Nachdem Rektor Tilmann Märk und Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher am 16. April 2019 ein Rahmenabkommen unterzeichnet hatten, um Studierenden des Italienischen Rechts in Innsbruck die Ableistung von Praktika bei der Südtiroler Landesverwaltung zu ermöglichen, wurden inzwischen auch die Details festgelegt. Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum, das mit Beginn des Studienjahres 2019/2020 anlaufen wird, soll vier Wochen (152 Stunden) dauern. Im neuen Studienplan wird damit auch eine Anrechnung des Praktikums als freies Wahlfach möglich, und zwar im Ausmaß von 6 ECTS-AP. Insgesamt stehen zwölf Praktikumsplätze pro Studienjahr zur Verfügung.
Das Praktikum kann in zwölf Verwaltungseinheiten abgeleistet werden. Zur Auswahl stehen die Generaldirektion, die Anwaltschaft des Landes, die Landesvergabeagentur (AOV), die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz sowie die Abteilungen Arbeit, Deutsche Kultur, Europa, Finanzen, Gesundheit, Innovation, Forschung und Universität, Natur, Landschaft und Raumentwicklung sowie Wirtschaft. Die konkreten Tätigkeiten und inhaltlichen Schwerpunkte hängen natürlich auch von der gewählten Einheit ab – mögliche Aufgabenfelder sind die Vorbereitung von Entscheidungen, die Ausarbeitung von Konzepten für Verwaltungsmaßnahmen und Rechtsvorschriften, die Teilnahme an Besprechungen, die Abfassung von Protokollen, die Erstellung von Übersetzungen, die Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit oder die Teilnahme an Lokalaugenscheinen.
Studierende, die den ersten Studienabschnitt abgeschlossen haben, können sich ab 1. August 2019 für das Praktikum bewerben, indem sie bis zu drei Landesabteilungen auswählen und ein Motivationsschreiben, einen Lebenslauf sowie einen Studienerfolgsnachweis per Mail an Frau Prof. Esther Happacher senden. Für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden die zeitliche Reihenfolge der Bewerbung, der Prüfungserfolg in den Fächern Einführung in das öffentliche Recht, Einführung in das Privatrecht und Italienisches Verfassungsrecht I (Studienplan 2018) bzw. Einführung in die Rechtswissenschaften und Italienisches Verfassungsrecht (Studienplan 2001) sowie das Motivationsschreiben herangezogen. Vorzugstitel sind abgelegte Prüfungen aus Italienischem Verfassungsrecht II (Südtirol-Autonomie), Italienischem Verwaltungsrecht und Südtiroler Verwaltungsrecht (Studienplan 2018) bzw. aus Italienischem Verwaltungsrecht und Ausgewählten Gebieten des Italienischen besonderen Verwaltungsrechts (Studienplan 2001).
(Matthias Haller)