Die Eröffnungskeynote der Tagung „Die verfassungsgerichtliche Begründung“ wurde vom österreichischen Richter am Europäischen Gerichtshof, Andreas Kumin, gehalten, der sich in seinem Referat mit den Begründungen des Europäischen Gerichtshofs befasste.
In den folgenden Vorträgen wurden zunächst die Ergebnisse eines weltweiten statistischen Vergleichs zu den Strukturen, Inhalten und stilistischen Merkmalen der Begründungen ausgewählter Verfassungsgerichte präsentiert. Als grundsätzliche Themen wurden weiters die Beratungskulturen als wesentlicher Faktor verfassungsgerichtlicher Begründungskulturen sowie die durch Sondervoten und Abweichungen von bisheriger Judikatur entstehenden Dialektikformen behandelt.
Drei Vortragende, darunter der Präsident des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes, Hilmar Hoch, befassten sich rechtsvergleichend mit den Begründungsstilen des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes und des Schweizerischen Bundesgerichts, zwischen denen sich Gemeinsamkeiten, aber auch erhebliche Unterschiede zeigten.
Die eindrucksvolle Abschlusskeynote des Präsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, Christoph Grabenwarter, widmete sich dem Zusammenhang zwischen verfassungsgerichtlichen Begründungen, Rechtsstaat und Demokratie.