigen Organ bestätigen: Studiendekan*innen/Studienbeauftragte

Des Weiteren müssen nach Ihrer Rückkehr noch folgende Unterlagen im LFU:online hochgeladen werden:  

  • Erfahrungsbericht (mind. 1 Seite): Eindrücken, Organisation des Auslandsaufenthaltes, Wissenswertes, Tipps etc.
  • Aufenthaltsbestätigung: muss das exakte Start- und Enddatum Ihres Auslandsaufenthaltes aufweisen und von der Gastuniversität unterzeichnete werden. Das Dokument darf max. 2 Wochen vor Beendingung des Auslandsaufenthaltes ausgestellt werden. 
  • Kopie des Transcripts of Records (Zeugnis der Gastuniversität)
  • Kopie des Ansuchens um Anerkennung von Prüfungen (inkl. Beiblatt)

Für weitere Fragen zum Joint Study Programm wenden Sie sich bitte an Frau Christina Plattner

Wir hoffen, dass Sie einen angenehmen Auslandsaufenthalt hatten!

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