Seit 1. Januar 2019 sind Ehe und eingetragene Partnerschaft rechtlich fast ident. „Beide Formen sind für hetero- und homosexuelle Paare offen. Der Verfassungsgerichtshof hatte im Vorfeld die diesbezügliche Differenzierung als gleichheitswidrig aufgehoben. Seither wird in der Fachliteratur und in den Medien des Öfteren die Frage aufgeworfen, ob es nicht auch aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse angebracht wäre, wie zum Beispiel in Frankreich oder Schweden, eine echte Alternative zur Ehe zu schaffen“, erläutert Univ.-Prof. Michael Ganner, Leiter des Instituts für Zivilrecht. Er hat nun mittels eines Online-Fragebogens erhoben, ob in der Bevölkerung ein Bedürfnis für eine zusätzliche rechtlich normierte Form der Partnerschaft besteht und wie sich diese inhaltlich von den bestehenden unterscheiden soll.
Regierungsprogramm
Das Regierungsprogramm der aktuellen Bundesregierung sieht Entsprechendes vor, nämlich die „Weiterentwicklung des Familien- und Eherechts, um es anwendungsorientierter an die heutigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen, unter anderem durch Herausarbeiten von Unterschieden zwischen dem Institut der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft als alternativem Modell.“ Um die Meinung unter Studierenden zu erheben, hat Michael Ganner mit dem universitären Umfragesystem „Lime Survey“ eine entsprechende Umfrage durchgeführt. Diese ist zwar nicht repräsentativ, die Thematik ist allerdings für junge Menschen und damit für Studierende von besonderem Interesse. Die Beteiligung war mit über 600 beantworteten Fragebögen dementsprechend groß.
Große Mehrheit für neue Form
Eine große Mehrheit der Befragten (über 70 %) spricht sich für die Schaffung einer neuen rechtlichen Form der Partnerschaft in Österreich aus. Die eindeutig beliebteste Bezeichnung dafür ist „Registrierte Partnerschaft“. Tendenziell wird eine im Vergleich zu Ehe und eingetragener Partnerschaft freiere individuelle Gestaltbarkeit der gegenseitigen Rechte und Pflichten gefordert. Gleichzeitig haben aber „traditionelle“ Werte, wie Treue und gegenseitiger Beistand, nach wie vor große Bedeutung. Vor allem die Wichtigkeit der partnerschaftlichen Solidarität kommt in vielen Antworten zum Ausdruck.
Zusätzlich führt das Institut für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) der Universität Innsbruck im Auftrag des Justizministeriums derzeit eine Studie zu dieser Thematik durch. Befragt werden sowohl Expert:innen (Familienrichter:innen, Rechtsanwält:innen, Ehe- und Paarberater:innen, Mediator:innen) als auch ein repräsentatives Sample der österreichischen Bevölkerung. Die Ergebnisse sollen Ende 2021 vorliegen und die Grundlage für eine Gesetzesreform bilden.
(Michael Ganner/red)