Der neue Senat wird sich weiterhin um eine gute Zusammenarbeit mit dem Rektorat und dem Universitätsrat bemühen und gemeinsam mit diesen an der Bewältigung der vielen bestehenden und kommenden Herausforderungen arbeiten. Besondere Bedeutung kommt dabei der Weiterentwicklung der Universität Innsbruck in Forschung und Lehre sowie der Förderung des Wissenschaftsstandortes Tirol zu. Letzteres erfordert eine konstruktive und effiziente Kooperation mit allen in Tirol tätigen Hochschuleinrichtungen, insbesondere mit mit der Medizinischen Universität Innsbruck.
Der Senat der Universität Innsbruck besteht aus insgesamt 26 Mitgliedern: 13 Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen, 6 Vertreter*innen aus dem Mittelbau, 6 Vertreter*innen der Studierenden und 1 Vertreter*in der Allgemeinbediensteten der Universität. Er ist – neben Rektorat und Universitätsrat – eines der drei Leitungsorgane der Universität und als einziges direkt demokratisch legitimiert. Seine Zuständigkeiten liegen insbesondere im Studienrecht. Zusätzlich wirkt er maßgeblich am Verfahren zur Wahl der Rektorin/des Rektors und eingeschränkt an der Bestellung der Vizerektor*innen mit. Die Funktionsperiode des Senats beträgt drei Jahre.