RednerInnen am Podium bei der Veranstaltung
Rednerinnen am Podium (von links): Dekan Markl (Universität Innsbruck), Prof. Corletto (Universität Padua), Prof. Rainer (Universität Salzburg), Prof. Eccher (Universität Innsbruck), Prof. Checchini (Universität Padua), Prof. Helfer (Universität Innsbruck) (Foto: Domenico Rosani)

35 Jahre Innsbruck–Padua

993 AbsolventInnen des Studiums des Italienischen Rechts und ein soeben erschienener Tagungsband mit den jüngsten Forschungsergebnissen der Universitäten Innsbruck und Padua – dies ist die Zwischenbilanz der Zusammenarbeit zwischen den Partneruniversitäten Innsbruck und Padua im Bereich der Rechtswissenschaften in Lehre und Forschung, die nun bereits seit mehr als 35 Jahren besteht.

Kürzlich wurden am Institut für Italienisches Recht die Ergebnisse einer von den Universitäten Innsbruck und Padua gemeinsam organisierten rechtsvergleichenden Tagung in Form eines Tagungsbandes präsentiert. Neben den Tagungsbeiträgen selbst wurden darin einzelne Gastbeiträge, allen voran jener von Ehrensenator und Honorarprofessor Giuseppe Zuccalà über die „Akademische Freundschaft Innsbruck-Padua“ sowie die in Innsbruck gehaltene Lectio Magistralis von Frau Prof. Brigitte Mazohl „Zum 35jährigen Jubiläum des Freundschaftsvertrages zwischen den Universitäten Innsbruck und Padua“ veröffentlicht. Der Tagungsband wurde von Bernhard Eccher, Margareth Helfer, Peter Hilpold und Francesco A. Schurr gemeinsam herausgegeben. Die Vorstellung des Werkes gab Gelegenheit dazu, die jahrzehntelange enge interuniversitäre Partnerschaft Revue passieren zu lassen und einen Blick in die gemeinsame Zukunft zu werfen.  

Nach einer Begrüßung und kurzen Einführung durch den Leiter des Instituts für Italienisches Recht und Mitherausgeber Bernhard Eccher ergriffen nacheinander der Dekan der Innsbrucker Rechtswissenschaftlichen Fakultät Christian Markl und sein Paduaner Kollege Daniele Corletto das Wort. In ihren Grußworten betonten beide die Wichtigkeit und Bedeutung der Partnerschaft für beide Universitäten. Eine derart lange und intensive Zusammenarbeit in Lehre und Forschung sei einzigartig und Auftrag für die Zukunft, die akademische Verbundenheit, die auf dem Freundschaftsvertrag aus dem Jahr 1978 und schließlich auf dem im Jahr 1982 in Wien unterzeichneten Staatsvertrag zwischen Österreich und Italien gründet, noch intensiver zu leben und weiter auszubauen.   

In diesem Zusammenhang wurde schließlich neben der wichtigen Lehre insbesondere die gemeinsame Forschung herausgestrichen. Die Bedeutung rechtsvergleichender Forschung im allgemeinen und insbesondere jene zwischen den Universitäten Innsbruck und Padua, deren jüngstes Produkt der soeben erschienene Tagungsband ist, wurde in besonderer Weise von Johannes Michael Rainer, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg und ehemaliger Vorsitzender des Universitätsrates der Universität Innsbruck, hervorgehoben. Das wichtigste Instrumentarium für gelingende Rechtsvergleichung sei – wie anhand des Tagungsbandes bestens bewiesen – die Beherrschung der originären Sprachen der jeweiligen Rechtsordnung. Nur dadurch könne ein wahres Verständnis und Begreifen des jeweiligen anderen Rechtssystems und seiner immanenten Grundgedanken und Fragestellungen garantiert werden. Die Möglichkeit der direkten Auseinandersetzung mit der deutsch- und italienischsprachigen Rechtskultur, und dies in der deutscher und italienischen Sprache, sei am Institut für Italienisches Recht in einzigartiger Weise gegeben. Dies sei ein Alleinstellungsmerkmal für die Universität Innsbruck und ein Glücksfall für die Studierenden des Italienischen Rechts, welche dadurch von dieser Sonderkompetenz unmittelbar profitieren können.

Diesen Gedanken griff Margareth Helfer, Mitherausgeberin und Mitglied des Instituts für Italienisches Recht, im Anschluss auf. Im Namen der Mitherausgeber bedankte sie sich bei allen AutorInnen, die durch ihre Beiträge zeigen, wie reich und vielfältig Fragestellungen sind, die durch eine rechtsvergleichende Betrachtung an Tiefgang gewinnen und so zur Fortentwicklung der verschiedenen Fachdisziplinen beitragen. Rechtsvergleichung bedeute, aus einem Nebeneinander ein sich gegenseitig befruchtendes Miteinander zu machen und somit einen Mehrwert für die Forschung und neues Wissen als Grundlage für qualitätsvolle und zukunftsträchtige Lehre zu schaffen. Ein Anknüpfen an dieses vermehrte Miteinander, das sich im Bereich der Lehre im Jahr 2012 neu eingerichteten gemeinsamen Doktoratsstudium Innsbruck-Padua sowie im Bereich der Forschung in der in den letzten Jahren besonders intensiven Zusammenarbeit niedergeschlagen hat, soll in Zukunft weiter verstärkt werden.  

Von besonderer Bedeutung für die gemeinsame zukünftige Ausrichtung der gemeinsamen Forschungstätigkeit ist nach Ansicht von Aldo Checchini, Ordinarius für Zivilrecht an der Universität Padua und Honorarprofessor der Universität Innsbruck, der Mut und die Leidenschaft, sich über die Landesgrenzen hinweg und losgelöst von innerstaatlich geprägten und vorgegebenen Rechtsfiguren mit gemeinsamen universellen Fragen zu befassen und sich auf diese im Zuge einer freien Diskussion neu einzulassen. Moderne Rechtsvergleichung und wissenschaftliches Arbeiten im allgemeinen setze immer voraus, die Dinge neu zu denken und somit innovative Wege zu beschreiten.   

Abschließend bedankte sich Bernhard Eccher bei allen Rednern sowie bei allen Sponsoren, insbesondere bei der durch Frau RAin Silvia Paler vertretenen Südtiroler Rechtsanwaltskammer für die großzügige Unterstützung. Besonderer Dank galt schließlich den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Maddalena Bonamini und Jakob Zathammer für die einwandfreie redaktionelle Arbeit sowie allen Mitarbeitern des Instituts, die die Veröffentlichung des Tagungsbandes mitbegleitet hatten.

(assoz. Prof. Dr. Margareth Helfer)

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