Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen
Das Forschungsvorhaben zum Unterbringungsgesetz verfolgt die Zielsetzungen, evidenzbasiertes wissenschaftliches Wissen zur tatsächlichen Rechtsanwendung sowie den Bedingungsfaktoren und Folgewirkungen der aktuell stark differierenden Rechtspraxis bereitzustellen. Weiters soll fundiertes Wissen zu förderlichen als auch hemmenden Faktoren in der fallbezogenen Vernetzung unterschiedlicher Stellen, die mit psychisch erkrankten Personen mit Selbst- und Fremdgefährdungspotenzial zu tun haben, generiert werden. Die angestrebten Studienergebnisse auf Basis umfassender, aussagekräftiger empirischer Daten unterstützen damit die Realisierung und Optimierung einer effektiven und kongruenten Rechtsanwendung des Unterbringungsgesetzes gemäß den gesetzlichen Intentionen
Die empirische Studie strebt erstmals österreichweit eine repräsentative Erfassung von unterschiedlichen Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen an. Der Fokus der Studie liegt auf erwachsenen Personen, die in Institutionen leben, die zu erhebenden Gewalterfahrungen beziehen sich aber auf alle Lebensbereiche und -phasen. Die Erkenntnisse sollen zur Gewaltprävention und Unterstützung von gewaltbetroffenen Personen beitragen, „Good Practice-Beispiele“ aufzeigen und Institutionen, die sich mit Gewaltvorfällen auseinanderzusetzen haben, als Hilfestellung dienen. Die Forschungsperspektive orientiert sich an einem weiten Gewaltbegriff, der neben direkter und personaler Gewalt auch strukturelle Gewalt inkludiert, um die Vielfältigkeit und Komplexität der Gewalt- und Machtverhältnisse und deren Ursachen in den Blick zu bekommen.
Um die komplexen Fragestellungen und Zielsetzungen der Studie ausreichend beantworten zu können, wird ein triangulativer Forschungszugang gewählt, bei dem unterschiedliche quantitative und qualitative Methoden im Sinne einer wechselseitigen Ergänzung miteinander verschränkt werden (Between-Method-Triangulation): Durchgeführt werden standardisierte Befragungen von Menschen mit Behinderungen in ganz Österreich (n=350-400), vertiefende qualitative Interviews mit Menschen mit Behinderungen, ergänzende Fragebogenerhebungen im institutionellen Kontext, qualitative ExpertInneninterviews sowie zusammenfassende Good Practice-Analysen.
Im gesamten Forschungsprozess und bei der Ergebnisdarstellung wird auf strenge Anonymität der befragten Personen und Institutionen geachtet. Zugleich kommt vielfältigen Strategien zur Gewährleistung einer freiwilligen, sorgfältigen und behutsamen Datenerhebung besondere Bedeutung zu.
Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Projektpartner
Ludwig-Boltzmann-Institut für Grund- und Menschenrechte
queraum. kultur- und sozialforschung
HAZISSA - Fachstelle für Prävention
Projektlaufzeit
Jänner 2017 bis April 2019
Projektleitung
Projektmitarbeit
Walter Fuchs
Projektberichte
Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen