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Studie zur Umsetzung des Alternative-Streitbeilegungs-Gesetzes (AStG), insbesondere durch die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte

Im Jänner 2016 ist in Österreich das Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz – AStG) in Kraft getreten. Diese Norm hat die EU-Richtlinie vom 21. Mai 2013 über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) umgesetzt. Gemäß Artikel 2 der Richtlinie ist es deren Ziel, „durch das Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen, indem dafür gesorgt wird, dass Verbraucher auf freiwilliger Basis Beschwerden gegen Unternehmer bei Stellen einreichen können, die unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire“ Verfahren der alternativen Streitbeilegung anbieten. Im Rahmen dieser Verfahren sollen KonsumentInnen und Unternehmen von neutralen dritten Stellen dabei unterstützt werden, ihre Konflikte entsprechend rasch und effizient beizulegen. Damit soll einerseits der europäische Binnenmarkt gestärkt werden, zumal die Richtlinie auch für grenzüberschreitende Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen gilt. Unabhängig davon geht es der Richtlinie und dem österreichischem AStG andererseits darum, das Durchsetzen der Rechte von VerbraucherInnen zu stärken. Letzteren werden Möglichkeiten bereitgestellt, ihre Ansprüche ohne das mitunter risikoreiche, zeitintensive und kostspielige Anrufen eines Gerichts durchzusetzen.

Mit Inkrafttreten des AStG wurde seit 9.1.2016 ein Netz von acht staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen geschaffen, an die sich KonsumentInnen mit nahezu allen Konflikten aus entgeltlichen Verträgen mit Unternehmen wenden können. Der Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte kommt gemäß § 4 Abs 2 AStG eine Auffangkompetenz zu, da sie für alle Beschwerden zuständig ist, die nicht in die Zuständigkeit einer der anderen spezialisierten Stellen zur alternativen Streitbeilegung („AS-Stellen“) fallen.

Das Projekt bezweckt, Qualität und Quantität der Erreichung der Ziele der ADR-Richtlinie und des AStG mit den in Österreich eingerichteten AS-Stellen zu analysieren, wobei die bisherige Tätigkeit der Verbraucherschlichtung Austria im Mittelpunkt stehen soll. Insbesondere wird untersucht, ob die Anzahl der an die Verbraucherschlichtung Austria herangetragenen Fälle dem gegebenen Bedarf an Schlichtungen entspricht.

Die Studie wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Projektlaufzeit

März 2019 bis März 2020

Projektleitung und -durchführung

Walter Hammerschick              

Walter Fuchs

 

Projektbericht

 Executive Summary

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