Thema der Tagung war die große italienische Steuerreform, die auch im Lichte internationaler Erfahrungen diskutiert wurde. Aus Innsbruck vertreten waren Prof. Peter Hilpold (in Präsenz) sowie Hon.-Prof. Walter Steinmair (online). Aus Bari wirkte das gesamte Steuerrechts-Team mit Prof. Gianluca Selicato (Rechtsfakultät), Prof. Mario Aulenta (Wirtschaftsfakultät) und Prof. Nicola Fortunato (Rechtsfakultät Bari/Taranto) mit. Zudem hielten zahlreiche wissenschaftliche Mitarbeiter aus dem steuerrechtlichen Bereich Vorträge. Aus Rom zugeschaltet war der frühere Rektor der Universität Bari und jetzige Präsident der italienischen Evaluierungskommission Prof. Antonio Uricchio, der ebenfalls schon mehrfach in Innsbruck gelehrt hat.
Neben der Analyse der einzelnen Neuerungen im „traditionellen“ steuerrechtlichen Bereich stand insbesondere die Diskussion der Anwendung künstlicher Intelligenz im Steuerrecht im Mittelpunkt der Diskussion. In diesem Bereich steckt großes Potential, doch gleichzeitig stellen sich neue Herausforderungen für den Datenschutz, die national und auf EU-Ebene zu klären sind.
Aufgezeigt wurde, dass das italienische Steuersystem in vielem innovative Lösungen anbietet, dass aber die angespannte Haushaltslage Schranken setzt für größere steuerliche Entlastungen. Die „Superbonus“-Regelung mit einer 110%-Förderung von Instandhaltungsarbeiten für Immobilien war international einzigartig, hat italienweit zu umfangreichen baulichen Renovierungsarbeiten geführt, andererseits aber die Staatsverschuldung stark ansteigen lassen.
Die Vertreter der Praxis, die Steuer- und Wirtschaftsberater, haben auf die ständig steigenden fachlichen Anforderungen ihres Berufs verwiesen und betont, dass dabei Fachwissen und Fertigkeiten im digitalen Bereich ständig an Bedeutung gewinnen. Dies bedingt auch neue Herausforderungen für die Lehre und für die Universitäten.
Einvernehmen bestand, die Kontakte zwischen den Universitäten Bari und Innsbruck weiter auszubauen, gemeinsame Lehrformate zu entwickeln und entsprechende Forschungsvorhaben anzugehen. Dabei wurde insbesondere an das vergleichende Steuerrecht sowie an die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf das Steuerrecht gedacht.
(Peter Hilpold)