Der Ernennung des Professors und der Professorin des Instituts für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre zum Richter bzw. zur Ersatzrichterin waren ein Hearing vor dem verfassungsrechtlich verankerten, international besetzten Richterauswahlgremium sowie die Wahl des Richters bzw. der Ersatzrichterin durch den Landtag des Fürstentums auf Grundlage eines Vorschlags des Richterauswahlgremiums vorausgegangen.
Der Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht Liechtensteins. Er entscheidet insbesondere über Individualbeschwerden, die gegen alle letztinstanzlichen, das Verfahren abschließenden Entscheidungen der ordentlichen Gerichte oder des Verwaltungsgerichtshofes erhoben werden und in denen die Verletzung verfassungsmäßig gewährleisteter Rechte geltend gemacht werden. Daneben ist der Staatsgerichtshof aber unter anderem auch für Normenkontrollanträge der Gerichte oder von Privatpersonen zuständig, in denen Bedenken betreffend eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Gesetzen, Staatsverträgen oder Verordnungen vorgetragen werden.
Für die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck sind diese Ernennungen nicht nur eine Ehre, sondern sie heben auch die traditionelle Rolle der Fakultät für die Ausbildung liechtensteinischer Juristinnen und Juristen sowie die Pflege der Forschung zu liechtensteinischem Recht hervor.