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MEDIAS - Mediation als Instrument der Streitbeilegung und Konfliktlösung: Anwendungspraxis und Effekte

Die Zivilgerichtbarkeit stellt eine zentrale kritische Infrastruktur des demokratischen Rechtsstaates dar: 92% aller vor Gericht gebrachten Fälle entfallen auf Zivilsachen, nur 8% auf Strafsachen. Die Konfliktklärung über ein Gerichtsverfahren ist aber stets nur die ultima ratio. In bestimmten Konfliktfeldern und -konstellationen können alternative, konsensorientierte Verfahren wie Mediation nachhaltigere und dem Rechtsfrieden förderlichere Konfliktlösungen bieten und in der Folge zur Konfliktprävention beitragen. Deshalb hat der österreichische Gesetzgeber 2004 mit dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) einen rechtlichen Rahmen für Mediation im Zivilrechtsbereich geschaffen.

Mit dem Forschungsvorhaben MEDIAS sollen erstmals für Österreich systematische und aussagekräftige empirische Daten zur Anwendungspraxis, Qualität und Wirksamkeit außergerichtlicher Mediation gemäß ZivMediatG gewonnen werden. Die Studienergebnisse bieten die Basis für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung mediativer Verfahrens der Konfliktvermittlung und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Wichtig ist dabei auch, das Wechselverhältnis zwischen Mediation und Zivilgerichtsbarkeit zu analysieren. Die Studie erforscht, inwieweit und unter welchen Umständen aus mediativen Verfahren strukturelle Gefährdungen für die Konfliktparteien, die staatliche Gerichtsbarkeit als kritischer Infrastruktur sowie das österreichische Rechtssystem erwachsen können. Sie untersucht zugleich Erfahrungen mit gerichtsinterner Mediation in Österreich, die dzt. noch nicht rechtlich verankert ist. Die empirischen Ergebnisse sollen zu einem förderlichen Ergänzungsverhältnis zwischen mediativen Verfahren der Streitbeilegung und der Rechtskontrolle durch staatliche Zivilgerichte beitragen.

Die Forschungsziele werden durch einen komplexen Forschungszugang (Between-Method-Triangulation) erreicht. Unterschiedliche quantitative und qualitative Methoden werden im Sinne einer wechselseitigen Ergänzung mehrfach miteinander verschränkt. Die gewonnen Ergebnisse werden systematisch und praxiswirksam zentralen Stakeholdern vermittelt.

Das Projekt wird innerhalb des Sicherheitsforschungs-Förderprogramm KIRAS durch das Bundesministerium für Finanzen gefördert. 

 

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Projektpartner/Bedarfsträger

Bundesministerium für Justiz

Projekt Laufzeit

März 2023 bis Februar 2025

Projektleitung

Hemma Mayrhofer

Projektmitarbeit

Martina Koller

Florian Riffer

Mareike Burhenne

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