Die erste Tagung des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck stand ganz im Zeichen einer der größten Herausforderungen unserer Zeit. Expertinnen und Experten aus verschiedenen rechtlichen Teildisziplinen diskutieren im Rahmen der 2-tägigen Veranstaltung in der Aula der Universität Innsbruck, wie sich rechtliche Rahmenbedingungen auf die Nachhaltigkeit auswirken. Kann das Recht einen Beitrag zur Sicherung der Lebensgrundlagen leisten oder könnten sogar eher Fehlanreize die Folge sein? An welcher Stelle sollt der Gesetzgeber nachjustieren? Diesen Fragen wurde in zahlreichen Vorträgen zum Beispiel mit Blick auf das Verfassungs-, Europa-, Zivil- und Unternehmensrecht nachgegangen. Die Tagung verfolgte das Ziel, Nachhaltigkeit in den einzelnen Teilrechtsgebieten gedanklich zu verankern und sie dadurch als rechtliche Querschnittsmaterie weiter zu etablieren. Eröffnet wurde die Tagung mit einer Keynote von Dr. Renate Christ (ehemalige Leiterin des Sekretariats des Weltklimarates IPCC) mit dem Titel „Klimaschutz und Nachhaltigkeit – Warum wir solide rechtliche Grundlagen brauchen“.
Prof. Malte Kramme, EUREGIO-Stiftungsprofessor für Technik-, Mobilitäts-, und Nachhaltigkeitsrecht, organisierte die Tagung und erklärt in diesem Interview die Rahmenbedingungen und Ziele von Nachhaltigkeitsaspekten in der Gesetzgebung: