IRKS-Support bei der Weiterentwicklung des justiziellen Teils des Sicherheitsberichtes
Bis zum Berichtsjahr 2019 enthielt der „Sicherheitsbericht - Bericht über die Tätigkeit der Strafjustiz“ Information zu Deliktsgruppen oder einzelnen Deliktsphänomenen nur im Zusammenhang mit Verurteilungen. Deliktsspezifische Zahlen einschlägiger Ermittlungsverfahren, Anklagen oder Freisprüche wurden bis dahin neben den Verurteilungen lediglich überblicksmäßig bei den Terrorismusdelikten berichtet. Unter den eigentlichen aus der Justizstatistik generierten Kapiteln fand sich hingegen keine Aufgliederung nach Delikten. Die Darstellungen bei den Terrorismusdelikten verließen damit die Systematik des Berichts. Sie zeigten allerdings auf, dass die Justizstatistik Strafsachen inzwischen nach einzelnen Tatbeständen ausgewertet werden kann, eine bis dahin noch nicht gegebene Möglichkeit.
Einem parlamentarischen Auftrag zu einer „Korruptionsstatistik“ folgend wurde vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz für den Sicherheitsbericht 2019 erstmals ein deliktspezifisches Kapitel dazu ausgearbeitet. In diesem Kapitel wurde die Justiztätigkeit zu den Korruptionsdelikten des StGB auch unterhalb der Ebene gerichtlicher Verurteilungen in Zeitverläufen, im regionalen Vergleich, für die Deliktsgruppe und einzelne Delikte detailliert präsentiert. In Verbindung mit der Korruptionsstatistik wurden vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie auch Vorschläge zur Neustrukturierung der Kapitel 1 und 2 (Die Tätigkeit der Strafjustiz und Verurteilungen) des Sicherheitsberichtes ausgearbeitet. Die Vorschläge sind auf klarere Ordnungskriterien sowie besser nachvollziehbare Ablaufdarstellungen ausgerichtet und beziehen die neuen Möglichkeiten detaillierter Erledigungsdarstellungen für Delikte und Deliktsgruppen mit ein.
Die Studie wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Justiz.
Projektlaufzeit
Juli 2021 bis März 2022
Projektleitung
Projektmitarbeit
Meropi Tzanetakis
Arno Pilgram