Beratung für Studieninteressierte
Online-Beratung für das Studium des Italienischen Rechts an der Uni Innsbruck
Sehr geehrte Studieninteressierte, es ist möglich, über E-Mail im Büro der studieninformation.koordination. italienisches Recht bei Frau Daniela.Lanziner@uibk.ac.at einen Termin für ein zoom Meeting für eine Studienberatung zu bekommen.
Bitte nützen Sie diese Möglichkeit, um umfassend informiert zu werden.
Onlinesession: Diplomstudium Italienisches Recht
Onlinesessions zum gemeinsam mit den Universitäten Padua und Trient durchgeführten Studium des Italienischen Rechts: Kurze Vorstellung des Studiums, Einblicke aus erster Hand durch Studierende und alle Informationen rund um das Studium mit viel Raum für Fragen.
Schau vorbei! Passa a trovarci!
Die Zulassung zum Integrierten Diplomstudium Italienisches Recht (c102) erfolgt persönlich in der Studienabteilung (Geiwi-Turm, Erdgeschoss, rechts vom Hauptgebäude der Uni). Eine vorhergehende Online-Registrierung ist verpflichtend; beachten Sie dabei die Fristen.
Anmeldefristen für das Wintersemester 2024/25
Allgemeine Zulassungsfrist:
07.07.2024–05.09.2024
Ausnahmen für Diplomstudien:
06.09.2024–31.10.2024
Anmeldefristen für das Sommersemester 2025
Allgemeine Zulassungsfrist:
07.01.2025–05.02.2025
Ausnahmen für Diplomstudien:
06.02.2025–31.03.2025
Benötigte Dokumente:
- Personalausweis (+ Kopie)
- Maturadiplom (+ Kopie)
Im Wintersemester 2024/2025 beginnen die Lehrveranstaltungen am Dienstag, 1. Oktober 2024.
Für das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften muss vor der vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung eine Zusatzprüfung aus Latein abgelegt werden, sofern dieses Fach nicht bereits an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurde.
NB: Das Zeugnis über die bestandene Latein-Ergänzungsprüfung muss dem Prüfungsreferat Jus vor Ablegung der Prüfung aus Römischem Privatrecht vorgelegt werden!
Wirtschaftsfächer an Handelsschulen können auf das Diplomprüfungsfach "Wirtschaft" angerechnet werden.
Bitte wenden Sie sich dafür an Frau Sandra Pilser (sandra.pilser@uibk.ac.at) im Prüfungsreferat.
Öffentliche Körperschaften in Italien bieten mehrere Arten von Studienbeihilfen und Stipendien.
Was das Land Südtirol betrifft, finden Sie die entsprechenden Infos und Fristen auf der Seite des Amtes für Hochschulförderung. Es werden sowohl Leistungsstipendien als auch Beihilfen für Studierende des Diplom- und Doktoratsstudiums angeboten.