23.02.2022: 13 Uhr | Im Gefängnis ohne Urteil -Die Untersuchungshaft und ihre Alternativen

Walter Hammerschick, stv. Institutsleiter, zu Gast in der Ö1-Sendung "Punkt eins"

Gäste: Mag. Friedrich Forsthuber, Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien & Dr. Walter Hammerschick, stv. Leiter des Instituts für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie, Universität Innsbruck & Univ. Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf, Leiterin des Instituts für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien.

Moderation: Natasa Konopitzky.

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Solange ein Gericht nicht die Schuld eines Verdächtigen festgestellt hat, gilt für diesen die Unschuldsvermutung. Trotzdem ist es rechtens einen somit als unschuldig geltenden Menschen ohne rechtskräftiges Urteil im Rahmen einer Untersuchungshaft zu inhaftieren. Diese darf nur dann verhängt werden, wenn Flucht- oder Verdunkelungsgefahr droht oder die Gefahr besteht, dass eine weitere Straftat verübt wird.

Eine Untersuchungshaft sollte laut Europäischer Menschenrechtskonvention die Ultima Ratio sein: "Unter Berücksichtigung sowohl der Unschuldsvermutung als auch der hohen Bedeutung des Grundrechts auf Freiheit muss die Anordnung von Untersuchungshaft gegen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, eher die Ausnahme als die Regel darstellen".

Wie ist die Lage in Österreich? Ist der Anteil an U-Häftlingen - mit knapp 20 Prozent aller Inhaftierten - zu hoch? Könnten alternative Formen, wie eine Entlassung unter bestimmten Auflagen, ein elektronisch überwachter Hausarrest oder weitere, weniger invasive Formen öfter angewandt werden?

Über diese Fragen spricht Natasa Konopitzky mit dem Strafrichter und Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, Friedrich Forsthuber, mit der Strafrechtsexpertin und Universitätsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf und dem Rechts- und Kriminalsoziologen Walter Hammerschick. Sie können unter 0800 22 69 79 oder per Mail an punkteins(at)orf.at mitreden.

Text: Punkt eins/ORF

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