Das Verhandlungsprinzip als Kernelement der Südtirol-Autonomie
Ein Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung Italienisches Verfassungsrecht II - Südtiroler Autonomierecht / Diritto costituzionale II: Diritto dell'Autonomia dell'Alto Adige/Südtirol.
Am Montag, den 28. November 2022, fand im Rahmen der Vorlesung Autonomierecht von Univ.-Prof. Esther Happacher ein Gastvortrag von Senator Meinhard Durnwalder, Mitglied der 6er- und 12er-Kommission, statt.
In seinem rund eineinhalbstündigen Vortrag bot Senator Durnwalder einen Überblick über die verschiedenen Kooperationsmechanismen im Rahmen der Autonomie. Verhandlung, Kooperation und loyale Zusammenarbeit sind dabei von zentraler Wichtigkeit für die Weiterentwicklung für die Autonomie, vor allem in einer tendenziell zentralistischen italienischen Verfassungsordnung, auch in Bezug auf Art. 5 der Verfassung sowie der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes.
Dabei ging Senator Durnwalder auch eindringlich auf die Risiken ein, die sich bei einer angestrebten Reform des Autonomiestatuts ergeben würden. Solange zur Änderung des Statuts kein Einvernehmen mit den Autonomen Provinzen nötig sei, bestehe keinerlei Sicherheit über das Endergebnis. Deshalb hätten sich die Durchführungsbestimmungen als Ausdruck einer dynamischen Autonomie bis dato als der Königsweg bewiesen. Diese werden in den paritätischen Kommissionen ausgearbeitet und bieten die Sicherheit, dass sie vor dem Erlass nicht einseitig von der Regierung abgeändert werden können.
Schlussendlich sei man jedoch immer vom politischen Willen der Mehrheit abhängig. Stimmten die politischen Bedingungen nicht, gestalte sich die Weiterentwicklung der Autonomie schwierig bis unmöglich.
©Sophie Mair