Häufige Fragen zum Studium

Alle Interessierten sind bei den Islamisch-Theologischen Studien herzlich willkommen, egal welcher Religion sie angehören.

Die Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich – bis auf Arabisch und Koranrezitation – in deutscher Sprache abgehalten. Arabisch und Englisch Kenntnisse sind von Vorteil.

Für die einzelnen Studienrichtungen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien: Matura oder Äquivalent (Studienberechtigungsprüfung) und Sprachnachweis

Masterstudium Islamisch-Theologische Studien: Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Lehramtsstudium – Unterrichtsfach Islamische Religion – Bachelor: Matura oder Äquivalent (Studienberechtigungsprüfung) und Sprachnachweis

Lehramtsstudium – Unterrichtsfach Islamische Religion – Master: Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss (mit mindestens 240 ECTS-AP) oder Äquivalent und Sprachnachweis

Sollten Sie Ihr Bachelorstudium in einem anderen Fach oder an einer anderen Universität abgeschlossen haben, ist die Zulassung zum Masterstudium Islamisch-Theologische Studien möglich, wenn keine wesentlichen Unterschiede zum Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien vorliegen. 

Über das Vorliegen der Voraussetzungen entscheidet das Rektorat gemäß § 64 Abs. 3 UG. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Im Rahmen Ihrer Anmeldung zum Studium bei der Studienabteilungder Universität Innsbruck wird festgelegt, welche dieser Ergänzungsprüfungen notwendig sind.

Weiteführende Informationen zu Anmeldung und Zulassung finden Sie auf folgenden Seiten:

Aufnahmeverfahren

Sprachnachweis

Studienberatung

Termine und Fristen

Zulassung zum Studium


Der Wechsel der Vertiefungsrichtung von Islamischer Theologie zur Islamische Religionspädagogik und umgekehrt ist im Bachelorstudium möglich.

Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt aus dienstrechtlichen Gründen in der jeweiligen im Bachelorstudium absolvierte Vertiefungsrichtung und kann nur durch Absolvieren von Ergänzungsprüfungen gewechselt werden.

D.h. beim Vorliegen eines Bachelorabschlusses in Islamischer Theologie kann nur MA Islamisch-Theologische Studien in der Vertiefung Islamische Theologie studiert werden. Beim Vorliegen eines Bachelorabschlusses in Islamischer Religionspädagogik kann nur MA Islamisch-Theologische Studien in der Vertiefung Islamische Religionspädagogik studiert werden.

Melden Sie sich unter LFU:online mit Ihren Zugangsdaten an, die Sie bei der Inskription Ihres Studiums erhalten haben.

Klicken Sie nach dem Einloggen auf Vorlesungsverzeichnis. Wählen Sie oben das gewünschte Semester aus, in dem Sie studieren sowie die Fakultät für LehrerInnenbildung und klicken Sie auf Ihr Studium, z. B. Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien.

Nun öffnet sich das Vorlesungsverzeichnis und Sie können die Lehrveranstaltungen auswählen, die Sie in diesem Semester belegen möchten. 

Wählen Sie eine Lehrveranstaltung aus indem Sie sie anklicken.

Nun öffnet sich ein neues Fenster mit Informationen und Terminen. Ganz unten finden Sie einen Button "Zur LV anmelden".
Geschafft! Nun müssen Sie nur noch die Anmeldebestätigung durch den Kursleiter abwarten.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es empfehlenswert ist, sich an den Studienverlaufsplanzu halten, der pro Semester 30 ECTS-AP vorsieht.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, zusätzliche Kurse zu belegen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass dies zu einem höheren Arbeitspensum zufolge hat und möglicherweise Kollisionen zwischen den Kursen auftreten können.

Weitere Hilfestellung zur LFU:online finden sie hier: LFU:online Hilfe

Die An-/Abmeldungen zu den schriftlichen Prüfungen finden über LFU:online statt.

Mündliche Prüfungstermine werden direkt mit den Lehrenden ausgemacht.

Über LFU:online  können Sie sich bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungstermin auch wieder abmelden.

Nach Ablauf der Frist ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.

Sollten Sie trotz getätigter Anmeldung nicht zu einer Prüfung erscheinen, ist eine Sperre für den nachfolgenden Termin laut den studienrechtlichen Bestimmungen vorgesehen.

Sollten Sie sich nach dem Ablauf der Anmeldefrist noch zu einigen Lehrveranstaltungen anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Ksenia Scharr in unserem Sekretariat.

Anrechnungen der positiv absolvierten Kurse aus den anderen Studien bzw. Hochschulen sind grundsätzlich möglich.

Die Anerkennung von vor der Zulassung absolvierten Lehrveranstaltungen oder Prüfungen kann nur bis spätestens Ende des zweiten Semesters beantragt werden. Danach ist eine Anerkennung für das betreffende Studium nicht mehr möglich.

Ansprechperson: Dr. phil. Asligül Aysel, BA MA (Studienbeauftragte),  Asliguel.Aysel@uibk.ac.at

Die Anmeldungen zu den jeweiligen Praktika finden immer ein Semester voraus statt.

Das heißt, Anmeldungen zu Praktika im Wintersemerster finden im Sommersemester und Anmeldung zu Praktika im Sommersemester finden im Wintersemester statt.

Grundsätzlich dürfen BA-Studierende keine MA-Veranstaltungen besuchen, jedoch gibt es eine Ausnahme, wobei folgende drei Bedingungen erfüllt sein müssen:

  1. Der/die Studierende muss kurz vor seinem/ihrem Abschluss stehen und nicht mehr als 15 ECTS offen haben. Es dürfen z.B. nur noch die BA-Arbeit und max. 1-2 Lehrveranstaltungen fehlen.
  2. Der/die Studierende muss nachvollziehbar belegen, dass er/sie die fehlenden Lehrveranstaltungen und die Bachelorarbeit bis zum 30.11. (Nachfrist) abschließen wird.
  3. Sind die vorherigen zwei Kriterien erfüllt, darf der/die Studierende im Umfang von 15 ECTS Master-Veranstaltungen aus dem ersten Semester besuchen, muss aber zuvor eine Begründung und einen Plan (Excel-Tabelle), welche LV er/sie besuchen möchte, der Studienbeauftragten, Dr. phil. Asligül Aysel, BA MA, schicken und auf die Genehmigung warten.

Achtung: Ohne eingesandte Tabelle mit Begründung durch den Studierenden und ohne Genehmigung durch das Institut können keine MA Veranstaltungen abgeschlossen werden und die Anmeldung im LFU ist nichtig!

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