Der Waren- und Dienstleistungsaustausch, die persönliche Mobilität sowie die Kommunikation erfolgt zunehmend über staatliche Grenzen hinweg und berührt damit mehr als nur eine nationale Rechtsordnung oder nur ein innerstaatliches Justizsystem. "Es wird daher immer wichtiger zu entscheiden, in welchem Staat ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden kann, welche Rechtsnormen das zuständige Gericht anzuwenden hat und wo das so erlassene Urteil durchzusetzen ist", sagt Andreas Schwartze, Leiter des Instituts für Zivilrecht und sowohl Projektleiter wie Organisator der Tagung. "Die Regelungen für diese Entscheidungen finden sich im Internationalen Privatrecht sowie im Internationalen Zivilverfahrensrecht und sind den Mitgliedstaaten häufig durch die Europäische Union vorgegeben."
Anwendungsprobleme
In zehn Vorträgen von international anerkannten Spezialisten auf den genannten Rechtsgebieten wurden die Schwierigkeiten bei der Anwendung der vereinheitlichten Rechtsregeln analysiert. Diese ergeben sich sehr häufig aufgrund unterschiedlicher Auslegung durch die Gerichte in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU. Ein verbesserter Zugang zu Entscheidungen aller nationalen Gerichte würde die Probleme vermindern, wozu eine übersichtliche Darstellung der behandelten Rechtsfragen und darauf aufbauend von Juristen aus sämtlichen Rechtsordnungen erstellte Kommentierungen, möglichst in vielen Sprachen, noch mehr beitragen könnte.
unalex Datenbank
Die unalex Datenbank enthält bereits eine Vielzahl von Urteilen aus den verschiedenen Mitgliedstaaten zu den Verordnungen der EU auf dem Gebiet des Internationalen Privat- und Prozessrechts. Das von der EU geförderte Projekt dient dem Ausbau der Datenbank, der Verbreitung der dort gesammelten Informationen an Interessierte sowie dem Aufbau eines Netzwerks von Autorinnen und Autoren aus sämtlichen Mitgliedstaaten der EU, welche die Gerichtsentscheidungen strukturieren und kommentieren.