In Anwesenheit von hochrangigen Vertreter:innen der Landtage und der Verwaltungen von Tirol, Südtirol und dem Trentino eröffnete Rektorin Sexl gemeinsam mit der Tiroler Landtagspräsidentin Ledl-Rossmann, dem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Obwexer und der Präsidentin der Euroregionalen Vereinigung für Vergleichendes Öffentliches Recht und Europarecht Happacher die Tagung. Der erste Teil der Tagung war der allgemeinen Gegenüberstellung der Systeme des Rechnungshofs in beiden Staaten gewidmet. Die Präsidentin des österreichischen Rechnungshofs Kraker zeigte die vielfältigen Funktionen ihrer Institution auf, deren Empfehlungen ein hohes politisches Gewicht zukommt. Die Direktorin des Landesrechnungshofs Tirol Aichholzer-Wurzer ordnete die Aufgaben des Rechnungshofs auf Landesebene ein. Für Italien stellte Präsident Carlino den Rechnungshof vor, der im Unterschied zu Österreich eine einzige Institution mit regionalen Sektionen ist. Zudem verfügt der italienische Rechnungshof nicht nur über Kontrollfunktionen, sondern auch über Rechtsprechungsgewalt im Zusammenhang mit der Rechnungslegung der öffentlichen Hand und der verwaltungsrechtlichen Haftung. Diese in Österreich unbekannte Rolle als Gericht und Staatsanwaltschaft war Inhalt des Vortrags des Stellvertretenden Generalstaatsanwalt Lupi, der auch zur aktuellen Diskussion über die Einschränkung diese Funktion Stellung nahm, die in Italien vielfach als Auslöser für eine Entscheidungsscheu der öffentlichen Verwaltung genannt wird.
Eine weitere Session war der Vertiefung der Aufgaben des italienischen Rechnungshofs gewidmet: die Präsidentin der Sektion für die Autonome Region Trentino-Südtirol Lentini ging insbesondere auf die Kontrollfunktion auch gegenüber den Gemeinden ein. Die Präsidentin der Kontrollsektion Bozen Fusaro behandelte die Regelungen für die Sonderautonomie und der Staatsanwalt am Rechnungshof Bozen Albo beleuchtete aktuelle Probleme in der Rechtsprechung des Rechnungshofs. Im Anschluss trug Prof. Autengruber zur Amts- und Organhaftung in Österreich vor und arbeitete die noch unklare Rolle der Rechnungshöfe in diesem Bereich heraus. Die besondere Regelung der Tiroler Landesverfassung zur Verantwortlichkeit des Landeshauptmanns und der Mitglieder der Tiroler Landesregierung stand im Mittelpunkt des Vortrags des Präsidenten des Tiroler Verwaltungsgerichts Wallnöfer, der dieses Thema auch im Kommentar zur Tiroler Landesordnung behandelt. Die letzten beiden Referate befassten sich mit dem Thema Korruption und Rechnungshof. Als ausgewiesener Experte zeigte der Direktor des Landesrechnungshofs Burgenland Wenk die verschiedenen Aspekte der Korruptionsprävention und -bekämpfung durch den Rechnungshof auf. Die Bedeutung des Beitrags der Rechnungshöfe in dieser Hinsicht auch in europäischer und internationaler Perspektive unterstrich für Italien Sektionspräsident Orefice. Prof. Bußjäger rundete die Tagung mit Schlussbetrachtungen ab.
Die Ergebnisse der Tagung, die im grenzüberschreitenden Kontext der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino einen wesentlichen Beitrag zum gegenseitigen Verständnis zwischen den Verwaltungen liefern werden und zugleich eine Lücke auch aus Sicht der rechtswissenschaftlichen Forschung schließen, werden im Wege einer Open-access-Publikation in der Reihe „Grenzräume“ des Verlags NOMOS einer breiteren Öffentlichkeit in Wissenschaft und Verwaltung zugänglich gemacht. Ebenso ist ihre Publikation in Italien geplant.
Die Tagung stand unter der Schirmherrschaft des Tiroler Landtags, der Euregio Tirol-Südtirol-Trentino, die die Tagung, gleich wie das Land Tirol auch finanziell unterstützte, der Euroregionalen Vereinigung für Vergleichendes Öffentliches Recht und Europarecht, die zugleich ihr 20jähriges Bestehen feierte und des Forschungszentrums für Föderalismus der Universität Innsbruck.
(Esther Happacher)