Das „Gemeinsame Seminar der Doktoratsschulen Innsbruck, Padua, Mailand und München“ wurde vom Institut für italienisches Recht unter der Leitung von Prof. Francesco A. Schurr organisiert. Die Vorträge, welche im Rahmen des Seminars gehalten wurden, behandelten hauptsächlich Themen des italienischen Handels- und Gesellschaftsrechts. Allerdings wurden auch einzelne Aspekte des Vertragsrechts und des Arbeitsrechts besprochen.
Prof. Francesco A. Schurr unterstrich in seinen Grußworten, dass die Zusammenarbeit und der wissenschaftliche Austausch zwischen den beteiligten Doktoratsschulen die besonderen Schwerpunkte des gemeinsamen Seminars darstellen würden. Prof. Matteo Rescigno, Universität Mailand, betonte in seiner Begrüßung ebenfalls, dass das Seminar eine willkommene Gelegenheit sei, einen grenzüberschreitenden Diskurs im handelsrechtlichen Sinne anzuregen. Prof. Elena Pasqualetto, Universität Padua, beteuerte als Vertreterin des Doktoratsstudiums Internationales Recht, Privatrecht und Arbeitsrecht der Universität Padua, die enge Zusammenarbeit mit der Universität Innsbruck weiterhin aktiv fördern zu wollen und ermutigte die Doktoranden zu einem regen Austausch im Rahmen des Seminars.
Prof. Peter Kindler, Universität München, eröffnete den wissenschaftlichen Teil der Veranstaltung mit einem Vortrag zum italienischen internationalen Gesellschaftsrecht im Lichte der Niederlassungsfreiheit und Prof. Marco Cian, Universität Padua, referierte zu den unternehmerischen Praktiken hinsichtlich des Schutzes der Interessensgruppen.
Nach diesen inhaltlichen Ausführungen seitens der Professoren fand die erste Vortragsreihe der DoktorandInnen statt, welche Prof. Claudia Sandei, Universität Padua, koordinierte.
Die Vorträge begannen mit dem Beitrag von Dott. Marco Reschigna, Universität Mailand, welcher über die Sondergesellschafter und den Rücktritt bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sprach. Mag. iur. Riccardo Fedrizzi, Universität Innsbruck, stellte in weiterer Folge seine Überlegungen zum internationalen Datentransfer mit Hilfe von Standardvertragsklauseln vor. Der Beitrag von Ass. jur. Matteo Bruno Fontana, Universität München, setzte sich mit der grenzüberschreitenden Wirkung von Verbandsklagen nach der RL (EU) 2020/1828 als Beispiel für die Notwendigkeit effektiver präparatorischer Informationsrechte auseinander. Dott. Gabriele Bustamante Hermosilla, Universität Mailand, beschrieb hingegen in seinem Vortrag die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Abschlussprüfung im Sinne des italienischen Gesellschaftsrechts. Die Ausführungen von Mag. iur. Thomas Menegotto, Universität Innsbruck, betrafen die Gesellschaftsklauseln im Sinne der Erbfolge.
Den zweiten Tag der Veranstaltung eröffnete Prof. Matteo Rescigno, welcher die Rolle des Koordinators der zweiten Vortragsreihe übernahm.
Ass. jur. Peter Moser, Universität München, warf die Frage nach Wille und Bewusstsein im subjektiven Tatbestand der Willenserklärung bei Vertragsschlüssen unter Einsatz künstlicher Intelligenz auf. Serena Maria Scalera, PhD, Universität Innsbruck und Universität Padua, beschäftigte sich in ihrem Beitrag mit dem Schutz des Urheberrechts bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz zur Realisierung von geistigen Werken. Dott. Marco Novara, Universität Mailand, referierte in weiterer Folge zum Thema der Änderungen des Vergleichsplans. Eleonora Chiappini, PhD, Universität Innsbruck und Universität Padua, beschäftigte sich in ihrem Vortrag mit der Gründung und elektronischen Verwaltung von Kapitalgesellschaften. Dott.ssa Sara Michielin, Universität Mailand, beschrieb hingegen die Beschränkungen der freien Wahl der Verwalter durch die Aktionärsversammlung. Mag. iur. Thomas Lodola, Universität Innsbruck, sorgte für einen arbeitsrechtlichen Beitrag zur Tagung, indem er die Zuständigkeiten der Autonomen Provinz Bozen im Bereich der Arbeitsaufsicht darlegte.