Spekulationen über Geldwäsche, konstruierte Skandale oder das Missachten der Unschuldsvermutung – Severin Glaser ist der Meinung, dass häufig Sachverhalte, gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität, hysterisch dargestellt werden: „Ich versuche, auch im Rahmen meiner Professur an der Uni Innsbruck, mit mehr Besonnenheit an das Thema heranzugehen, zu informieren und Diskussionen anzuregen.“ Neben dem Wirtschaftsstrafrecht ist auch das Finanzstrafrecht ein wissenschaftlicher Schwerpunkt von Glaser. Im Rahmen des Steuer- und Zollstrafrechts interessiert ihn vor allem die strafrechtliche Absicherung des staatlichen Abgabenanspruchs. „Dieser Bereich wird vom Finanzstrafrecht geregelt, das in vielerlei Hinsicht eigene Regeln trifft. Diese sind manchmal sehr rätselhaft und es lohnt sich, auch aus wissenschaftlicher Perspektive darüber intensiv nachzudenken und Diskussionen anzustoßen“, so der Rechtswissenschaftler Severin Glaser, der seit März 2020 neuberufener Professor am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie ist. Zudem ist der Strafrechts-Experte Redakteur und Herausgeber der „Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht“.
Geldwäsche
Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit hat sich Severin Glaser auf das Gebiet der Geldwäsche spezialisiert und hat aktuell auch eine neue Publikation zum Thema „Geldwäsche-Prävention“ vorgelegt. „Die Geldwäsche verfolgt das Ziel, dass sich Verbrechen erst gar nicht auszahlen sollen. Es werden nämlich nicht nur diejenigen verfolgt, die versuchen, illegal erwirtschaftetes Geld in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu bringen, sondern auch alle, die das Geld weiterverwenden“, erläutert der Rechtsexperte. Dieses Konzept wurde bereits im Jahr 1988, im Rahmen der UN-Drogenkonvention, etabliert. Funktioniert hat es aber nur bedingt, wie Glaser ausführt: „Ziel war es, dass sich Straftaten wie Drogendelikte, für niemanden mehr auszahlen. Allerdings ist es so, dass es heute weder weniger Drogenkriminalität noch besonders viele Verurteilungen im Bereich der Geldwäsche gibt. Eigentlich muss man sich eingestehen, dass die hier entstandenen Gesetze nicht greifen und das Vorhaben nicht funktioniert hat.“ Ständig neue Gesetze und Gesetzesänderungen im Bereich der Geldwäsche, auf europäischer und internationaler Ebene, erschweren die Situation zusätzlich. Treffen würden die Maßnahmen zur Geldwäsche-Prävention allerdings nicht diejenigen, die durch illegale Tätigkeiten Geld erworben haben, sondern alle Wirtschaftsteilnehmenden. Ihnen werden unzählige Auflagen und Pflichten überbürdet, um es den Geldwäschern so schwer wie möglich zu machen. Mit der Abschaffung von anonymen Konten und Sparbüchern, Melde-, Sorgfalts- und Schulungspflichten oder mit der Pflicht zur Erstellung von Risikoanalysen wird die Wirtschaft in höchstem Maße behindert. „Dazu beigetragen, dass es weniger Geldwäsche gibt, haben diese Maßnahmen allerdings nicht. Am Papier wird eine unlösbare Aufgabe kreiert, die auch nicht durch die ständige Verschärfung der Richtlinien gelöst werden kann“, so Glaser, der dafür plädiert, dass Strafrecht auch lebbar sein muss. „Es muss möglich sein, dass ich mich rechtskonform verhalten kann. Ansonsten gehen die wirklichen Ganoven in einem Meer von Unsinn unter. Nur weil jemand Geld hat und sich etwas kauft, ist er noch lange nicht kriminell. Kriminell ist der Drogendealer, aber nicht die ganze Welt um ihn herum“, verdeutlicht Glaser.
Nicht einfach schweigen
Als Wissenschaftler wird er in diesem auch medial sehr wirksamen Bereich regelmäßig um seine Meinung und Einschätzung gefragt. „Ich muss hier meinen Mund aufmachen, weil hier so viel Unfug verbreitet wird!“, engagiert sich Glaser dafür, dass vor allem verkürzte Berichterstattungen in den Medien so nicht im Raum stehen gelassen werden können. „Gerade in Bezug auf den Verdacht der Geldwäsche wird häufig ein skandalöser Anlassfall gesucht oder konstruiert. Dabei muss jemand, der Geld hat, oder zu Geld gekommen ist, nicht von vornherein nachweisen, dass dieses Geld legal erwirtschaftet wurde. Im Gegenteil – in der Annahme der Unschuldsvermutung müssen die Ermittelnden der betreffenden Person ein illegales Erwirtschaften nachweisen. Handelt man anders, dann wäre dies ein Überbordwerfen der Menschenrechtskonvention. Dazu kann ich nicht schweigen“, so Glaser, der seinen Auftrag auch als Wissenschaftler darin sieht, möglichst bedacht aufzuklären und auf die Verantwortlichen im Gesetzgebungsprozess einzuwirken. „Eigentlich geht es fast nur um die Abwehr von Verrücktheiten! Auch ich möchte nicht in einer Welt voller Krimineller leben. Aber ich möchte mich auch nicht ständig für alles rechtfertigen müssen. Aus meiner Sicht wäre es vernünftiger, sich einen Kriminellen durch die Lappen gehen zu lassen, als tausende Menschen unnötig zu belästigen“, verdeutlicht der Wissenschaftler.
Ultra vires
Ein weiteres Projekt, mit dem sich der neuberufene Professor gerade beschäftigt, ist das Verhältnis zwischen Internationalem und Nationalem Recht. Vor allem die Auswirkungen und das Denkkonstrukt eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes beschäftigt Glaser. Das deutsche Verfassungsgericht hatte über die Rechtmäßigkeit des Ankaufs von Staatsanleihen der Europäischen Zentralbank zu entscheiden gehabt, ein Vorgehen, das ihr eigentlich untersagt ist. „Der Europäische Gerichtshof hat trotz seiner Zuständigkeit verweigert, die wirtschaftspolitischen Folgen der Entscheidung der Europäischen Zentralbank zu überprüfen. Dieses Vorgehen und auch die Weigerung des Europäischen Gerichtshofes über die Sache in einer juristisch nachvollziehbaren Methode zu entscheiden, hat das Bundesverfassungsgericht nicht toleriert. Daraufhin das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Europäische Gerichtshof ‚ultra vires‘, also jenseits seiner Kräfte handelt“, erläutert der Experte, der über dieses Vorgehen und seine weiteren Auswirkungen auf spätere Entscheidungen, aber auch auf strafrechtliche Anwendungsbereiche, eine Diskussion anregen möchte. Auch die Bedeutung dieser Entscheidung für Österreich, muss erst geklärt werden. „Dabei handelt es sich um eine sehr spannende europarechtliche und strafrechtliche Frage, die bisher noch niemand aus der Sicht des Strafrechtes untersucht hat“, so Glaser, der das universitäre Umfeld und die Freiheit der Wissenschaft besonders schätzt.