Seine Beweggründe für diesen Schritt erklärt Rektor Märk so: „Ich bin nun seit 2003 zunächst als Vizerektor für Forschung und ab 2011 als Rektor knapp 20 Jahre im Wissenschaftsmanagement tätig und es ist mir im Rahmen und auf Basis des UG 2002 gemeinsam mit sehr engagierten Vizerektorinnen und Vizerektoren, aber auch sehr vielen hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelungen, die Universität Innsbruck als national wie international hoch angesehene Forschungs- und Lehrinstitution zu positionieren.“
Viel erreicht
Rektor Märk betont: „Seit dem Start der für mich dritten Rektoratsperiode im März 2020 wurde intensiv an einer Weichenstellung für die weitere Zukunft gearbeitet, indem wir einerseits einen ambitionierten Entwicklungsplan auf den Weg gebracht haben und andererseits soeben mit dem Wissenschaftsministerium auch eine vergleichsweise erfolgreiche Leistungsvereinbarung für die kommenden drei Jahre abschließen konnten. Neben einem sehr guten finanziellen und strukturellen Fundament ermöglichen es diese beiden Eckpfeiler unserer Universität, sich auch weiterhin erfolgreich zu entwickeln. Weitere Meilensteine für den Wissenschaftsstandort Innsbruck der letzten Jahre waren unser 350-Jahr-Jubliäum, das wir 2019 gemeinsam mit den Menschen der gesamten Region begehen konnten und die Mitgliedschaft bei AURORA, einem der rund 40 European-Universities-Netzwerke, das unseren Standort und unsere Universität europaweit noch sichtbarer macht.
Der Neubau am Innrain 52a wird in wenigen Monaten bezugsfertig sein, weitere wichtige Erweiterungsbauten in der Universitätsstraße, am Fürstenweg und am Campus Technik sind geplant und auch einer meiner langgehegten Wünsche, der Bau eines ‚Hauses der Physik‘, ist nun unter Dach und Fach. Ich habe mich daher entschlossen, dem Universitätsrat und dem Senat die Möglichkeit zu geben, ohne Zeitdruck und in einer kontrollierten Übergangsphase eine neue Rektorin oder einen neuen Rektor für unsere Universität zu finden und idealerweise dieser Person und dem Team auch die Chance für eine kohärente Übergabe zu eröffnen.“
Nächste Schritte
Nun ist es die Aufgabe des Universitätsrats und des Senats, in den kommenden Wochen und Monaten zunächst eine entsprechende Ausschreibung für das Amt des Rektors vorzubereiten, anschließend aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine/n neue/n Rektor/in auszuwählen und in der Folge zu bestellen. Die reguläre Amtszeit eines Rektorats dauert vier Jahre und seit der letzten Gesetzesnovelle beträgt die maximale Amtszeit einer/s Rektorin/s zwölf Jahre in Folge.