Am 26. April 2022 war der ehemalige Staatsrat Dr. Bernhard Lageder in der Vorlesung aus dem Südtiroler Verwaltungsrecht zu Gast
Ausgehend vom System der italienischen Verwaltungsgerichtsbarkeit erläuterte Staatsrat Lageder auch die Südtiroler Verwaltungsgerichtsbarkeit, die mit der autonomen Sektion Bozen des Verwaltungsgerichtes der Region Trentino-Südtirol ein eigenes Gericht aufweist. Dabei wies er auf den speziellen Ernennungsmechanismus der Richter hin und zeigte die Unterschiede zum Verwaltungsgericht Trient und zu den Verwaltungsgerichten in den anderen italienischen Regionen auf. Gleichzeitig unterstrich er die Ähnlichkeiten des Südtiroler Ernennungsmodus mit der Beschickung von Verwaltungsgerichten etwa in Luxemburg oder Österreich. Auch der Staatsrat als Höchstgericht wurde anschaulich erklärt, wobei Dr. Lageder auf den Mehrwert verwies, der durch die unterschiedlichen Ernennungsmodi – Wettbewerb, Ernennung durch Regierung – entsteht, da die Staatsräte aufgrund ihrer unterschiedlichen beruflichen Herkunft wesentlich mehr Wissen bei der konkreten Lösung der Rechtsfragen einbringen können. Der Vortrag wurde mit einer lebhaften und ausführlichen Diskussion abgeschlossen. Einen weiteren Schwerpunkt des Vortrages war dem Unterschied zwischen der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewidmet. Auch hier waren die Ausführungen von Dr. Lageder aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Straf- und Zivilrichter in Bozen besonders anschaulich. Der Vortrag schloss mit einer lebhaften und ausführlichen Diskussion.
Innsbruck, 27.04.2022