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Hauptgebäude der Universität Innsbruck.

Schnel­lere Aner­ken­nung von öster­rei­chi­schen Stu­dien­ti­teln in Ita­lien

Das Kulturabkommens zwischen Italien und Österreich im Rahmen der gemeinsamen Mitgliedschaft in der Europäischen Union und im Europäischen Hochschulraum steht für das Abkommen über die gegenseitige automatische Anerkennung von akademischen Titeln und zählt damit zu den ältesten Instrumenten in Europa, die eine uneingeschränkte akademische Mobilität zwischen den Ländern gewährleisten. Seit Ende 2023 können nun weitere österreichischen Studien mit den entsprechenden italienischen „Classi di laurea“ und „Classi di laurea magistrale“ anerkannt werden.

Südtiroler Studierende profitieren von diesem Abkommen besonders, da in Österreich erworbene Studientitel an der Freien Universität Bozen auf unkomplizierte Weise anerkannt werden und dadurch die Voraussetzungen für einen raschen Berufseintritt in Südtirol und Italien ohne langwierige Nostrifizierungsverfahren an Universitäten vorliegen.

Bei den Studien, deren Anerkennung durch das Abkommen seit Ende 2023 vereinfacht ist, handelt es sich um die sechs Bachelorstudien Astronomie, Europäische Ethnologie, Philosophie, Politik und Ökonomie, Recht und Wirtschaft, Wirtschaft und Recht, Wirtschaftsrecht sowie die zehn Masterstudien Europäische Ethnologie, Altertumswissenschaften, Cross-Disciplinary Strategies, Applied Studies in Art, Science, Philosophy and Global Challenges, Global Challenges and Sustainable Developments, Global Studies, Energietechnik, Recht und Wirtschaft, Wirtschaft und Recht, Wirtschaftsrecht, das Diplomstudium Integriertes Studium der Rechtswissenschaften der Universität Innsbruck.

Außerdem werden nun auch die folgenden zehn Master Studien of Education einfacher anerkannt: Bewegung und Sport, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Ethik, Geografie und Wirtschaftskunde/Geografie und Wirtschaft, Informatik/Informatik und Informatikmanagement, Italienisch, Mathematik, Physik, Psychologie und Philosophie.

Bernhard Fügenschuh, Vizerektor für Lehre und Studierende, lobt die sehr gute Kooperation und die effiziente Handhabung im Sinne der Studierenden.

Der Notenwechsel ist auf Artikel 10 des Kulturabkommens zurückzuführen. Das bilaterale Abkommen zwischen der Regierung der

Republik Österreich und der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung der akademischen Grade und Titel. Die Vorarbeit leistet eine bilaterale ExpertInnenkommission, die abwechselnd in Wien und in Rom tagt. Das nächste Treffen soll 2024 in Rom stattfinden.

Die Sitzungen finden in Anwesenheit der Delegierten der jeweiligen Außenministerien, VertreterInnen der jeweiligen Ministerien für Wissenschaft und Forschung, des Bildungsministeriums, der für die Ausbildung- und Studientitelanerkennung zuständigen europäischen Netzwerke, der Enic-Naric-Zentren, einer Vertreterin der Universität Innsbruck und Vertreterinnen des Landes Südtirol statt. Die Universität Innsbruck ist seit vielen Jahren als Vertreterin der österreichischen Universitäten Teil dieser ExpertInnenkommission und bringt ihr fundiertes Wissen in den Bereichen der in Österreich angebotenen Curricula und der Kenntnis der italienischen Studienstruktur ein.

Südtiroler Studierende können bei Fragen zur Studiengestaltung und zu Berufswünschen in Südtirol nach ihrem Studium jederzeit einen persönlichen Beratungstermin im Büro für Südtirolagenden der Universität Innsbruck vereinbaren.

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