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Das Institut für Italienisches Recht wirkt bei einem rechtsvergleichenden niederländischen Bericht über junge Straftäter mit

Der Bereich für Straf- und Strafprozessrecht des Institutes hat zu einem Forschungsprojekt des niederländischen Justiz- und Sicherheitsministeriums beigetragen, welches europäische Ansätze gegenüber jungen StraftäterInnen untersuchte.

Der Bereich für Straf- und Strafprozessrecht des Institutes hat zu einem Forschungsprojekt des niederländischen Justiz- und Sicherheitsministeriums beigetragen, welches europäische Ansätze gegenüber jungen StraftäterInnen untersuchte.

Die Niederlande haben 2014 eine flexiblere Anwendung des Jugend- und Erwachsenenstrafrechts auf Straftäter im Alter von 16 bis 22 Jahren eingeführt. Im Rahmen eines rechtsvergleichenden Forschungsprojektes mit dem Ziel, den Umgang europäischer Länder mit jungen StraftäterInnen zu analysieren, veranschaulichten Domenico Rosani und Prof.in Margareth Helfer die Spezifizität auch des österreichischen Jugendstrafrechts. Im Unterschied zu anderen Ländern, wie auch zu Italien, werden Junge StraftäterInnen im Alter von 18 bis 21 Jahren im österreichischen Straf- und Strafprozessrecht teilweise unterschiedlich behandelt.

Der Bericht auf Niederländisch und eine Zusammenfassung auf Englisch sowie weitere Hintergrundinformationen können hier heruntergeladen werden.

 

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