Doktoratsstipendium der „Dr. Silvius Magnago Stiftung“

Verlängerung (!!) der Ausschreibungsfrist Doktoratsstipendium „Dr. Silvius Magnago Stiftung“

Details zur Ausschreibung:

An der Universität Innsbruck wird ein Doktoratsstipendium der „Dr. Silvius Magnago Stiftung“ ausgeschrieben, das aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens vergeben wird.

Dr. Silvius Magnago war Jurist und Politiker. 1914 wurde er als Sohn eines Landgerichtsrates in Meran geboren. Sein Vater war Trentiner, seine Mutter Vorarlbergerin. An der Universität in Bologna studierte er Rechts- und Staatswissenschaften und wurde im Juni 1940 zum Dr. jur. promoviert. Als langjähriger Südtiroler Landeshauptmann (von 1960 bis 1989) hat er die politischen Geschicke seiner Heimat entscheidend mitgestaltet und ging als Vater der Autonomie Südtirols in die Geschichte ein.

Dem Andenken Dr. Magnagos entsprechend werden Dissertantinnen und Dissertanten aus den Bereichen

  • Politikwissenschaft
  • Geschichtswissenschaft
  • Rechtswissenschaft

die eine ausgezeichnete Studienleistung vorweisen können, zur Bewerbung aufgefordert.

Höhe des Stipendiums: EUR 910,- monatlich

Dauer des Stipendiums: maximal 36 Monate

Vergabebedingungen und Bewerbungsunterlagen:

AB
(1) Bewerbungsberechtigt sind Doktoratsstudierende aus dem historischen Tirol, die den Fachbereichen Politikwissenschaft, Geschichte und Rechtswissenschaft angehören und an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind.
(2) Antragsteller/innen müssen einen ausgezeichneten Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer) nachweisen.
(3) Die monatliche Beihilfe beträgt € 910,-. Das Stipendium wird für höchstens 36 Monate bewilligt, wobei Zwischenbegutachtungen nach jeweils 6 Monaten vorgesehen sind.
(4) Während der Bezugsdauer dieses Stipendiums ist keine Beschäftigung an der Universität Innsbruck zulässig. Sonstige Einkünfte müssen bekannt gegeben werden, da durch diese die Stipendiensumme reduziert wird. Im Allgemeinen werden 50% der zusätzlichen Einnahmen von der Stipendiensumme abgezogen. Beschäftigungen mit einem Beschäftigungsausmaß über der Geringfügigkeitsgrenze sind unzulässig und führen zur sofortigen Einstellung der Beihilfe. Stipendienbezüge, Studienbeihilfen und sonstige finanzielle Unterstützungen (z.B. Arbeitslosengeld, Pension etc.) müssen angegeben werden. Auch dadurch reduziert sich die monatliche Stipendiensumme.
(5) Sollten Sie im Rahmen des durch dieses Stipendium geförderten Studiums eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen, ist bei allen Publikationen, einschließlich der Dissertation, auf das von der Universität Innsbruck, Vizerektorat für Forschung, gewährte Dr. Silvius Magnago-Stipendium hinzuweisen. In einer Affiliation ist die Universität Innsbruck anzugeben.
(6) Einzureichende Unterlagen: -        Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts: Einleitung/These, Stand der einschlägigen internationalen Forschung, Projektziele/Hypothesen, Erschließung des wissenschaftlichen Neulands/Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte (innovative Aspekte, präzise, klar definiert), Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Kooperationen (national und international), etwaige ethische Aspekte, Verzeichnis der projektrelevanten Literatur, Gesamtlänge 8–12 Seiten -        Abstract (ca. ½ Seite, deutsche Version) -        Empfehlungsschreiben des/der Dissertationsbetreuers/in -        Lebenslauf und Publikationsliste -        Passkopie -        Sponsionsbescheid -        Zeugnisse (Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnisse) sämtlicher Studien -        Studienblatt und Studienzeitbestätigung -        unterfertigte Dissertationsvereinbarung (Anmeldung der Dissertation)

Die für dieses Stipendium vorgesehenen Voraussetzungen müssen bei Einreichung vorliegen.

Evaluierungskriterien sind neben der Beschreibung des Dissertationsvorhabens, die Beurteilung der Diplom- bzw. Masterarbeit sowie der Notendurchschnitt in den Grundstudien. Es wird empfohlen nur bei sehr guten Bewertungen einzureichen.

Die formelle Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Bei der Auswahl werden gemäß dem Gründungsstatut der Stiftung sowohl die Leistung als auch die Bedürftigkeit berücksichtigt.

Die Bewerbung erfolgt über

bis spätestens MITTWOCH, den 13. April 2022

Etwaige Fragen richten Sie bitten an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

Die Zuerkennung erfolgt spätestens im Juni 2022.

Univ.-Prof. Dr. Ulrike TANZER
Vizerektorin für Forschung

 

 


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