Das Ziel des neuen Büros für wissenschaftliche Integrität ist es, die Verfahrensabläufe bei Auftreten von Verdachtsfällen der Verletzung der guten wissenschaftlichen Praxis und die Verfahrensabläufe der Ethikbegutachtungen zu optimieren und für diese beiden Bereiche eine zentrale Anlaufstelle zu bieten. Für alle studienrechtlichen Angelegenheiten, wie der Nichtigerklärung von Beurteilungen und dem Widerruf akademischer Grade oder akademischer Bezeichnungen bleibt weiterhin die Universitätsstudienleiterin, die Vizerektorin für Lehre und Studierende, das gesetzlich zuständige Organ an der Universität Innsbruck.
Neben der Koordination und Dokumentation im Rahmen des Verfahrens bei Verdacht auf Verletzung der guten wissenschaftlichen Praxis und der Organisation des Ethikbeirates liegt der Fokus der neuen Einrichtung vor allem auf der Sensibilisierung und Prävention im Bereich der guten wissenschaftlichen Praxis (GWP). So sollen Schulungs- und Fortbildungsangebote zum Thema GWP, insbesondere für Betreuer:innen von Abschlussarbeiten, ausgeweitet und Lehrveranstaltungsangebote für Studierende im Rahmen aller Studienprogramme eingeführt werden. Das Büro wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen an der Universität Innsbruck für ein breites und vielfältiges Informationsangebot in den Bereich der GWP wie aber auch der Ethik sorgen.
Die Dokumentation, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der entsprechenden Prozesse sind ein weiteres Aufgabenfeld des Büros für wissenschaftliche Integrität.
Das Büro für wissenschaftliche Integrität wird von Priv.-Doz. Mag. Dr. Robert Rebitsch betreut. Rebitsch war über achtzehn Jahre im projekt.service.büro der Universität Innsbruck tätig und betreut die Agenden des Ethikbeirates seit dem Jahr 2010. Zudem fungierte er für die Vizerektor:innen für Forschung immer wieder als Assistent in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis. Robert Rebitsch ist habilitierter Historiker, der in seiner Freizeit auch publizistisch tätig ist.