Zur Unterbringung psychisch kranker Menschen: Rechtsanwendung und Kooperationszusammenhänge
Das Forschungsvorhaben zum Unterbringungsgesetz verfolgt die Zielsetzungen, evidenzbasiertes wissenschaftliches Wissen zur tatsächlichen Rechtsanwendung sowie den Bedingungsfaktoren und Folgewirkungen der aktuell stark differierenden Rechtspraxis bereitzustellen. Weiters soll fundiertes Wissen zu förderlichen als auch hemmenden Faktoren in der fallbezogenen Vernetzung unterschiedlicher Stellen, die mit psychisch erkrankten Personen mit Selbst- und Fremdgefährdungspotenzial zu tun haben, generiert werden. Die angestrebten Studienergebnisse auf Basis umfassender, aussagekräftiger empirischer Daten unterstützen damit die Realisierung und Optimierung einer effektiven und kongruenten Rechtsanwendung des Unterbringungsgesetzes gemäß den gesetzlichen Intentionen.
Auftraggeber
- Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
- Bundesministerium für Inneres
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Projektlaufzeit
Juli 2018 bis März 2019
Projektleitung und -durchführung
Hemma Mayrhofer Walter Hammerschick
Projektmitarbeit
Walter Fuchs
Hannah Reiter
Projektbericht
Zur Unterbringung psychisch kranker Menschen (Abschlussbericht)